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Welche Handlung & kleinere Fragen


Scaatis
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Folgendes Szenario:

 

1337Günther der Decker will Bolle, den Schläger, lächerlich machen und hackt sich in sein PAN und platziert je eine Marke auf Bolles Teleskop-Schlagstock und seiner Ares Predator V.
So vorbereitet geht er zu Bolle hin und wirft einige ausgewählte Beleidigungen an seine weiblichen Vorfahren. Bolle zieht den Schlagstock und greift an. Doch bevor er das schafft, fährt sich sein Schlagstock ein1. Unter allgemeinem Gelächter zieht er in seiner nächsten Handlungsphase seine Pistole und feuert ... nicht, denn die Pistole wirft den Ladungsstreifen3 aus. 1337Günther verbringt seine Handlungsphase mit herzhaftem Gelächter. Bolle hingegen schaltet WiFi ab, lädt nach und feuert mit angesagtem Ziel2 seinem Gegner ins Gesicht. 1337Günther stirbt jämmerlich.
 
Meine Frage ist jetzt diese: Welche Aktion hat 1337Günther benutzt, um die Waffen zu kontrollieren? War es:
 
  1. Gerätemodus Wechseln (freie Aktion, kein Wurf), oder
  2.  Gerät Kontrollieren (freie Aktion, weil Munition auswerfen und Knüppel einfahren freie Aktionen sind, Probe Elektronische Kriegsführung + Intuition [schleicher] vs. Intuition + Firewall (des Besitzers bzw Gerätestufe + Firewall seines Kommlinks)
 
Für 1 spricht, dass er die im GRW s. 166 angegebene Bedingung erfüllt (er ist per DNI und WiFi mit der Waffe verbunden). Man kann außerdem sagen, dass man vom Spieler nicht einen weiteren Wurf verlangen sollte, da er ja schon beim Hacken einen abegelegt hat.
 
Für 2 spricht, dass er nicht der Besitzer des Geräts ist, sondern eben eine nicht legitime Aktion durchführt, und daher durch den Hacking-Wurf Overwatch sammeln sollte.
 
Gegen 1 spricht, dass es erlauben würde, mit einer einzigen Marke großen Einfluss auf die Geräte eines Gegners nehmen zu können. Er könnte also auch das Magschloss, dass in der Beschreibung von Gerät Steuern (s. 237) angegeben ist, ohne Wurf öffnen.
 
Gegen 2 spricht, dass es nicht erlauben würde, jemand anderem die Benutzung seiner Geräte zu erlauben, ohne zu würfeln (außer indem man ihn zum Besitzer macht).
 
 
Weitere Fragen/Bemerkungen:
 
1: Das würde ich als SL zumindest beim ersten mal auf jeden Fall so zulassen (weil Stil), aber ist es technisch gesehen legitim, eine Freie Handlung als Unterbrechungshandlung einzusetzen?
 
2: Laut s. 165 ist "im Allgemeinen" nur eine Freie Handlung pro Initiativedurchgang erlaubt (nur mit SL-Erlaubnis mehr), strikt nach dieser Regel hätte Bolle also nicht Wifi ausschalten und Ziel ansagen in derselben Handlungsphase machen dürfen. Wenn man das so sieht, führt es noch zu anderen lustigen zusammenspielen: Der Zwei-Katana-Straßensamurai darf nicht reden, während er kämpft (denn reden + Mehrfachangriff geht nicht). Meine Spieler würden es lieben! Keine Frage hier, nur eine nette Anmerkung. Es wundert mich, warum man überhaupt "eine Freie Handlung pro Initiativedurchgang" geschrieben hat und nicht "jede Freie Handlung nur einmal pro Durchgang"
 
3: Technisch gesehen wäre ja noch eine Kugel im Lauf, die eine Pistole nicht so einfach auswerfen kann, und 1337Günther wäre jetzt schon tot. Das eröffnet aber eine interessante Frage: Wenn man die letzte Kugel im Lauf verschießt und einen neuen Streifen nachschiebt, muss man erst die erste Kugel in den Lauf ziehen. Macht das das Nachladen zu einer komplexen Aktion, selbst wenn man den Streifen per Smartgun auswirft? Oder sind in 2075 Munitionsstreifen anders aufgebaut, sodass man nicht mehr eine Kugel nachziehen muss?
 
3,5: Kann man aus der AR (durch eine Bewegung oder Sprachbefehl) den Streifen auswerfen? Die Aktion Gerätemodus wechseln schreibt spezifisch ein DNI vor, aber für ein Smartgunsystem reicht eine Verbindung mit der AR, entweder durch WiFi oder direktInterface zu AR-Brille oder Datenport.
 
 
 
Viele Fragen, manche davon wenig relevant, aber mich würde eure Meinung trotzdem interessieren.
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Ich bin für 2... wenn 1337Günther eine Marke auf den Schlagstock/Predator hat, hat er das PAN von Bolle erfolgreich gehackt.

 

Spontan fallen mir noch 2 Aspekte dazu ein.

 

1. War 1337Günther noch in der Matrix? Denn die Marke geht mit dem ausstöpseln imho verloren.

 

2. Das auswerfen des Ladestreifens/einfahren des Schlagstocks geht nur in der entsprechenden Kampfrunde über die Matrix. In der VR liegt 1337 sabbernd vor Bolle... in der AR sollte Bolle das bedienen der AR durch 1337 Günhter wenigstens sehen.

 

 

Ansonsten ... wenn Bolle noch eine Kugel im Lauf hatte (ist nur im Einsatz "üblich"), sollte das auswerfen des Magazins ihn nicht am abgeben dieses einen Schusses hindern.

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zu 1. Modus eines verlinkten Gerätes ändern

 

Ein Charakter kann eine Freie Handlung aufwenden, um ein Gerät, mit dem er per Direktem Neuralinterface durch eine kabellose oder Kabelverbindung verbunden ist, zu aktivieren, zu deaktivieren oder dessen Modus zu ändern.

Da er vermutlich kein Kabel in den Sam gesteckt hat, ist es das auf keinen Fall.

 

zu 2. Gerät kontrollieren - ist die richtige Handlung

 

Alle diese Handlungen sind illegal, sowie Matrixhandlungen, damit muss die entsprechende Aktion in der Liste der Matrixhandlungen (S. 240) vorhanden sein.

 

Die Argumentation gegen 2. verstehe ich übrigens nicht ganz, kannst das ausführen?

 

Eine weitere Frage von meiner Seite: Wie kommst du daraus, dass (1) eine freie Handlung ist. Waffe bereitmachen und dementsprechend auch das Verstauen (unready weapon) dürften einfache Handlungen sein.

 

@(2): Die Regeln sagen eingangs auch klar, dass mehrere freie Handlungen durchaus kombiniert werden können, wenn der SL einverstanden ist.

 

@AR+DNI: Wenn du Troden/Datenbuchse/andere Äquivalente verwendest, zählt auch ein kabelloses Smartgun-System als via DNI verbunden (siehe oben zitierte Textstelle S. 165)

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Da er vermutlich kein Kabel in den Sam gesteckt hat, ist es das auf keinen Fall.

 

Ich kontere dein Regelzitat mit ... demselben Zitat, aber mit anderem Highlighting:

Ein Charakter kann eine Freie Handlung aufwenden, um ein Gerät, mit dem per Direktem Neuralinterface durch eine kabellose oder Kabelverbindung verbunden ist, zu aktivieren, zu deaktivieren oder dessen Modus zu ändern.

Er ist (wie auch in der Beschreibung des Smartgunsystems (s. 435f) gefordert) durch WiFi und ein DNI mit der Waffe Verbunden (Waffe -> Wifi -> Deck -> Datenbuchse -> Hirn). Bedingung ist also Erfüllt.

 

Die Argumentation gegen 2. verstehe ich übrigens nicht ganz, kannst das ausführen?

Ein Gerät kann nur einen Besitzer haben. Ich kann also nicht als Besitzer eines Gerätes meine "Admin"-Privilegien auf jemand anderes ausdehnen. Ich interpretiere auch hier schon in die Regeln hinein, dass der Benutzer nicht diese Aktion ausführen muss, um das Gerät zu bedienen. Definitiv müsste aber jeder andere Benutzer würfeln, wenn man sich darauf einigt, dass in einer Situation wie der Beschriebenen die Aktion Gerät kontrollieren notwendig ist.

 

Eine weitere Frage von meiner Seite: Wie kommst du daraus, dass (1) eine freie Handlung ist. Waffe bereitmachen und dementsprechend auch das Verstauen (unready weapon) dürften einfache Handlungen sein.

WiFi Vorteil des Teleskopschlagstocks, s. 425

 

@AR+DNI: Wenn du Troden/Datenbuchse/andere Äquivalente verwendest, zählt auch ein kabelloses Smartgun-System als via DNI verbunden (siehe oben zitierte Textstelle S. 165)

Das stimmt. Genau deswegen könnte er ja die Aktion Gerätemodus wechseln einsetzen.

 

 

Ich sollte klarstellen, dass ich nicht für die eine oder die andere Alternative bin. Ich bin der Meinung, dass hier eine Zweideutigkeit in den Regeln vorliegt, da beide anwendbar sind. Ich habe aber gerade erst die Regeln gelesen und habe deswegen die Frage gestellt, für den Fall dass ich etwas übersehen habe.

 

Wenn eben Gerätemodus Wechseln zugelassen ist, müsste man auch Magschlösser, mit denen man DNI-Verbindung hat (und durch den erlaubten zwischenschritt WiFi gilt das für absolut jedes Gerät des Planeten, solange man Troden/Datenbuchse hat) einfach öffnen können. Sogar Marken werden nicht verlangt.

Edited by Scaatis
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Ein Charakter kann eine Freie Handlung aufwenden, um ein Gerät, mit dem per Direktem Neuralinterface durch eine kabellose oder Kabelverbindung verbunden ist, zu aktivieren, zu deaktivieren oder dessen Modus zu ändern.

Und jetzt nehmen wir den Satz sprachlos mal richtig auseinander. Das oder trennt zwei gleichwertige Bestandteile, also ...

1.

 

Ein Charakter kann eine Freie Handlung aufwenden, um ein Gerät, mit dem per Direktem Neuralinterface durch eine kabellose Verbindung verbunden ist, zu aktivieren, zu deaktivieren oder dessen Modus zu ändern.

2.

 

Ein Charakter kann eine Freie Handlung aufwenden, um ein Gerät, mit dem per Direktem Neuralinterface durch eine Kabelverbindung verbunden ist, zu aktivieren, zu deaktivieren oder dessen Modus zu ändern.

Jetzt eindeutig, was gemeint ist?

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Ja 1 trifft doch eben zu. Wie sonst soll man kabellos per DNI verbunden sein, wenn nicht über ein Deck oder Kommlink? Es gibt meines Wissens nach keine komplett Kontaktlose Alternative zu Troden/Datenbuchse.

Edited by Scaatis
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