Bei Erschafung bezahlt der Charakter - als bestimmten Betrag - den Listenpreis für Cyber/Bio-ware und erhält dafür - als besrtimmte Ausrüstung - die entsprechende ware Funktionstüchtig eingebaut. Also kann die "Bestimmte Ausrüstung" die man erhält durcvhaus eine Dienstleistung wie die Operation beinhalten. Das heisst, nach Deiner eigenen Interpretation haben wir eine gültige Norm, dass der Listenpreis bei Erschaffung für Funktionstüchtig eingebaute Ware ist, oder, anders ausgedrückt, das die Kosten für den Einbau bereits im Listenpreis inbegriffen sind. Da es nun aber, wie Du sagtest, jede Abweichung einer expliziten Ausfürung bedarf, bedeutet dies, es braucht eine Norm, die explizit regelt, dass die Norm für den Erwerb bei Charaktergenerierung von der Algemein Gültigen Norm für Ware erwerb abweicht. Eine solche explizite Regelung der Abweichung gibt es nicht. Also kann die Norm für Ware erwerb bei der Erschafung nicht von der Algemeinen Norm für Ware erwerb abweichen, was sie aber tun würde, wenn der Listenpreis für Ware nach der Algemeinen Norm ohne Einbau zu verstehen währe. Ergo lautet die Norm für den Erwerb von Ware bei der Erschaffung gleich wie die Allgemeine Norm für den Erwerb von Ware. Und das ist, nach deinen Eigener Auslegung: Einbau ist im Listenpreis inklusive. Und da es zwar Regeln für die Anpassung des Preises, nicht aber die anpassung der Leistung gibt, bedeutet dies, auch bei einem Strassenpreis ist der Einbau inklusive. Oh, guter Punkt. Lass mich mal darüber nachdenken. Hm. Wenn ich ein Implantat weiterverkaufe, ist es gebraucht oder Gestohlen. Wenn es Gestohlen ist, sollte Dein Gewissen dir eigentlich keine Probleme damit Machen, einen überhöhten Preis zu verlangen. Und wenn es gebraucht ist, dann ist es Regeltechnisch Gebrauchte Cyberware, und die kostet 50% des Listenpreises. Und 50% ist etwas höher als 30%. Ergo noch genug Marge für denjenigen, der ds Dingens Einbaut. Zum Abschluss möchte ich Worte, die Du eionst an Mich gerichtet hast, nun an Dich richten: