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Drohnenzielerfassung


kueppe
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Ich habe da mal ein kleines Problem.

1. Kann ich die Kamera meiner Drohnen ja ganz normal mit Smart/Restlicht etc aufwerten. Brauche ich bei meiner Drohne auch dann Smart, wenn ich selbst ein Smartsystem habe und aktiv mit der Drohne verbunden bin, oder kann diese dann auf mein Smartlink zugreifen (entsprechende Rechte vorausgesetzt).

 

2. Habe ich ein kleines Problem mit der Zielerfassung/Sensorproben. Muss ich zusätzlich zu den entsprechenden Signatur Modifikatoren noch die Sichtbarkeitsmodifikatoren ansetzen? Besonders interessant finde ich das ganze bei Riggern die in die Drohne gesprungen sind. Das die Drohne immer nur so gut handeln kann wie die Infos sind die die Sensoren zu Verfügung stellen ist ja irgendwie klar. Wenn ich als Rigger in die Drohne gesprungen bin kann ich ja auch nur passive/aktive Zielerfassung nutzen. Das bedeutet dann aber, dass ich oblwohl ich den Geger direkt durch die Kamera sehen kann einen -3 Modifikator wegen dessen Signatur in Kauf nehmen muss. Seh ich doch richtig oder? Müsste ich hier auch noch einmal zusätzlich abzüge für Sichtbarkeit hinnehmen?

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Ich habe da mal ein kleines Problem.

1. Kann ich die Kamera meiner Drohnen ja ganz normal mit Smart/Restlicht etc aufwerten. Brauche ich bei meiner Drohne auch dann Smart, wenn ich selbst ein Smartsystem habe und aktiv mit der Drohne verbunden bin, oder kann diese dann auf mein Smartlink zugreifen (entsprechende Rechte vorausgesetzt).

Ich würde sagen, daß die Kamera der Drohne eine eigene Smartlinkerweiterung benötigt, da Du ja über deren "Augen" siehst und nicht mit Deinen.

 

2. Habe ich ein kleines Problem mit der Zielerfassung/Sensorproben. Muss ich zusätzlich zu den entsprechenden Signatur Modifikatoren noch die Sichtbarkeitsmodifikatoren ansetzen? Besonders interessant finde ich das ganze bei Riggern die in die Drohne gesprungen sind. Das die Drohne immer nur so gut handeln kann wie die Infos sind die die Sensoren zu Verfügung stellen ist ja irgendwie klar. Wenn ich als Rigger in die Drohne gesprungen bin kann ich ja auch nur passive/aktive Zielerfassung nutzen. Das bedeutet dann aber, dass ich oblwohl ich den Geger direkt durch die Kamera sehen kann einen -3 Modifikator wegen dessen Signatur in Kauf nehmen muss. Seh ich doch richtig oder? Müsste ich hier auch noch einmal zusätzlich abzüge für Sichtbarkeit hinnehmen?

Ich schätze, hier gibt es zwei Ansätze:

Entweder man einigt sich darauf, daß beim sensorgestützten Zielen nur die Signaturmodifkatoren genutzt werden, dann würde ich allerdings auch keine Boni durch Sichtverbesserungen gelten lassen (als vereinfachtes System).

 

Alternativ (und IMHO eher "regelkonform") nimmt man alle Modifikatoren, die üblicherweise bei Wahrnehmungsproben gelten (inklusive Sichtbedingungen etcl) zuzüglich der Signaturmodifkatoren, dann können aber auch sämtliche Boni durch (Sicht)verbesserungen genutzt werden. In dem Fall wäre dann noch zu überlegen, inwieweit z.B. der -3-Modifikator für eine (Meta)menschensignatur durch den +3-Modifikator für gezieltes Suchen ausgeglichen wird...

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Moin.

 

Drohnen und Smartverbindung - warum nicht? Man kann den Sensoren von SR4 kaum vorwerfen, das sie hochspezialisiert auf das Abfeuern von Waffen sind, unabhängig von der Stufe. Passive Zielerfassung funktioniert gegen die meisten Ziele mit Sensor+Geschütze-3, da kann ein +2 Modifikator kaum schaden. Eine Smartverbindung in den Augen des Riggers würde auch definitiv reichen, denn die Hauptsache ist, das selbige irgendwo an den PAN des Riggers angeschlossen ist, und das die Daten auch angezeigt werden können. Von einer Autosoft hat der Rigger selbst garnichts.

 

Ansonsten werden Sensorproben nur durch den Signaturmodifikator beeinflusst. Es handelt sich nicht um eine normale Wahrnehmungsprobe, was sowohl die Tabelle Sichtmodifikatoren, als auch alle Formen von Sichtverbesserung ausschließt. Die Verwendung einzelner Sensorsysteme ist möglich, hilft allerdings nur in Einzelfällen weiter, da man sich statt mit den -3 mit Deckungsmodifikatoren, schlechter Beleuchtung usw. herumschlagen muss.

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Moin.

 

Drohnen und Smartverbindung - warum nicht? Man kann den Sensoren von SR4 kaum vorwerfen, das sie hochspezialisiert auf das Abfeuern von Waffen sind, unabhängig von der Stufe. Passive Zielerfassung funktioniert gegen die meisten Ziele mit Sensor+Geschütze-3, da kann ein +2 Modifikator kaum schaden. Eine Smartverbindung in den Augen des Riggers würde auch definitiv reichen, denn die Hauptsache ist, das selbige irgendwo an den PAN des Riggers angeschlossen ist, und das die Daten auch angezeigt werden können. Von einer Autosoft hat der Rigger selbst garnichts.

Eine Smartverbindung im Auge des Riggers reicht nicht, wenn er die Drohne über die VR steuert oder direkt über eine Riggerverbindung, da er dann seine eigenen Augen nicht nutzt und so auch die Erweiterungen der eigenen Augen nix bringen.

Davon abgesehen lassen sich IMHO auch die Bewaffnung an Drohnen und Fahrzeugen im Allgemeinen problemlos mit Smartlink ausstatten. Die Autosoft nutzt dem Rigger selbst allerdings tatsächlich nix (würde aber der Drohne alleine Vorteile bringen).

 

Ansonsten werden Sensorproben nur durch den Signaturmodifikator beeinflusst. Es handelt sich nicht um eine normale Wahrnehmungsprobe, was sowohl die Tabelle Sichtmodifikatoren, als auch alle Formen von Sichtverbesserung ausschließt. Die Verwendung einzelner Sensorsysteme ist möglich, hilft allerdings nur in Einzelfällen weiter, da man sich statt mit den -3 mit Deckungsmodifikatoren, schlechter Beleuchtung usw. herumschlagen muss.

Eine Sensorprobe ist eine Wahrnehmungsprobe (Sensor + Perception), daher gelten im Zweifelsfall auch die Modifikatoren einer normalen Wahrnehmungsprobe zusätzlich zu den Signaturmodifikatoren. Eine Stelle, an der explizit gesagt wird, daß NUR die Signaturmodifikatoren gelten, habe ich weder im GRW noch im Arsenal gefunden.

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1. Es ist irrelevant das die Gerätefunktion der Augen (Sicht) nicht verwendet wird, denn die Augen bleiben im PAN. Mit dem Paradigma der (weitgehend) unbeschränkten Übertragungsgeschwindigkeit könnte die Smartverbindung auch von einem Gerät bereitgestellt werden das in der Wohnung des Riggers liegt (besser nicht, es sei denn der Rigger steht auf überraschenden Besuch). Das die Waffen der Drohne entsprechend ausgestattet werden müssen ist klar.

 

2. Andersherum: Sag mir wo die Modifikatoren für normale Wahrnehmungsproben in die Regeln für Sensorproben einbezogen werden, und welche Du verwenden würdest. Das Abstraktionsniveau der Sensorregeln geht davon aus, das die Kombination der verschiedenen Sensortypen individuelle Modifikatoren (Video, Audio, Radar) ausgleicht. Die Sichtmodifikatoren können anstelle des pauschalen Signaturmodifikators zur Anwendung kommen - wenn man nur eine einzelne Kamera verwendet.

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1. Es ist irrelevant das die Gerätefunktion der Augen (Sicht) nicht verwendet wird, denn die Augen bleiben im PAN. Mit dem Paradigma der (weitgehend) unbeschränkten Übertragungsgeschwindigkeit könnte die Smartverbindung auch von einem Gerät bereitgestellt werden das in der Wohnung des Riggers liegt (besser nicht, es sei denn der Rigger steht auf überraschenden Besuch). Das die Waffen der Drohne entsprechend ausgestattet werden müssen ist klar.

Nach Deiner Argumentation brauche ich mir als Charakter nur 1x alle Sichtverbesserungsmöglichkeiten zu kaufen / einzubauen und kann diese dann für alle Kameras (bzw. visuell arbeitende Sensorsysteme, die auf Sicht operieren) nutzen - z.B. die Überwachungskamera einer Drohne, die Überwachungskamera in einem Kon, die ich gehackt habe, einer GunCam etc. Sprich: Die Infrarotoptik in meinen Augen wirkt auch, wenn ich über die Matrix durch die Überwachungskamera in einem Konzern schaue. Wenn das so richtig ist - wunderbar, kann sich ein Runner ein wenig Kohle sparen und sich freuen.

 

IMHO ist es aber so, daß man Sichtverbesserungssysteme für JEDES entsprechende Gerät einzeln kaufen muss, da sie (trotz PAN-Optionen etc.) nur in dem jeweiligen Gerät wirken, in dem sie eingebaut sind. Das PAN ermöglicht meiner Meinung nach, daß alle angeschlossenen Sichtsysteme ihre Enddaten einspeisen können, aber eben nicht, das Sichtsystem A eine Erweiterung in Sichtsystem B nutzen kann, um die von A empfangenen visuellen Daten besser zu nutzen. Außerdem werden die visuellen Daten einer VR- oder Direktverbindung nach meinem Verständnis direkt ins Hirn eingespeist und gehen keinen Umweg über die Augen, daher können nach meiner Auffassung eben auch eventuell in den Augen vorhandene Verbesserungssysteme nicht greifen.

 

 

2. Andersherum: Sag mir wo die Modifikatoren für normale Wahrnehmungsproben in die Regeln für Sensorproben einbezogen werden, und welche Du verwenden würdest. Das Abstraktionsniveau der Sensorregeln geht davon aus, das die Kombination der verschiedenen Sensortypen individuelle Modifikatoren (Video, Audio, Radar) ausgleicht. Die Sichtmodifikatoren können anstelle des pauschalen Signaturmodifikators zur Anwendung kommen - wenn man nur eine einzelne Kamera verwendet.

Rein nach offiziellen Regeln gesprochen sieht es für mich so aus: Die Probe zur Wahrnehmung über Sensoren ist: "Sensor + Perception" = Perceptionprobe. Die Regeln und Modifikatoren für eine Perceptionprobe findet man auf S. 117 im englischen GRW, dazu kommen dann die zusätzlich genannten Modifikatoren für sensorgestützte Wahrnehmung auf S. 162 ebenfalls im englischen GRW.

 

Problem: Dort steht weder, daß diese Modifikatoren die anderen ausschließen NOCH das sie die anderen Modifikatoren beinhalten. Um im Zweifelsfall (z.B. offizielle Demorunde) sicherzugehen, sage ich: Gut, in dem Fall gelten die Regeln für allgemeine Wahrnehmungsproben (inklusive deren Modifikatoren, da diese Regeln nicht explizit ausgeschlossen werden) PLUS die zusätzlich genannten Modifikatoren für sensorgestütztes Zielen.

 

Wenn ich es mir allerdings einfach machen wollen würde, ohne lange rumzurechnen, würde ich eben (wie in meinem ersten Post auch schon genannt) nur die Modifikatoren für das sensorgestützte Zielen nutzen - inwieweit das allerdings offiziell und regelkonform ist oder nur eine vereinfachende und praktikable Hausregel darstellt, sei eben dahingestellt.

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Äh, nö. Meine Argumentation bezieht sich allein auf Smartgunverbindungen, nicht auf alle Sichtverbesserungen. Eine Smartgunverbindung verarbeitet lediglich Daten von der Smartgun, sie stellt sie nichtmal selbst dar (Normalfall Bildverbindung, Alternative SIM-Modul). Somit kann sie an jedem beliebigen Ort plaziert werden, solange Verbindungen für die Ein- und Ausgangsdaten zur Verfügung stehen.

 

Daten können jeden erforderlichen Weg nehmen. Deine Direkteinspeisung ist möglich, aber nicht zwingend sinnvoll. Ein PAN kann alle Gerätefunktionen der angeschlossenen Geräte verwalten, und diese in beliebiger Form zusammenschalten. Im Extremfall bildest Du aus allen beteiligten Geräten einen Cluster, und hast somit eine Direktverbindung von der Drone zum Implantatcluster, der die Funktionen von Augen und SIM-Modul vereinigt. Aber notwendig ist das nicht.

 

Exemplarisch der Unterschied bei Infrarotsicht: Wenn man keine Infrarotdaten hat, kann man keine darstellen. Ein Diskussionsfall wäre die direkte Sichtverbesserung, da selbige sowohl für eine höhere Auflösung der Originaldaten, als auch für eine Echtzeit-Nachbearbeitung stehen kann. Da wäre ich persönlich eher für "pro Gerät".

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Ich habe mich mit meinem Meister auf folgendes System geeinigt.

 

Eine feuernde Drohne verwendet nur den Signaturmodifikator sofern passende Sensoren wie Restlicht etc. vorh. sind gehen wir davon aus, dass alles darin enthalten ist.

 

Reingesprungener Rigger müsste entweder Signatur oder normale Sichtmodifikationen hinnehmen. 1. bei abstrakten Verfolgungssituationen etc. Letzteres wenn man das Ziel "genau vor der Kamera" hat.

 

Bei der Smart Diskusion sind wir zu dem Ergebnis gekommen das die Drohne das Smart System auch nutzen kann. Hat ja auch seine Nachteile.(Verbindungliste, Signalstörung, Signal abfangen/editieren etc.). Wir sind dabei auch der Meinung, dass das Smart nur ein Prozessor ist der auf die auswertung entsprechender Daten ausgelegt ist. Das benötigte System ist dann eher die Bildverbindung

 

Ein anderes Problem ist mir jetzt im Arsenal aufgefallen bei den Waffenhalterungen.

 

Gemäß Grundregelwerk kann man Rumpf/3 Waffenhaltenrungen haben(abgerundet. -> Drohnen kleiner 3 können keine haben).

 

Arsenal ersetz ja diese Regel mit Rumpf /3 aufgerundet. In diese könnte dann sogar ein LMG eingebaut werden. Die Grenze sehe ich hier nur im Gesunden Menschenverstand. Für kleinere Drohnen würde ich höchstens einen Taser wie bei der Ferret im Text erläutert erlauben.

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Meine Rede. Zum Glück bedürfen alle Modifikationen der Genehmigung des Meisters. Wo seht ihr die Grenze? Minidrohnen max. Taser? Wie bei der Ferret? Mirko gar nichts. Aber schon ab kleinen Drohnen könnte man bis zum LMG gehen? Siehe Chariot. Ich würde da auch max. MP's/Gewehre einbauen lassen
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@Kueppe

Laut Arsenal ist eine Waffenhalterung eine Standardmodifikation und kann erst ab kleinen Drohnen aufwärts eingebaut werden.Kleine Drohnen werden mit der Grösse eines Kommlinks oder Toasters bis "grosser Hund" angegeben.Da wäre es dann für mich schon fraglich ob etwas von der Grösse eines LMG reinpasst.

 

So rein real gesehen sind LMG´s fast identisch mit Sturmgewehren(Kaliber, Größe)nur meist etwas schwerer da das LMG Primär für Dauerfeuer ausgelegt ist und oft eine Gurtzuführung besitzt.

 

Wenn man eine Grenze für kleine Drohnen ziehen sollte, dann zwischen Maschinenpistolen und grösseren Waffen da da die unterschiede in Grösse, Gewicht und Kaliber groß sind.Wäre evtl. was für eine Errata.

 

Ich freue mich auf jeden Fall das dank des Arsenal schwere Drohnen endlich auch mit Granatwerfern oder anderen "schweren Waffen" ausgerüstet werden können.

 

Mfg

Fenrir

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Ich hatte die Standard eingrenzung voll übersehen :huh:. Würdet ihr denn der Ferret, wie im Fluff Text erwähnt den Taser zugestehen? Ich finde die Idee einfach nur zu cool. Das ist einfach mal ne geile Drohne. (Vor allem mit Gecko Füßen). Gibt nur leider keine Regel Grundlage dafür.
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