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Bestechung mit Gegenständen


giHeiMa
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Vor mir liegt eine Rüstung, welche nur von Zwergen nutzbar ist. In unsere Runde befindet sich glücklicherweise ein Zwerg, ich winke mit der Rüstung und der Zwerg bekommt sofort so ein funkeln in den Augen.

 

Meine Frage:

Wenn ich den Zwerg jetzt mit dieser Rüstung besteche, damit er mir bei meinem Kampf zu Hilfe kommt, darf der Zwerg dann diese Rüstung sofort ausrüsten, so dass sie für diesen Kampf schon zählt?

 

Vorab schon mal besten Dank für eure Antworten!

Gruß giHeiMa

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Du kannst ihm die Rüstung versprechen, dann kann er sie als Belohnung nach dem Kampf bekommen. Du darfst ihm die Rüstung nicht einfach geben, da das Handel wäre und du im Kampf nicht handeln darfst. Wenn du noch nicht im Kampf bist, aber z.B auf Ärger aus sein möchtest, kannst du mit ihm handeln und er darf sie dann auch ausrüsten.

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Das kommt ganz darauf an, ob du schon im Kampf bist oder nicht. Wenn du dich bereits im Kampf befindest, kannst du nicht mehr handeln. Du kannst ihm zwar die Rüstung als Belohnung für das Helfen versprechen, diese bekommt er aber erst nach dem Kampf.

 

Möchtest du allerdings z.B. auf Ärger aus sein und befindest dich noch vor dem Kampf, kannst du ihm die Rüstung geben und er kann sie (noch vor dem Kampf) anlegen.

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