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Fox

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  1. Vielen Dank an Alle für den Input. Das bestätigt das was ich bereits aus den Regeln lesen konnte, da die "normale" Verteidigung in dem Sinne keine richtige Handlung ist, sondern nur eben die volle Abwehr. Das ist natürlich richtig. Die Gegenannahme (die ich für unrichtig hilt) war das die Verteidigung eine Handlung ist. Demnach wäre die nächste "Handlung" meine Verteidigung gewesen, die mir verwehrt geblieben wäre. Bedeutet laut der Gegenannahme, dass ich wieder einen finalen Schlag hätte landen dürfen, da (verwehrte) Handlung auf Verteidigung bezogen und nicht auf komplexe Handlung aus der nächsten Iniphase. Daher sind wir da einer Meinung, da es sonst schon einen erheblichen Nachteil hätte "Finalen Schlag" einzusetzen. Nämlich den, dass ich mich eine Runde lang ohne Gegenwehr verprügeln lasse. Da würde ich dann tatsächlich lieber auf Iniphase 2 warten und eben dann meinen zweiten Schlag ausführen. Glücklicherweise ist das nicht so
  2. Hallo zusammen, Ich habe mich durch die Suchfunktion gearbeitet, aber leider nichts zu dem Thema gefunden. Es geht um das Thema, ob eine Verteidigung nach einer unterbrechenden Handlung im Nahkampf noch möglich ist. Folgende Situation: Der Charakter erklärt das er einen "Finalen Schlag" durchführen möchte und setzt nach dem ersten erfolgreichen Angriff also seinen Zweiten nach. Er hat also seine komplexe Handlung (Nahkampfangriff) aus der folgenden Kampfrunde vorgezogen. Bedeutet nach meiner Regelinterpretation, dass der finale Schlag quasi der Angriff ist, den ich in der darauffolgenden Kampfrunde ausgeführt hätte. Was wiederum bedeutet, dass ich in der nächsten Kampfrunde keine komplexe Handlung z.b. für einen weiteren Angriff hätte. Laut Arsenal wird auch gesagt, dass der finale Schlag eine unterbrechende Kampfhandlung ist und die nächste Handlung für eben diesen Schlag drauf geht. Ist es dem angreifenden Charakter dann noch erlaubt sich in der Nahkampfphase zu verteidigen, auch nach dem finalen Schlag? Klar ist, er darf nicht in volle Abwehr gehen, aber bekommt er noch den normalen Wurf für die Verteidigung, ob ein Angriff trifft oder nicht, oder wird er bei einem Erfolg des Angreifers automatisch getroffen? Die Regeln sind da aus meiner Sicht eigentlich recht eindeutig formuliert, da ich ja auch ohne einen finalen Schlag eine komplexe Handlung für einen Angriff verbrauche, mich dann aber immer noch bei einem Angriff des Gegners verteidigen darf. Der finale Schlag hingegen zieht ja laut Definition nur den Schlag aus der nächsten Kampfrunde vor und ich dementsprechend für die nächste Runde keine komplexe Handlung mehr habe, sondern nur noch eine freie Handlung. Beim finalen Schlag steht jetzt, dass der Charakter damit seine nächste Handlung nicht mehr durchführen kann, da ich diese ja aus der nächsten Runde vorgezogen habe. Die nächste Handlung wäre also in dem Fall nicht die anschließende Verteidigung, sondern die Handlung aus Runde 2. Bedeutet: Man kann sich immer verteidigen, ob ein Angreifer trifft, mit der Ausnahme, ob man den Angriff kommen sieht, oder nicht. Richtig? Ich bin für jede Meinung dazu mehr als dankbar, da wir nach einer langen aber schönen Shadowrunnacht leider zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen sind. Die Meinung ging auch in die Richtung, dass man sich nach dem finalen Schlag eben nicht mehr verteidigen darf, da ja die nächste Handlung weg ist. Das wiederum würde aber bedeuten, dass ich in der nächsten Runde wieder einen finalen Schlag machen dürfte, da sich die nächste Handlung aus den Regeln des Schlages, dann ja nur auf die aktuelle Runde beziehen würde und nicht auf die Nächste. Das wiederum wäre aber ganz schön übermächtig, wie ich finde... Danke und Gruß, Fox
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