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Winterhexe

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  1. Ah, verstehe. Das Beispiel mit dem Verbrecher steht auf Seite 32 des Grundregelwerks, im Abschnitt "Die Fähigkeit Finanzkraft". Da ist ein Taschendieb mit Wert 9 und ein Bandenchef mit Wert 90 für unterschiedliche Finanzwerte beim selben Beruf aufgeführt. Danke für deine Mühe
  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Seltsam, dass es im Grundregelwerk so widersprüchlich ist und es direkt zwei Beispiele gibt, die nicht regelkonform sind. Möglicherweise bezog sich die Finanzkraft 90 vom Bandenchef (Verbrecher) auf einen späteren, durch das Spiel erlangten Wert? Schade, dass der Beispielcharakter an dem man sich orientieren können soll, fehlerhaft ist. Wir gehen auf Nummer sicher und bleiben bei allen unter dem Maximalwert des Berufs
  3. Hallo zusammen! Seit wenigen Wochen leite ich zum ersten Mal Cthulhu. Gerade erstelle ich mit einem Spieler einen neuen Charakter. Er hat sich für den Reporter entschieden. Beim Ausrechnen der Finanzkraft ist mir nun etwas aufgefallen, was ich nicht so ganz verstehe. Der Beispielinvestigator Harvey, der im Grundregelwerk aufgeführt ist, ist zufälliger Weise auch Reporter. Seine Finanzkraft beträgt 41. Mein Spieler hat sich an dem Rahmen orientiert, der bei seinem Beruf angegeben ist, und dieser beträgt maximal 30. Wie funktioniert das? Auch der Absatz über die Finanzkraft hat mir da nicht weiter geholfen. Dort steht zwar, dass der Wert innerhalb des angegebenen Rahmens variieren kann, darüber wird allerdings als Beispiel ein Verbrecher genannt, der als Bandenführer Finanzkraft 90 hat. Verbrecher haben laut Beschreibung aber maximal 65. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. Mein Spieler möchte nicht reich sein, sein Charakter arbeitet bei einem kleinen Lokalblatt, aber nachvollziehen möchten wir das gerne. Vielen Dank schon mal! Liebe Grüße! Die Winterhexe
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