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Aus dem Kampfgeschehen fliehen


Sorben
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Grüße,

 

nach langer Zeit schnappe ich mir mal wieder die Würfel und kehre zurück in die Welt des Wahnsinns und der Tentakel. Dabei lese ich im GRW Sachen nach, um mein Wissen aufzufrischen.

 

Ich bin bei den Aktionen, die während einer Kampfrunde ausgeführt werden können, auf aus dem Kampfgeschehen fliehen gestoßen. Meine Frage ist, worin besteht der regeltechnische Unterschied zu der normalen Bewegung?

 

Als Beispiel, wie ich es es früher immer gehandhabt habe:

1. Ein Spieler möchte aus dem Kampfgeschehen fliehen, er entfernt sich entsprechend seiner Bewegungsweite aus dem Kampf.

2. Der Spieler ist im Schwitzkasten, er wendet ein Kampfmanöver an und kann sich befreien, danach nutzt er seine Bewegungsweite, um zu fliehen.

 

Beim zweiten Beispiel weiß ich, dass es sehr spielerfreundlich gehandhabt wurde und nicht den Regeln nach Buch entsprechen dürfte. Aber unter 1. findet doch exakt das statt, was mit Rückzug gemeint ist, oder? Soweit ich weiß, gibt es ja keinen Gelegenheitsangriff der Gegner, wenn sich der Spieler aus der Nahkampfreichweite entfernt, ohne dass dieser besondere Sorgfalt walten lässt (analog zu Rückzug in D&D).

 

Oder hat es etwas damit zu tun, dass die Bewegung im Kampf unter optionale Regeln fällt? 

Da fliehen immer mal wichtig ist, wollte ich das gerne wissen  ;)

 

 

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Ich verstehe die Regelung auf S. 97 und 102 schlicht so, dass ein Investigator seine Aktion im Kampf eben dazu nutzen kann, um aus einem Nahkampf zu fliehen.

Dafür bekommt der Gegner auch keine frei Attacke, wenn ich das richtig sehe (anders als bei anderen Systemen).

Natürlich kann in den Kampfrunden danach die Flucht weiter ausgespielt werden, so dass es auf die Bewegungsweite ankommen kann und sich zB eine Verfolgungsjagd ergibt.

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