Ich mache mich mit der Frage wahrscheinlich unbeliebt, aber inwiefern ist die Aufname einer Menschemenge eine behördliche Registrierung? Unter einer Registrierung würde ich jetzt eine Ausweiskontrolle verstehen. Und wieso ist es schlimm wenn die Polizei die demonstrierende Menschenmenge filmt? Es wird von Journalisten und Privatleuten gefilmt. Wieso tut es mir denn jetzt weh, wenn die Polizei auch filmt? Warum sollte denn jeder außer der Polizei filmen dürfen? Wenn ich nun angst habe, dass ein rechter Polizist mich verprügeln will, weil ich bei einer Linken Demonstration gewesen bin. Wie sollte er denn feststellen wo er mich finden kann? Ich mein, er sieht dann auf der Videoaufnahme mein Gesicht. Aber er hat ja keine Datenbank um nach meinem Gesicht zu suchen. Er kann so also gar nicht meine Adresse und meinen Namen rausbekommen. Oder gibt es da Möglichkeiten, die ich nicht kenne? Nach einer Erfassung findet in aller Regel auch eine Auswertung statt. Nach dem Wunsch vieler Innenminster künftig eben auch mit massenhafter Gesichtserkennung. Dazu das Beispiel Hamburg oder Berlin. Dass hierbei selbst bei gerichtlich festgestellter Unrechtmäßigkeit weiter Daten erfasst werden, sollte nachdenklich stimmen. Die Namenszuordnung muss auch nicht auf einer einzelnen Demo erfolgen. Wer sich regelmäßig politisch engagiert, kommt früher oder später schon in den Genuss einer Personenkontrolle. Meine letzte ist keine Woche alt und das, obwohl ich nur meiner Arbeit als Fotojournalist nachgegangen bin. Stichwort auch: Szenekundige Beamte. Berlin macht es vor, dass es genügt auf zwei, drei Demos mitzumarschieren und sich zufällig in der Nähe bestimmter Personen aufzuhalten, um selbst in einer Datenbank zu landen. Und was mit unrechtmäßig erfassten und ausgewerteten personenbezogenen Daten angestellt werden kann, hat im letzten Jahr der massenweise Entzug der zuvor erteilten Akkreditierung gezeigt. Auch hier das Beispiel eines Fotojournalisten, der seiner Arbeit nachgegangen ist, von einer Polizistin umgerannt wurde, von ihr vorsorglich mit einer Gegenanzeige wegen Widerstand und Körperverletzung bedacht wurde. Das ganze konnte dank entsprechendem Foto-/Videomaterial des Journalisten zu seinen Gunsten geklärt werden – ohne Konsequenz für die Beamten mit ihrer Falschaussage. Dass besagter Journalist trotz bewiesener Unschuld über das LKA in in einer politischen Gefährderdatenbank des BKA gelandet ist und dass diese Information für einen politisch motivierten Entzug der Presseakkriditierung genutzt wird, sollte einem mehr als nur nachdenklich machen. Hier gab es neben den schweren Eingriff in die Privatsphäre auch eine Verletzung der Pressefreiheit. Wohlgemerkt ohne dass trotz nachträglich festgestellter Unrechtmäßigkeit, irgendeine Konsequenz für die Verantwortlichen droht. Also ja, bei einer durch das Grundgesetz geschützten Meinungsäußerung polizeilich erfasst du werden, macht mir eine scheiß Angst. Zumal, wie aktuelle Prozesse in Hamburg zeigen, auch die Berufung auf das Demonstrationsrecht, vor Gericht immer weniger Beachtung findet, es sogar von höheren Instanzen Befangenheitsanträge gegen die Richter gibt, wenn aus politischer Sicht zu milde Urteile gegen Beschuldigte gibt, denen nicht mehr nachgewiesen kann, als die Teilnahme an einer Demonstration.