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SR5 allgemeine kurze Fragen - kurze Antworten


Medizinmann
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GRW S. 267

 

Drohnen sind unbemannte Fahrzeuge, die von Riggern gesteuert werden oder selbsttätig handeln können

 

GRW S. 204

 

Wenn ein Fahrzeug getroffen wird, widersteht es dem Schaden wie gewohnt mit Rumpf + Panzerung. Wenn der modifizierte Schadenscode des Angriffs nicht höher als der modifizierte Panzerungswert des Fahrzeugs ist, erleidet es keinen Schaden.

 

Alles gut :P .

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Heißt für mich das Elektrischer Schaden der nur Stun macht gegen Elektrische Geräte und Drohnen zu physischem Schaden wird, aber nicht gegen Fahrzeuge.

Zusätzlich erleiden Fahrzeuge niemals zusätzlich noch den Matrix-Schaden als Sekundäreffekt, etc. Drohnen schon. 

 

Aus dem dt. GRW s. 174

"Elektronische Geräte und Drohnen können ebenfalls Elektrizitätsschaden erleiden. Sie erleiden keinen Geistigen Schaden, also wird jeder Elektrizitätsschaden bei ihnen als Körperlicher Schaden gewertet. Sie widerstehen dem Schaden wie üblich und erleiden eine Nebenwirkung, wenn sie auch nur ein Kästchen Schaden erhalten. Die Nebenwirkung bei elektronischen Geräten und Drohnen besteht in Kurzschlüssen und Überladung. Regeltechnisch wird das durch zusätzlichen Matrixschaden (siehe S. 225) in Höhe der (abgerundeten) Hälfte des Körperlichen Schadens ausgedrückt. Fahrzeuge können durch Elektrizitätsschaden beschädigt werden, erleiden aber keine Nebenwirkungen. Man kann aber per Ziel Ansagen (S. 166) auf elektronische Systeme eines Fahrzeugs zielen."

 

Das bedeutet:

 

Drohnen:

  • G-Schaden wird zu K-Schaden
  • Sie erleiden als Nebenwirkung Matrixschaden in Höhe der hälfte des K-Schadens

 

Fahrzeuge:

  • G-Schaden wird zu K-Schaden
  • Keine Nebenwirkung

 

 

Welche Gerätestufe haben Drohnen?

Im GRW stehen Drohnen im Abschnitt Gerätestufe als Stufe 2 eingeordnet.

 

GRW s. 267 (Drohnen/Pilotprogramme)

"Pilotprogramme haben eine Stufe, die der Gerätestufe des Fahrzeugs, der Drohne oder des Geräts entspricht, in dem sie installiert sind. Diese Stufe wird statt der Geistigen Attribute bei Proben verwendet..."

 

Die Drohnen aus dem GRW haben alle Pilot 3 bzw. 4. Im Gegensatz dazu listet die Tabelle mit durchschnittlichen Gerätestufen Drohnen mit einer Gerätestufe von 2 auf. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass Drohnen höhere Pilotenstufen als ihre Gerätestufen haben.

Dh. meine Drohnen haben meist Gerätestufe 2, Pilotstufe 3 und außerdem sind meist an einen Host oder eine Riggerkonsole geslaved, um bessere Werte zu bekommen.

 

 

Kurze Frage, zählen Drohnen als Fahrzeuge? Bzw. ist die Panzerung von Droihnen wie Fahrzeugpanzerung zu behandeln?

 

Ja. Panzerung unterscheidet nicht zwischen Drohnen und Fahrzeugen (aber der Zustandsmonitor).

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Sowie bei allen nicht aufgeführten Drohnen des komfortablen 2075er Lebens:

- Staubsaugerdrohne

- Transportsdohne

- Gabelstabler/Hochregallagerdrohnr

- Selfi-Flugdrohne (bei den Kids und Extremsportlern "der Renner")

- Strassenkehrdrohne

- Schubkarrendrohne (Hydro- und Hobbygärter schwören auf diese Helfer)

- etc

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Wenn ich z.B. eine Schussverletzung behandeln will, dann würfel ich eine Probe auf Erste Hilfe + Logik [Geistig] (2).

 

Wenn ich nun ein geistiges Limit von 7 habe und 9 Erfolge würfel, kann ich dann zwei der 9 Erfolge für das Erreichen des Schwellenwertes verwenden und dann die übrigen 7 für die Heilung nutzen?

Oder bleibt es nur bei den durch das Limit vorgegebenen 7 Erfolgen (die zwei übrigen verfallen) von denen ich die 2 für den Schwellenwert abziehen muss und dann nur noch 5 für die Heilung nutzen kann?

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Limit ist Limit und wird "vor" der Erfolgsbestimmung verwendet.

 

D.h. erst

- Würfeln,

- dann Erfolge durch Limit ggf schröpfen,

- dann 2 Erfolge für die Schwelle abziehen

- und zuletzt den Rest zur Kästchenheilung verwenden.

Edited by Masaru
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Wenn ich Edge einetze, dies aber schon einmal vorher getan habe, wieviele Würfel bekomme ich dann?

 

Beispiel:

Während eines Runs musste schon zwei mal Edge verwendet werden. Der Charakter hat von seinen maximal 5 Punkten noch 3 übrig. Darf ich dann 5 oder nur 3 Zusatzwürfel verwenden, sollte ich nochmals eine Probe mit Edge verbessern wollen?

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Die Gerätestufe ist mindestens so hoch wie die Pilotstufe.

 

Das ist imho falsch. Nicht die Gerätestufe ist an die Pilotstufe gekoppelt, sondern die Pilotstufe ist an die Gerätestufe gekoppelt.

 

GRW s. 267 (Drohnen/Pilotprogramme)

"Pilotprogramme haben eine Stufe, die der Gerätestufe des Fahrzeugs, der Drohne oder des Geräts entspricht, in dem sie installiert sind. Diese Stufe wird statt der Geistigen Attribute bei Proben verwendet..."

 

Das imho aber nur dann relevant, wenn die Angabe der Pilotstufe fehlt und man nur die Gerätestufe (aus der GRW Tabelle) hat. Bei den Drohnen aus dem GRW ist jedoch die Pilotstufe angegeben, so dass diese Regelung gar nicht relevant wird. Womit genau das eintrifft, was zb. Masaru geschrieben hat:

 

Sowie bei allen nicht aufgeführten Drohnen des komfortablen 2075er Lebens:

- Staubsaugerdrohne

- Transportsdohne

- Gabelstabler/Hochregallagerdrohnr

- Selfi-Flugdrohne (bei den Kids und Extremsportlern "der Renner")

- Strassenkehrdrohne

- Schubkarrendrohne (Hydro- und Hobbygärter schwören auf diese Helfer)

- etc

Edited by Corpheus
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