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Abtellus

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Posts posted by Abtellus

  1. Die Reglen zum Selbststudium sind doch vorhanden. Seite 138 des Spieler -Handbuches.

     

    Ich will nicht hier zitieren deswegen schaut doch selbst nach. Das Buch sollte ja jeder haben.

     

    P.S. Mir gefallen die neuen Regeln auch ausgesprochen gut. Mal sehen was es noch neues zu entdecken gibt ! Freu mich schon auf die nächste RPC, hoffentlich schaffe ich es dann auch wieder dabei zu sein.

  2. @Synascape

     

    Eines vorweg ich denke eine Antwort wirst du hier nicht bekommen weil sie keiner kennt (Es ist wie du selbst schon erfahren hast alles so ne Sache mit dem Internethandel und so weiter). Das große Problem hierbei ist das es nicht nur um ein Rechtssystem geht sondern ummehrere und Internethandel so ne Sache ist. 

     

    Als Kontakt für diese Fragen würde ich persönlich dir ja vorschlagen diesen Link zuverwenden.

     

    http://www.pegasusdigital.de/contact_us.php

     

    Ja dort werden sie dir wahrscheinlich mitteilen das es nicht erlaubt ist. Damit hast du dann eine Aussage und kannst dir überlegen ob du es dennoch tun möchtest um dann evtl. verklagt zu werden oder vor Gericht gehst um dir dein Recht auf den weiterverkauf mittels Anwalt zu sichern. Dann nach dem Urteil (je nachdem wie lange die Partein durchalten den Urteilen bei meherern Instanzen) hast du dann deine Aussage.

     

    ABER:

     

    Vieleicht kann man einfach mal seinen gesunden Menschenverstand nutzen und darüber nachdenken was passiert wenn man somit den Umsatz eines pdf-shops mindert dazu zwei Zitate (ich hab schon gelesen die sind sehr beliebt hier).

     

    bleibt für mich das wichtigste Argument: wenn ich Pdfs gut finde, sollte ich nicht deren Quelle trockenlegen.

    Denn wenn ich verhindere, dass der verlag daran was verdient, wird der das schnell beenden.

    - Judge Gill

     

    und noch ein weiteres:

     

    Zunächst sollten Sie keine Kopien Ihres E-Books für andere anfertigen. Auch wenn File-Sharing-Seiten das Gegenteil behaupten mögen, handelt es sich dabei um eine Verletzung des Copyrights und schadet in erster Linie den Verlagen, sodass diese eben mittelfristig nicht mehr die bestmöglichen Titel anbieten können. Unsere Verlage scheffeln wirklich keine Millionen, weshalb Ihre Unterstützung beim Kampf gegen Copyright-Verletzungen immens wichtig ist und unsere vollste Wertschätzung findet. Sie dürfen Ihre Eboooks aber natürlich ausdrucken und beliebig viele Auszüge in die Zwischenablage kopieren.

    - Was kann ich mit meinen E-Books machen? FAQ Pegasus Digital

     

    Weil ich gerade zu scharf auf Zitate bin:

     

    Aufgrund dieser Vergleichbarkeit müsse der Erschöpfungsgrundsatz auch auf
    Dateien Anwendung finden. Das würde bedeuten, dass unser Nutzer die bei I-Tunes
    gekaufte Musikdatei (und nur diese; also keine Kopie davon und auch keine CD,
    auf die sie gebrannt wurde) auch bei E-Bay oder anderen Onlinehandelsdiensten
    weiterverkaufen dürfte. Hiergegen wenden andere Experten ein, dass der Wortlaut
    des Urheberrechtsgesetzes eine Erschöpfung für immaterielle Werkstücke nicht ausdrücklich
    vorsieht. Da zu diesem Problem noch keine gerichtlichen Entscheidungen
    vorliegen, ist bisher unklar, ob ein Weiterverkauf von Dateien nach deutschem Urheberrecht
    zulässig ist.

    - irights.info

     

    Also im schlimmsten Fall wenn es sich nicht mehr lohnt pdfs zuverkaufen weil du eine Grauzone gefunden hast gibt es einfach keinen pdf Shop mehr und man muss wieder auf die unhandlichen Bücher zurückgreifen. Nicht vergessen pdfs sind ein Angebot für uns keine Recht das wir haben. 

     

    So also um es zusammenzufassen:

     

    Ich würde es einfach sein lassen weil mir klar ist das auch Pegasus Kosten hat und Gewinne die sie machen dazuführen das es weiter geht.

     

    Grüße

     

    Abtellus

     

    P.S. Der Vergleich mit Büchern ist extrem schwer. Weil du würdest ja nicht nur das Buch verkaufen sondern fertigst dir vorher eine 1 zu 1 Kopie an und stellst diese ins Regal und das ist bei Büchern nicht erlaubt. (Urheberrecht)

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