Jump to content

Regierungssubventionen


Schlauork
 Share

Recommended Posts

Da der Thementitel "Regierungssubventionen" lautet, bin ich nicht sicher, ob die Frage vielleicht anders gemeint ist. Darum zur Klarstellung: Der Betriebsexperte kann mit der Karte "Regierungssubventionen" natürlich auch ein Labor in einer Stadt bauen, in der er sich NICHT aufhält, so wie auch jeder andere Spieler.
Link to comment
Share on other sites

Daran anschließend eine Frage von mir:

Ist das ziehen von 2 Handkarten eine Aktion? Sprich, wenn ich 7 Karten auf der Hand habe und ich Karten ziehen muss, ziehe ich eine, gebe eine ab und ziehe dann noch eine und gebe eine ab, oder ziehe ich zwei und gebe dann erst zwei ab? Das kann sich ja auf die Wahl welche ich ablege auswirken...

Link to comment
Share on other sites

  • 2 months later...

Moin,

 

ich möchte nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück kommen:

 

Welche Voraussetzungen muss der Betriebsexperte erfüllen um ein Forschungslabor zu bauen?

 

Als besondere Aktion heisst es in der Spielregel: "Legen Sie die Karte ab, auf der Ihr jetziger Standort abgebildet ist, um dort ein Forschungslabor zu errichten."

Als Ergänzung heisst es: "Der Betriebsexperte muss keine passende Karte ausspielen"

Auf der Rollenkarte: "Bei der Aktion Forschungslabor errichten müssen sie keine Karte ablegen."

 

Wenn ich das nun interpretiere komme ich zu dem Schluss, dass der Betriebsexperte davon entbunden ist die Karte abzulegen bzw. auszuspielen, aber nicht sie zu haben. Sprich, er muss sie schon vorzeigen, darf sie dann aber auf der Hand behalten.

 

Hier wurde es ja bisher anders interpretiert. worauf stützt ihr eure Auslegung? (z.b.@Tycho)

Eine offizielle Stellungnahme dazu habe ich nicht gefunden, auch nicht in den Errata.

 

Gruss, Tom

Link to comment
Share on other sites

Lies den Absatz doch einfach zuende.

 

Der Betriebsexperte muss keine passende Karte ausspielen, um in der Stadt, in der er sich gerade befi ndet,

ein Forschungslabor zu errichten. Er gibt einfach 1 Aktion aus und stellt ein Labor in seiner Stadt auf.

 

Damit der Betriebsexperten also ein Labor errichten kann, muss er also vor Ort sein und eine Aktion dafür übrig haben.

 

Der Text auf der Rollenkarte ist als verkürzte Gedächtnisstütze zu sehen.

Link to comment
Share on other sites

Moin,

auch nach vielfachen lesen stoere ich mich am Wort "ausspielen".

Wuerde nur der letzte Satz dort stehen, waere ich vollstaendig ueberzeugt.

Aber in der Kombination der gesamten von mir bereits zitierten Regelerklaerungssaetze tendiere ich doch eher zu der Variante, er muss die Karte haben und vorzeigen.

 

Wer kann zu einer netten Klaerung beitragen?

 

Besten Dank, Gruss, Tom

Link to comment
Share on other sites

Hi Tom

 

Zunächst möchte ich klarstellen, dass Rilyntar Dich mit Sicherheit nicht ärgern wollte. Er hat Dir einfach die relevante Regelstelle genannt, in der die Frage beantwortet wird. Häufig kommen solche Fragen auf, weil jemand tatsächlich den letzten Satz beim Lesen verschluckt hat.

 

Meiner Meinung nach ist der Betriebsexperte so zu spielen, dass er die Karte der Stadt, in der er sich befindet und in der er ein Labor errichten möchte, nicht besitzen muss. Nein, das steht tatsächlich so explizit in keiner deutschen oder englischen Regelfassung drin. Allerdings würde des Betriebsexperten stark entwerten, wenn er so gespielt werden müsste, wie Du es interpretierst. Und, da in den Regeln zudem drin steht, dass die Spieler die Karten auf der Hand und damit verdeckt halten sollen, müsste an der von Rilyntar zitierten Stelle explizit drin stehen, dass der Betriebsexperte die Karte vorzeigen muss, weil wir hier eine Abweichung von den Standardregeln hätten.

 

Wie Du es in Euren heimischen Runden spielst, bleibt letztendlich natürlich Dir überlassen, auch von Monopoly gibt es soviele Regelvarianten wie Spieler :-) Spielt es so, wie es Euch am meisten Spaß macht.

Link to comment
Share on other sites

Moin,

auch nach vielfachen lesen stoere ich mich am Wort "ausspielen".

Wuerde nur der letzte Satz dort stehen, waere ich vollstaendig ueberzeugt.

Aber in der Kombination der gesamten von mir bereits zitierten Regelerklaerungssaetze tendiere ich doch eher zu der Variante, er muss die Karte haben und vorzeigen.

Auf welche Regelpassage gründet sich denn deine Vermutung, dass er die Karte haben muss? Ich kenne keine Regel, die das sagt. Du hast ja folgenden Satz zitiert: "Legen Sie die Karte ab, auf der Ihr jetziger Standort abgebildet ist, um dort ein Forschungslabor zu errichten." Auch in diesem Satz steht nicht drin, dass er die Karte haben muss. Da steht nur, dass er sie ablegen muss. Natürlich kann man nichts ablegen, was man nicht hat. Nur aus diesem Umstand lässt sich folgern, dass man die Karte auch haben muss. Aus der Regel lässt sich das nicht folgern. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn er sie nicht ablegen bzw. ausspielen muss, muss er sie auch nicht haben.

 

Damit deine Interpretation korrekt wäre, müsste die Regel lauten: "Sie müssen die Karte besitzen, auf der Ihr jetziger Standort abgebildet ist. Legen Sie diese ab, um dort ein Forschungslabor zu errichten." So würde klar sein, dass man die Karte haben (und somit zum Beweis vorzeigen) müsste. Aber so ist die Regel nicht formuliert, und deshalb muss man die Karte auch nicht besitzen, da das nirgends in der Regel gefordert wird.

 

Das mag jetzt sehr theoretisch und weit hergeholt klingen. Es entspricht aber der Tatsache. Du interpretierst einfach nur mehr in die Sache hinein, als du müsstest. Übrigens darfst du das gerne als offizielle Stellungnahme betrachten, falls es dir wichtig ist, eine solche zu bekommen. :rolleyes:

Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...