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Von "Geistiger Umnachtung" zu "Geistesgestörtheit"


Douragon
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Nachdem ich mir hier ein paar Beiträge durchgelesen habe, ist mir ne Frage gekommen, die ich mal anhand eines Beispiels erläutern möchte.

 

Nehmen wir an einem Charakter mit einer STA von 50 misslingt eine STA-Probe und er verliert 5 STA. Die IN-Probe gelingt und er leidet für 1W10 Stunden an geistiger Umnachtung. Nachdem der "Anfall von Wahnsinn" beendet ist, geht es weiter. Während der geistigen Umnachtung erleidet der Charakter nochmal einen STA-Verlust von 6 STA (beide Verluste im Verlaufe eines Tages). Er hat also innerhalb eines Tages 1/5 seiner ursprünglichen STA verloren. Meine Frage ist jetzt: wechselt er dann von "Geistiger Umnachtung" zu "Geistesgestörtheit"? Oder ist man gegen diesen Wechsel quasi immun?

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Hallo. Ich versuch die Frage mal aus dem Grundregelwerk zu beantworten.

 

Zuerst erleidet der Investigator bei dem zweiten STA-Verlust sofort einen neuen "Anfall von Wahnsinn", weil er sich in Phase 2 der "Geistigen Umnachtung" - "Unterschwelliger Irrsinn" - befindet (egal wie hoch der neue STA-Verlust ist, GRW Seite 149).

Wenn er den zweiten Anfall überstanden hat, befindet er sich im Zustand "Geistesgestörtheit", weil er die Bedingung erfüllt, innerhalb eines Tages 1/5 seiner ursprünglichen STA verloren zu haben. Das bedeutet, dass die Phase "Unterschwelliger Irrsinn" jetzt solange anhält, bis er durch Pflege davon genesen ist (GRW Seite 154 ff) anstatt nach Ablauf der 1W10 Stunden im Zustand "Geistiger Umnachtung".

Eine Immunität gibt es nur in der Phase des "Anfalls von Wahnsinn", da man währenddessen keine weiteren STA-Verluste erleidet (GRW Seite 144, ganz unten links).

 

Kurz gesagt: Ja, es kann nur schlimmer werden. Besonders, wenn man schon geistig angeschlagen ist.

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