Zusatzfrage: Gegenschlag/Kampfmanöver bei Beschuss aus nächster Nähe Wenn ein Angreifer mit einer Fernkampfwaffe im Nahkampf angreift, d.h. Angegriffene befindet sich innerhalb 1/15GE in Meter, kann der Angegriffene dann 1) Ausweichen, 2) einen Gegenschlag oder 3) ein Kampfmanöver (zB) Entwaffnen ausführen? Laut S. 102 (rechts oben) geht zumindest 2 und 3. Aber laut S. 105 (Beschuss aus nächster Nähe) steht: "Im Gegensatz zm Nahkampf hat der Angegriffene bei einem Angriff mit einer Feuerwaffe aus nächster Nähe nicht die Möglichkeit oder Wahl, dem Angriff auszuweichen oder einen Gegenschlag zu führen." Welche Regel stimmt denn? Oder übersehe ich da etwas?