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Ich würde als Grundlage diese Passage wählen:

 

GRW s. 197

"Solange ein Rigger hineingesprungen ist, arbeitet er mit seinem Geist und nicht mit seinem fleischlichen Körper. Daher kommen seine Körperlichen Attribute bei Proben für hineingesprungen gesteuerte Geräte nicht zum Einsatz."

 

Damit bleiben die geistigen Attribute gleich (INT) + die eigene Fertigkeit (Wahrnehmung).

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  • 2 weeks later...

Die Riggerregeln treiben mich mit ihrer chaotischen Struktur noch in den Wahnsinn.

 

GRW s. 196 schreibt in den Grundlagen ...

 

"Wenn du als Rigger ein Fahrzeug steuern willst, dann gelten folgende Grundprinzipien:

 

1. Du kannst Fahrzeuge per Fernzugriff steuern oder direkt „hineinspringen“ ...

 

4. Du kannst in der AR und in der VR riggen.

 

5. Wenn du per Fernsteuerung riggst, kommen Rauschen-Modifikatoren zum Tragen (siehe S. 177).

 

Daraus schließe/interpretiere ich folgendes:

 

Riggen in der VR ist das klassische hineinspringen des Riggers. Er wird zum Fahrzeug.

 

Riggen in der AR ist die klassische Fernsteuerung. Manchmal auch Fernzugriff genannt. Hier zählt - logischerweise - auch Rauschen mit hinein.

Braucht man dafür eine Riggerkontrolle (oder logischer eine Riggerkonsole)? Oder kann das jeder Alrik mit einem Kommlink? Weil ...

 

3. Wenn du zum Fahren nur die Fertigkeit Steuern einsetzen kannst, dann bist du kein Rigger, sondern ein Fahrer. Jeder Rigger hat eine Riggerkontrolle.

 

 

Als dritte Möglichkeit sehe ich das kommandieren einer Drohne. Per Nebenhandlung "Drohne befehligen" bekommt die Drohne Anweisungen, die sie selbstständig ausführt (mit ihren eigenen Werten).

Reicht dafür aber ein Kommlink? Oder ist die Riggerkonsole dafür Voraussetzung?? Die Regeln erwähnen ihn diesem Zusammenhang immer nur die Riggerkonsole.

 

Vielleicht habe ich aber auch nur zufiel im 6er GRW gelesen und nun einen Knoten im Hirn, dass ich das Offensichtliche nicht mehr sehe.

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Die Riggerregeln treiben mich mit ihrer chaotischen Struktur noch in den Wahnsinn.

Same. Absolut diffuse Beschreibungen und löchriges Regelwerk, hoffe inständig auf einen Riggerband o.Ä.

 

GRW s. 196 schreibt in den Grundlagen ...

Daraus schließe/interpretiere ich folgendes:

 

Riggen in der VR ist das klassische hineinspringen des Riggers. Er wird zum Fahrzeug.

Sehe ich anders. "Hineinspringen" ist eine eigene Handlung, die es erfordert, in der VR zu sein (GRW 182). Aber nirgendwo steht, dass du die Handlungen "Drohne befehligen" und "Gerät steuern" nicht auch in der VR durchführen könntest, du bist nicht zum Hineinspringen gezwungen.

 

Riggen in der AR ist die klassische Fernsteuerung. Manchmal auch Fernzugriff genannt. Hier zählt - logischerweise - auch Rauschen mit hinein.

Braucht man dafür eine Riggerkontrolle (oder logischer eine Riggerkonsole)? Oder kann das jeder Alrik mit einem Kommlink? Weil ...

 

3. Wenn du zum Fahren nur die Fertigkeit Steuern einsetzen kannst, dann bist du kein Rigger, sondern ein Fahrer. Jeder Rigger hat eine Riggerkontrolle.

"Klassische Fernsteuerung" wird mMn über die Handlung "Gerät steuern" abgebildet. Dafür sind weder Riggerkontrolle noch -konsole notwendig. Ja, Alrik mit seinem Erika eine Drohne in seinem Pan steuern.

 

Die Riggerkontrolle wird nur und ausschließlich zum Hineinspringen benötigt, einen anderen Zweck erfüllt sie nicht, soweit ich das GRW verstanden habe.

 

Die Riggerkonsole ist eigentlich ein aufgepumptes Kommlink mit essentiellen Erweiterungen für den Rigger von Welt. Mehr Drohnen slaven, Rauschen unterdrücken, allen Drohnen mit einer NH Befehle geben, anstatt nur einer. Wenn du deinen Cyberdoc Gassi führen willst, reicht ein Kommlink wohl absolut aus. Aber um nen Schwarm Quadrotors koordiniert auf deine Feinde niederfahren zu lassen, brauchts die Konsole.

 

Rauschen fällt mMn übrigens nicht beim Hineinspringen an. GRW 196 besagt unter Punkt 5, dass bei der Fernsteuerung Rauschen-Modifikationen greifen. Das wäre ein unsinniger Punkt, wenn das Hineinspringen nicht rauschfrei wäre. Da das Icon des Fahrzeugs, in das hineingesprungen wird, zu einem Teil deines Icons wird, ergibt das Ignorieren von Rauschen mMn Sinn und ist so intendiert.

 

Als dritte Möglichkeit sehe ich das kommandieren einer Drohne. Per Nebenhandlung "Drohne befehligen" bekommt die Drohne Anweisungen, die sie selbstständig ausführt (mit ihren eigenen Werten).

Reicht dafür aber ein Kommlink? Oder ist die Riggerkonsole dafür Voraussetzung?? Die Regeln erwähnen ihn diesem Zusammenhang immer nur die Riggerkonsole.

 

Vielleicht habe ich aber auch nur zufiel im 6er GRW gelesen und nun einen Knoten im Hirn, dass ich das Offensichtliche nicht mehr sehe.

Die NH "Drohne befehligen" auf GRW 43 spezifiziert, dass die Riggerkonsole es ermöglicht, einen Befehl an alle geslavten Drohnen zu übermitteln. Daraus schließe ich: Um die Handlung auszuführen, ist keine Riggerkonsole erforderlich. Sofern du mit der Drohne kommunizieren kannst und die nötige Berechtigung hast, kannst du einer Drohne in einer NH einen Befehl erteilen. Der Vorteil der Riggerkonsole ist die Koordination mehrerer Drohnen.

 

Es ist wirr, es bleibt wirr. Ich fasse nochmal kurz zusammen, wie ich das mit der Rigger-Drohnen-Interaktion verstehe. Es gibt drei Arten der Interaktion:

1. Befehle erteilen (NH "Drohne befehligen"):

Der Rigger erteilt der Drohne ein Befehl, den diese dann auf Basis ihrer eigenen Werte (Drohnenattribut + Autosoft) in ihrem Zug (durch ihre eigene Initiative festgelegt) ausführen wird.

Erforderlich ist die nötige Berechtigung (meistens Admin, in seltenen Fällen - z.B. bei geleasten oder öffentlichen Drohnen - auch User, Gast wahrscheinlich nie) und eine Möglichkeit, mit der Drohne zu kommunizieren (z.B. Kommlink).

Der Einsatz der Riggerkonsole ermöglicht das Befehligen aller geslavten Drohnen gleichzeitig. Die Riggerkontrolle hat hier keinen Einfluss. Rauschen kommt höchsten bei der Übermittlung des Befehls zum Tragen.

 

2. Fernsteuern (HH "Gerät steuern"):

Der Rigger übernimmt die Steuerung der Drohne. Solange er sie aufrecht hält, besitzt die Drohne keine Initiative und keinen eigenen Zug. Stattdessen nutzt der Rigger seinen Zug, um die Drohne interagieren zu lassen. Dabei immer auf Cracken + Logik zu würfeln, ist Schwachsinn (steht aber so im GRW), ich würde - etwas freier interpretiert - passende Fähigkeiten und Attribute verwenden. Fortbewegung wäre Steuern (Rigger) + Pilot (Drohne), Wahrnehmen wäre Wahrnehmung (Rigger) + Sensor (Drohne), Schießen wäre Mechanik?(Rigger) + Pilot (Drohne) etc. So hätte die Fernsteuerung einen sinnvollen Platz zwischen der autonomen Drohne (Autosoft + Drohnenattribut) und dem Hineinspringen (Riggerfertigkeit + Riggerattribut).

Erforderlich ist auch hier die nötige Berechtigung (meist Admin, manchmal User, selten/nie Gast, s.o.) und der Zugriff auf die Drohne via eines Steuergeräts (Kommlink/Riggerkonsole).

Der Einsatz der Riggerkonsole senkt den Rauschenwert um ihre Gerätestufe (GRW 197). Die Riggerkontrolle hat hier keinen Einfluss. Rauschen kommt in gewohnter Weise zum Tragen, wichtig ist die Entfernung zwischen Drohne und Steuergerät (Kommling/Riggerkonsole).

 

3. Hineinspringen (HH "Hineinspringen"):

Der Rigger sendet sein Bewusstsein in die Drohne. Solange er in die Drohne hineingesprungen ist, besitzt diese keine Initiative und keinen Zug. Stattdessen nutzt der Rigger seinen Zug, um als Drohne zu interagieren. Geprobt wird mit den Werten des Riggers (Riggerattribut + Riggerfertigkeit). Da dieser in der VR ist, werden körperliche Attribute auf gewohnte Weise durch Geistige ersetzt.

Erforderlich ist hierfür wieder die passende Berechtigung (meistens Admin, selten User). Außerdem muss die Drohne "frei" sein, sie darf also nicht ferngesteuert werden oder bereits von einem Rigger "besetzt" sein, der vorher hineingesprungen ist. Das Hineinspringen erfordert, dass der Rigger in der VR ist (GRW 182), oder die Drohne bereits fernsteuert (GRW 45). Bei letzterem wird er vermutlich durch das Hineinspringen automatisch in die VR versetzt.

Der Einsatz der Riggerkonsole kann das Hineinspringen ohne vorigen Wechsel in die VR ermöglichen (s.o. und GRW 45). Hineinspringen ist nur möglich, wenn der Rigger eine Riggerkontrolle implantiert hat und die Drohne ein Riggerinterface besitzt, wobei dies standardmäßig bei jeder Drohne der Fall ist (GRW 297). Rauschenmodifikatoren kommen im hineingesprungenen Zustand nicht zum Tragen.

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  • 5 months later...

Ich habe mir gerade überlegt, wie groß wohl eine Ares Black Sky ist und ob sie in einen GMC Bulldog passen würde. Soll mann das einfach am Rumpf berechnen? Dann würde die Black Sky(Rumpf 8) ja in den Bulldog(Rumpf 16) passen.

 

Danke im voraus

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Kann ein registrietes Machinen-Sprite ewig eine Drohne steuern?

 

Hier mein Verständnis der Reglen

  • Ein Riggernetzwerk (wie es von einer Riggerkonsole mit einer Drohne erzeugt wird) kann auch ohne Matrix existieren (z.B. kann ich mitten in der Wüste riggen, auch wenn es da kein WLAN gibt).
  • Auch in dieser Situation kann ein Riggernetzwerk z.B. von einem Technomancer angegriffen werden. Er findet es mit Matrixwahrnehmung, geht z.B. über Sondieren und Hintertür hinein und formatiert Drohnen oder stellt anderen Unsinn an. Dazu muss er in der Reichweite des Riggernetzwerkes sein und mit dem entsprechenden Rauschen klarkommen.
  • Unter "anderen Unsinn" könnte auch fallen, dass der Technomancer ein Maschinen-Sprite kompiliert und eine der Drohnen übernehmen lässt um diese zu steuern. Dieses Sprite existiert dann im Rigger-Netzwerk und steuert von dort aus die Drohne.
  • Die Lebensdauer von registrierten Sprites ist nicht in Zeit angegeben (Stunden, Tagen), sondern in Aufgaben. Sie existieren solange, bis ihre Aufgaben aufgebraucht sind.
  • Unter "eine Aufgabe" wird "einzelner Einsatz einer Spritekraft" angegeben. Die Spritekraft "Übernehmen" des Maschinen-Sprites hat keine Zeitbeschränkung.

Daraus folgere ich

  • Ein Technomancer könnte in seinem EIGENEN Riggernetzwerk (mit einer Riggerkonsole erzeugt, denn das Echo Maschinenbeherrschung gibt ja nur die Wirkung einer Riggerkontrolle, nicht die Wirkung einer Riggerkonsole) ein Sprite kompilieren, registrieren und eine seiner eigenen Drohnen übernehmen lassen.
  • Dort erhöht es den Pilotwert der Drohen auf die Stufe des Sprites.
  • Diese Aufgabe kann das Maschinen-Sprite "ewig" (bis zur Abschaltung des Riggernetzwerkes) ausführen.

Und als Steigerung davon

  • Der Technomancer kompiliert und registriert das Sprite in der Matrix und lässt es von dort seine eigene Drohne übernehmen.
  • Solange die Drohne online ist kann das Sprite diese kontrollieren.
  • Der Technomancer kann also sein Riggernetzwerk abschalten. Das Sprite existiert weiterhin in der Matrix und kontrolliert weiterhin die Drohne.
  • Der Technomancer kann mit "Worten, Bildern, Videos und jeder anderen Kommunikationsform" mit dem Sprite Verbindung halten. Das bedeutet der Technomancer kann über das Sprite diese Drohen auch OHNE ein Riggernetzwerk steuern

Risiken dabei

  • In der AR (und auch VR) dürfte das Sprite immer in der Nähe der Drohne in der Matrix herumhängen
  • Dort ist es sichtbar und angreifbar. Konzernsicherheit oder gelangweilte Decker könnten es mal eben umhauen.

Verbesserung

  • Noch ein Infiltrator Sprite registieren, dass mit Spuk das Maschinensprite schütz und selber auf Schleichfahrt läuft.
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Ein Netzwerk ohne Matrix kann es nur über Kabel geben. Also sind entweder alle Drohnen untereinander (und mit der Konsole) verkabelt, oder das Netzwerk befindet sich doch in der Matrix (auch in der Wüste gibt's die Matrix. Afaik ist sie überall, wo nicht gerade ein Blackout stattfindet) oder es gibt kein Netzwerk.

 

Davon ab: Ja, Sprites haben keine Zeitbegrenzung. Da muss die SL festlegen, ab wann eine Aufgabe als "verbraucht" gilt. Auf jeden Fall sollte das der Fall sein, wenn die Drohne ihre Matrixverbindung verliert. Also wann immer sie ausgeschaltet, neu gestartet oder lahmgelegt wird.

 

Ich als SL würde außerdem regeln, dass Sprites per se Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Ein Sprite deutet fast immer auf die Anwesenheit eines Technomancers hin, und letztere sind aus diversen Gründen (keiner davon dürfte dem Technomancer gefallen) extrem begehrt --> Vorsicht mit Sprites.

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