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[SR 5] Adlerauge und DNI


Max Mustermann
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Öhm,

war mir bisher noch garnicht aufgefallen.

Hatte den Berg an beschriebenen Inkompatibilitäten einfach als generelles NOPE(außer Zauber und andere Vorteile) zusammengefasst,

aber das scheint sich ja nur auf Augen-Ware &-Equip(elektronisch) zu beziehen.

Alles andere was vor dem Auge (rein optisch ohne Elektronik geht ja auch) und danach (auf den Sehnerv oder so) dürfte dann wohl klargehn.

Außer "..elektronischer Verstärkung.." bezieht sich auch auf alles, was nicht direkt beim Auge liegt,

dann bliebe vermutlich nur noch die ein oder andere Hirn-Bio-Ware.

Also isses wohl ganz eindeutig...Auslegungssache?

 

Hoffe das war nicht noch verwirrender als der eigentliche Regeltext

The strangest of Captains

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Hallo Captain,

kein Problem, Danke für deine Antwort.

Das waren halt auch meine Überlegungen.

Das DNI wirkt im Gehirn und ist keine Augenverbesserung, Augencyberware oder Augenbioware und stellt über die Gehirnverbindung die Smartlink-Infos dar.

Viele Grüße Max

Edited by Max Mustermann
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Das DNI hat mit "Adlerauge" eigentlich nichts zu tun. Da gibt es auch keine Inkompatiblität.

Was nicht passt ist Smartlink + Adlerauge.

Adlerauge

Dieser Vorteil ist auf die natürlichen Augen beschränkt und nicht kompatibel mit elektronischer Verstärkung, Augen-Cyberware oder -Bioware. Wenn der Charakter solche Implantate erhält, geht der Vorteil ohne Rückerstattung des Karmas verloren.

Ein Smartlink wird als Bestandteil eines Smartgunsystems immer benötigt (Smartlink + Smartverbindung).

Die Smartverbindung ist die Hardware an der Waffe.

Das Smartlink sitzt entweder im Auge, im Cyberauge oder in einem externen Sichtgerät (zb. Brille).

Ein DNI hat nur Auswirkung auf die Verbindung zwischen Smartverbindung und Smartlink.

Ein Smartlink als Cyberware wird von "Adlerauge" explizit ausgeschlossen.

Und ein Smartlink als externes Gerät in einer Brille fällt unter die Kategorie elektronische Sichtverstärkung, welche ebenfalls explizit ausgeschlossen ist.

Lange Rede - kuzer Sinn ... Adlerauge ist mit einem Smartgunsystem NICHT kompatibel.

PS: Wir haben für SR5 auch noch einen separaten Bereich im Forum:

https://foren.pegasus.de/foren/forum/286-sr5-regelfragen/

Edited by Corpheus
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Blöd gefragt, Corpheus:

Ist da mit Augen-Cyberware jegliches Implantat im Auge gemeint oder "nur" komplette Augensysteme?

Ich würde tatsächlich argumentieren, dass IR-Sicht oder Restlichverstärkung hier als (elektronische) Sichtverbesserung gelten würden, ein einzeln im natürlichen Auge implantiertes System wie Bildverbindung oder eben Smartlink nicht unbedingt.

(Sorry, kein Zitat, keine Ahnung, wie das auf dem Handy geht...)

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(Sorry, kein Zitat, keine Ahnung, wie das auf dem Handy geht...)

 

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Ist da mit Augen-Cyberware jegliches Implantat im Auge gemeint oder "nur" komplette Augensysteme?

Ich würde tatsächlich argumentieren, dass IR-Sicht oder Restlichverstärkung hier als (elektronische) Sichtverbesserung gelten würden, ein einzeln im natürlichen Auge implantiertes System wie Bildverbindung oder eben Smartlink nicht unbedingt.

 

Hm. Sowohl das Smartlink als einzelne Cyberware im Auge als auch Cyberaugen sind Kategorie: Augen-Cyberware. Und imho ohne Zweifel elektronisch.

Und wenn ich dann das Smartlink (Kategorie: Augen-Cyberware) als Teil einer Kapazitäts-Aufwertung in ein Cyberauge (Kategorie: Augen-Cyberware) einbaue, ist das Smartlink imho immer noch Kategorie: Augen-Cyberware. Und elektronisch.

 

Das gleiche gilt regeltechnisch auch für Infrarotsicht oder Restlichtverstärkung - beides Einträge der Kategorie: Augen-Cyberware und auch elektronisch.

Der Verweis von Infrarotsicht auf GRW s. 448 (Sichtverstärkungen) dient imho nur dazu, den Text der Regeln/Fluff nicht noch einmal wiederholen zu müssen.

 

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Nehmen wir mal an,

man implantiert den Empfänger für das Smartlink an einer Stelle für die es eigentlich nicht gedacht ist, z.B. den Fuß,

vernetzt den über Internen Router mit nem DNI im Kopf und nutzt dessen AR-Overlay zur Darstellung der SmartlinkInformationen,

dann isses halt leider immernoch ein elektronisches Hilfsmittel.

Würde dann aber wahrscheinlich nicht den Vorteil killen, weil nix am Auge geändert wird, dürfte halt nur einen von beiden Boni zur Zeit nutzen, oder?

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Nehmen wir mal an, man implantiert den Empfänger für das Smartlink an einer Stelle für die es eigentlich nicht gedacht ist, z.B. den Fuß, vernetzt den über Internen Router mit nem DNI im Kopf und nutzt dessen AR-Overlay zur Darstellung der SmartlinkInformationen

 

Ich würde sagen, damit verläßt du sowieso den Bereich der offiziellen Regeln. Und das heißt, du mußt das mit deinem SL abklären. Ich als SL würde das nicht zulassen. Es gibt genug regelkonforme Möglichkeiten, diverse Boni und Vorteile zu stapeln.

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