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Betäubungsschaden statt körperlichem Schaden anrichten


toshi
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Moin

 

 

Was für Möglichkeiten gibt es, Betäubungsschaden anzurichten,

obwohl man körperlichen Schaden zufügen muss/würde/könnte?

 

1.) Unbewaffneter Nahkampf (ohne Verbesserungen die die Schadensart ändern) geht immer,

     egal was für eine Waffe man gerade in den Händen hält. Oder?

- mMn: Klar...

 

2.) Aber wenn man zB Kompositknochen/Knochenverstärkung hat, dann geht das nicht mehr.

     Oder doch? Ist das ein "muss" oder ein "kann"?

- mMn: Nein.

(Es ist ein "ist so". Leider... Muss man sich halt einen Todschläger besorgen oder Nr.4 benutzen...)

 

3.) Bei der Adeptenkraft 'Todeskralle' steht es explizit dabei, dass man sich es aussuchen kann, ob K- oder B-Schaden.

     Gilt das dann auch, wenn man zusätzlich Kompositknochen/Knochenverstärkung hat?

- mMn: Ja.

(RAW, und warum nicht? It's Magic!)

 

4.) Die Edge-Handlung 'K.O.-Schlag' hat den Zusatz '(Nahkampf-Angriff)'. 

     Im Namen und Text steht aber etwas von einem "Schlag".

     Kann man diese Edge-Handlung mit jedem Nahkampfangriff verwenden, oder nur 'Unbewaffnet', oder sogar nur mit der Faust?

- mMn: Mit jedem.

(Der Zusatz zählt für mich. Das andere ist a) Fluff, b ) ohne das Schlüsselwort 'Faust' oder 'Unbewaffnet',

und würde c) heissen, dass Nagas und manche mit Behinderung diskriminiert werden, weil sie keine Hände/Fäuste haben...)

 

5.) Nachfrage zur Edge-Handlung 'K.O.-Schlag'.

Ich habe den Thread dazu gelesen...

>> https://foren.pegasus.de/foren/topic/34345-ko-schlag-betäubungsschaden-wie-lang/?hl=betäubungsschaden

...bin aber anderer Meinung.

Im Text heisst es, dass egal welche Schadensart zugefügt wurde,

bei Erfolg der geistige Zustandsmonitor ausgefüllt wird und kein Schaden überfliesst.

Für mich heisst das ganz klar, dass gar kein körperlicher Schaden verursacht wird.

Statt den eigentlichen Schaden des Angriffs zu bekommen geht der Gegner K.O.. Fertig.

Leider steht nicht dabei was passiert wenn man es nicht schafft, 

mehr Schaden zu verursachen, als die Willenskraft des Gegners beträgt.

Aber dann würde ich sagen - der Angriff wird normal abgehandelt.

Dann ist der Schaden eben so, wie er ist.

Das ist eben das Risiko dass man eingeht, wenn man versucht, 

mit potentiell tödlichen Waffen (K-Schaden) jemanden K.O. zu hauen...

 

Wie seht ihr das?

​Kennt ihr noch andere Möglichkeiten?

Edited by toshi
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Da steht aber nicht, dass kein Körperlicher verursacht wird.

Da steht, dass kein Betäubungsschaden auf den körperlichen Schaden überfließt.

"Überfließen" ist ein Begriff, welcher in früheren Version(en) verwendet wurde und hierfürsteht:

"Ist der Zustandsmonitor für

den Betäubungsschaden ausgefüllt, wird jeder zusätzliche

Schadenspunkt auf dem Körperlichen Zustandsmonitor

eingetragen" (S.40, Abschnitt "Die Zustandsmonitore").

Beim K.O.-Schlag steht tatsächlich explizit: " Ist der zugefügte (Körperliche oder Betäubungs-)Schaden größer als die Willenskraft des Ziels,

wird dessen Zustandsmonitor für Betäubungsschaden

sofort vollständig ausgefüllt." (S.49)

Da steht ganz klar, dass der Schaden zugefügt wird (inklusive Schadenswiderstandsprobe) und wenn der Schaden DANN größer als die Willenskraft des Ziels ist, wird der Zustandsmonitor für Betäubungsschaden sofort ausgefüllt.

Da steht also eine 'wenn-Bedingung', zu deren Erfüllung erst einmal Schaden zugefügt werden muss.

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Zu deiner 2):

Man kann natürlich wählen.

Nicht jeder Angriff mit den Kompositknochen verwendet diese schließlich.

Bspw. kann man im Bodenkampf ja Hebel anwenden.

Auch kann man mit einer Körperstelle zuschlagen, welche keine Ecken und Kanten hat - dann ist ein Knochen ja im Prinzip sowas wie ein Knüppel, und Knüppel machen ja auch Betäubungsschaden.

Vielleicht muss der Charakter dann aber ein 'Angesagtes Ziel: Betäubungsschaden zufügen' oder so durchführen mit bspw. -2 Würfeln, da das dann ja schon ein speziellerer Treffer ist.

Aber das müsstet ihr hausregeln.

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Beim K.O.-Schlag steht tatsächlich explizit: " Ist der zugefügte (Körperliche oder Betäubungs-)Schaden größer als die Willenskraft des Ziels,

wird dessen Zustandsmonitor für Betäubungsschaden

sofort vollständig ausgefüllt." (S.49)

Da steht ganz klar, dass der Schaden zugefügt wird (inklusive Schadenswiderstandsprobe) und wenn der Schaden DANN größer als die Willenskraft des Ziels ist, wird der Zustandsmonitor für Betäubungsschaden sofort ausgefüllt.

Da steht also eine 'wenn-Bedingung', zu deren Erfüllung erst einmal Schaden zugefügt werden muss.

 

Hm, ja okay.

Da steht wirklich "der zugefügte Schaden", nicht "der verursachte Schaden".

(Ich hoffe mal, dass das im englischen Original ebenso ist.)

Dann gibt es aber aktuell keine Edge-Handlung oder Kampfkunst,

mit der man nur Betäubungsschaden verursachen kann.

Das fehlt dann leider irgendwie echt.

 

Danke für die Antwort!

Edited by toshi
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