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Argo

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  1. Ich bedanke mich für die schnellen Antworten falls sich wieder ein paar Ungereimtheiten ergeben sollten werde ich nicht zögern euch Experten zu fragen! mfg Argo
  2. Hallo liebe Munchkinner Ich spiele mit meinen Kumpels relativ oft dieses grandiose Spiel jedoch kommen wir ab und an mal in eine Situation in der wir uns nicht ganz einig sind ob gewisse Züge dem Regelwerk entsprechen bzw ob sie zulässig sind Hier nun meine Fragen (falls manche davon schon gestellt wurden entschuldige ich mich schonmal im voraus^^) : 1.Darf ein Priester der sich mit dem Wünschelstab den Schatzhort holt sogesehen in einer Endlosschleife seine Fähigkeit Auferstehung benutzen um dadurch alle Schatzkarten zu bekommen? 2. Ist es z.b. erlaubt die Töte einen Mietling-Karte mit Stufe 9 zu spielen nur um einen Mietling zu töten? Stufe 10 darf man ja nicht werden. 3. Ist es wirklich nicht erlaubt mit Monstern oder Flüchen zu handeln? Darf man nur Gegenstände die auf dem Tisch liegen benutzen? 4. Darf der Wünschelstab nur im eigenen Zug gespielt werden oder iat er generell immer spielbar? 5. Sind die Knieschützer der Verlockung nun für Krieger oder Priester nicht nutzbar? Auf meiner Karte steht zwar nicht für Krieger hab aber in gewissen Foren gelesen das es eigentlich Priester sein muss. 6. Wenn man opfer des Fluchs Einkommenssteuer wird darf man als Halbling einen Gegenstand zum doppelten Preis hergeben? 7. Wenn man den Dolch-o-mat besitzt muss man dann auch eine Karte opfern genau wie ein Dieb oder kann man jedem einfach so in den Rücken fallen? 8.Wenn man mit Zwergenweitwurf einen Zwergspieler wirft nimmt er dann aktiv am Kampf teil? oder brauch man nur einen Zwergspieler damit der +6 Bonus vergeben werden kann? So das war es für den Anfang. Hoffe auf schnelle Antworten und bedanke mich schonmal mfg Argo
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