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donnerstag

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  1. Hallo liebe Leute, ich hätte eine Frage bzgl. dem Zeitpunkt wann man Gegenstände oder Charakterfähigkeiten benutzen darf um einem drohendem unerfüllten Bedarf entgegenzuwirken. Beispielhaft folgendes Szenario: Durch eine Ereigniskarte muss man die Palisadenstärke um eins senken. Ein Unterschlupf ist vorhanden, aber die Palisadenstärke ist bereits bei 0. Daher kann dieser "Bedarf" nicht erfüllt werden und der (die) Spieler würden eine Wunde bekommen. Nun hat der Soldat aber noch 3 Entschlossenheitsplättchen und könnte noch von seiner Fähigkeit "Verteidigungsstrategie" Gebrauch machen um die Palisadenstärke um eins zu erhöhen. Ist es nach den Spielregeln erlaubt, dass der Soldat dies macht um den Bedarf (Palisadenstärke um eins verringern) zu erfüllen? Anderes Beispiel: Man besitzt den Startgegenstand Zwieback (2*Nahrung). Wenn in der Wetterphase der Tierwürfel gewürfelt wird und anzeigt, dass man eine Nahrung abgeben muss, und man keine "normale" Nahrung mehr hat, darf man dann den Zwieback einsetzen? Um es nochmals zusammenzufassen: Darf man nach dem Bekanntwerden eines unerfüllten Bedarfs mit Gegenständen oder Charakterfähigkeiten den Bedarf doch noch erfüllen, oder müsste dies bereits davor passieren (also hätte man provisorisch - auf Gut Glück - handeln müssen)? LG
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