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(SR5) Ich erstelle aktuell einen Houngan und hätte ein paar Verständnisfragen zum Thema "Besessenheit". Bezüge auf SR5 wären dabei toll und keine Erfahrungswerte aus vorherigen Systemen, da sich die Regeln ja deutlich änderten. Wenn ich von Dualwesen rede, dann meine ich den Geist, der von einem Wirt Besitz ergriffen hat.

 

 

Straßengrimoire "Besessenheit" S. 224ff
Verbotene Künste "Dunkelbeschwörung" S. 52

 

 

1. Schaden:
Geist 2 Körperlicher Schaden
Wirt 4 Körperlicher Schaden.
Beide zusammen als Dualwesen erhalten nochmal 6 Schaden, wobei der Geist dann 8 hätte und der Wirt 10.
- Der Geist kann im Wirt noch agieren, solange der Zustandsmonitor vom Geist nicht voll ist und damit verdrängt wird (Geister können auch Besitz von unbelebten Objekten ergreifen. Was aber nicht heißt, dass der Wirt noch lebt, sobald der Geist ihn verlässt)
- Geistiger Schaden betrifft den Geist nicht, aber den Wirt, wenn sie als Dualwesen unterwegs sind (dafür haben sie aber auch nicht den Vorteil "Immunität gegen profane Waffen" wie materialisierte Geister)
Habe ich das soweit richtig verstanden?

 

 

2. Verbannen:
Einen Geist, der Besitz von einem Wirt ergriffen hat, kann nicht direkt verbannt werden, da sie als Dualwesen zusammen unterwegs sind. Man müsste erst "verbannen" einsetzen um den Geist aus den Wirt zu drängen und sobald der Geist auf der Astralebene ist, kann dieser normal verbannt werden.
(ansonsten wüsste ich nicht, warum der passus verbannen aus dem Wirt überhaupt Sinn machen würde und dieses im Straßengrimoire aufgeführt wurde)

 

 

3. Körperliche Attribute:
Beim Besitzergreifen werden die körperlichen Attribute vom Wirt verändert, wenn das körperliche Attribut kleiner ist als die Kraftstufe des Geistes.
Das bedeutet aber auch, dass (aus Sicht der Attribute) es egal ist, welche Art Geist man beschwört.
z.B. aus Sicht eines materialisierten Geistes hätte ein Beschützergeist eine Geschicklichkeit von KS+2 und ein Ratgebergeist KS-1
aus Sicht für Besessenheitsgeister wäre es jedoch egal (leider).
Ich "persönlich" denke/dachte immer, dass es vielleicht sinniger wäre, wenn das körperliche Attribut vom Wirt nicht mit der Kraftstufe verglichen werden würde, sondern mit dem äquivalent körperlichen Attribut des Geistes.
Diese Idee/Vermutung/Theorie wird seitdem unterstützt, seitdem ich "Verbotene Künste" gelesen habe.
Dort gibt es die Dunkelbeschwörung, wobei man Besessenheitsgeister über ein Ritual rufen kann. Dort habe ich keine "Ausnahmeregeln" zu den Werten gelesen, was daraus schließen lässt, dass diese Geister sich nach den Regeln der Besessenheit verhalten. Dann stellt sich mir aber auch die Frage:
Warum haben diese Geister überhaupt körperliche Attribute, wenn man sie NIEMALS verwendet?
Diese Geister können ausschließlich nur von etwas Besitz ergreifen und nicht materialisieren, was bedeutet, dass die körperlichen Attribute sich gemäß der Kraftstufe ändern.
z.B. Leichengeist hat Konstitution KS+2. Wenn dieser Geist von einer Leiche Besitz ergreift (materialisieren kann er ja nicht), dann ändert sich die Konstitution um KS/2, wenn die KS > körperliche Attribut ist.
Also warum steht da überhaupt KS+2?
Falls jemand sagt: Das sind Leichen und dafür gelten andere Regeln, dann die Frage: Wo steht das?
Denn normale Geister (also nicht die speziellen aus der Dunkelbeschwörung) können auch von Leichen, Objekten etc. Besitz ergreifen.

 

 

P.S.: Mir ist klar, dass Geister über Dunkelbeschwörung anders gerufen werden und halten etc. Aber der Passus bezieht sich halt auf die Regeln für Besessenheit und der Vergleich zu anderen Besessenheitstraditionen.

 

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  • 4 weeks later...

Hi ,

 

wenn keiner will :-P

 

1.)

Die Einzelmonitore sind nicht wichtig für das Dualwesen sondern geben nur Verletzungsmodifikatoren vor und zwar die höhere von Wirt (mod. mit Geisterstufe) oder Geist. Denke der Geist in deinem Beispiel ist über Stufe 2 , somit keine Modifikationen.

Der Körperliche Schaden den das Dualwesen erhält wird erst später auf beide Monitore übertragen.

Steht S.226 unter Schaden.

 

2.)

Verbannen funktioniert wie auf S.300 beschrieben. Wenn du alle Dienste negiert hast geht er , wie immer erst in den Astralraum und verschwindet bei seiner nächten Aktion.

Wurde reingeschrieben um zu sagen das es möglich ist sie so zu trennen.

Gibt auch dem Magier die Möglichkeit den Geist wieder zu Beschwören, wenn er es schaftt es vor dem Geist seiner nächsten Handlung zu tun. Dem Geist könnte man dann Fragen wer ihn denn geschickt hat oder so :P

 

3.) Bei lebenden Gefäßen wird es gemacht wie du geschrieben hast. Für was man die körperlichen Werte  braucht ist bei Toten oder Unbelebten Objekten. 

      S. 225 Tote oder unbelebte Geistergefäße 

.... Die Gesamtwesenheit  verwendet die verstärkten Attribute ( oder die des Geistes, wenn das Gefäß keine Besitzt)...

 

S.52 Dunkelbeschwörung

 

Beschwört Geister z.B. aus Asche also keine Attributswerte, diese nehmen dann die Werte die bei körperlichen ATT von dem Geist angegeben sind.

 

 

Gruß

ccmaster

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zu Punkt 1)
Check, verstanden.

 

zu Punkt 2)
Okay, aber dann ist "Vertreibung" aus einem Körper ja egal, wenn es mit Verbannen normal klappt. Also gefühlt immer mehr Nachteile für die Besessenheitsgeister im Vergleich mit  Materialisierungsgeister.

 

zu Punkt 3)
Ja, okay. Das mit Aschegeist verstehe ich ja, weshalb ich aber absichtlich auch schon den Leichengeist aufführte. Eine Leiche hätte ja Attributswerte. Und der passus aus Sicht von den Attributswerten für die unterschiedlichen Geister wie bei Beschützergeist oder Ratgebergeist bleiben immernoch weiterhin bestehen.

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zu Punkt 1)

Check, verstanden.

 

zu Punkt 2)

Okay, aber dann ist "Vertreibung" aus einem Körper ja egal, wenn es mit Verbannen normal klappt. Also gefühlt immer mehr Nachteile für die Besessenheitsgeister im Vergleich mit  Materialisierungsgeister.

 

zu Punkt 3)

Ja, okay. Das mit Aschegeist verstehe ich ja, weshalb ich aber absichtlich auch schon den Leichengeist aufführte. Eine Leiche hätte ja Attributswerte. Und der passus aus Sicht von den Attributswerten für die unterschiedlichen Geister wie bei Beschützergeist oder Ratgebergeist bleiben immernoch weiterhin bestehen.

 

 

zu 2 )

 

Besessenheitsgeister haben aber auch richtig starke Vorteile. Wenn du einen NSC/SC einfach mit einem Geist übernehmen kannst. S.225 Besessenheit  Wuft auf Karftstufe *2 gegen Intuition + Willenskraft. Bei einem 6+ Geist ist das meist ein feindlicher Sam/Magier auf deiner Seite. 

Auch einen Geist in deine Rüstung zu schicken oder die des Sams kann durchaus Hilfreich sein.

Der Geist als "Fluchtfahrer" ist auch net :P

 

zu 3)

 

Dunkelbeschwörung hat eigentlich nichts mit Besessenheit ( Der Kraft) zu tun. Du setzt den Geist durch das Ritual in das Gefäß. Gelten also immer die Werte des Geistes.

 

Bessesenheitsgeister bauchen die Werte eigentlich selten. Denke Vollrüstungen könnten Körperliche ATT brauchen. Wenn er in Autos geht bracht er auch Reaktion zum Fahren etc.  denke es gibt da ein paar Beispiele.

Auch würde ich persönlich bei Leichen immer die Werte der Geister nehmen, denn zu sagen der Tote hat noch eine Geschick von 3 ist für mich etwas weit hergeholt :P

 

 

Gruß

ccmaster

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  • 2 months later...

Gestaltwandler sind Immun gegen MMVV oder wurde das raus genommen ?

 

ccmaster

ist immer noch korrekt

Auch Sentiente (Pixise, Kentauren und Nagas) und Drakes sind immun.

 

mit Immunem Tanz

Medizinmann

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Die Frage ist jetzt warum die Immunität gegen MMVV jetzt wichtig ist ;) ? Es geht ja um Besessenheit...

 

Und stimmen tut das auch nicht. Es gibt infizierte Zentauren... nennen sich Chiron (CK iirc). Bei allen Wesen die potentiell die Fähigkeit zur Regeneration haben/hatten konnte man von einer Immunität sprechen. GWs hatten Regeneration am Anfang in SR5 nicht. Jetzt haben sie es auf offiziellen Dekret wieder... Wenn der Critter/Sapiente etc. immun gegen Krankheiten ist oder Regeneration hat könnte man davon ausgehen. Sonst nicht zwangsläufig...

 

Aber das ist ein Thema für einen anderen Thread.

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Wie sieht es eigentlich mit MMVV Infizierten / Gestaltwandler und Besessenheit aus? Können die auch "einfach übernommen" werden oder sind sie sogar Immun?

 

 

Das lese ich so das es um einen MMVV Infizierten Gestaltwandler geht. Deshalb meine Antwort so etwas gibts nicht. Bin mir auch zimlich sicher das es in den Regeln steht das Gestaltwandler nicht Infiziert werden können und das schon bevor sie Regeneration wieder bekommen haben.

 

 

 

ccmaster

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  • 2 months later...

Ich hätte auch ein paar Fragen zur Besessenheit

(Nutze Kanalisierung)

 

1.) Bekommt der Geist Schaden von Betäubungsgiften?

 

2.) Kann ich bei einem Verbündeten alle Kräfte nutzen, zB auch Immunität gegen normale Waffen obwohl er dann Besessenheit nutzt?

 

3.) Haben Geister zwei Zustandsmonitore? Wo landet sein Entzug beim Zaubern, wo Schusswaffenschafen?

 

4.) Wirken Drogen im Wirtkörper auf den Geist?

 

5.) Wie regeneriert sich der Geist wenn er zB den Wirt verlässt und Schaden bekommen hat?

 

 

Liebe Grüße

Quag

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zu 1) Nein.

 

zu 2) Das mit Verbündetem kanalisieren ist .... naja anderes Thema. Ganz ab davon kriegst du keine Immunität gegen normale Waffen weil das eine Folge von Materialisierung ist (GRW S. 398). Die umgehst du ja mit der "Besessenheit" durch die Kanalisierung.

 

zu 3) Ja.

 

GRW S. 301

Geister folgen im Kampf (auch im Astralkampf) den normalen Regeln. Wenn alle Kästchen des Körperlichen oder Geistigen Zustandsmonitors eines Geistes voll sind, wird er schmerzhaft verdrängt und auf seine Heimatebene zurückgezwungen. Alle noch offenen Dienste verfallen.

 

zu 4) Nein.

 

zu 5) Auf seiner Metaebene. (bei Materialisierung wird das aber irgendwie hinfällig). Ich hab allerdings gerade keine Regelstelle parat die in SR5 genauer drauf eingeht... Implizieren könnte man die normalen Regelung von Schaden und Heilung.

Edited by n3mo
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zu 2) Der Zauberer sollte doch aber beim Beschwören des Verbündetengeistes als Zusatzkraft "Immunität gegen normale Waffen" wählen können bzw. die Necromagie Geister aus dem Verbotene Künste haben die Kraft ja sowieso.

Schützt diese Immunität bei Besessenheit dann auch das Gefäß?

Edited by Kwakwakawakw
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Die Nekromagie Geister (Ritual -> Dunkelbeschörung) brauchen unbelebte oder tote Gefäße. Sie können nur über das Ritual gerufen werden.

 

Ein Verbündeter hat entweder Besessenheit (SG S. 224), Bewohnung (SG S. 226) oder Materialisierung (SR5, S. 398). Die Grundgestalt ist aber Astral. Immunität ist physisch. Das Potential für eine Physische Gestalt muss also da sein. Der Geist kriegt das per Materialisierung. Sonst gilt:

 

ASTRALE GESTALT

Art: M Handlung: Auto Reichweite: Selbst Dauer: Immer

Imho kann man das für einen Geist nicht außerhalb von Materialisierung nehmen.
 

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