Hallo allerseits! Letzten Spielabend bot sich mir (als SL) folgende Situation: Ein Mitglied des Teams (unter Anderem modifiziert mit Schmerzeditor) brach in eine Schattenklinik ein. Da Feingefühl nicht gerade des Charakters Stärke ist aktivierte er recht schnell das Alarmsystem der Klinik. Gasdüsen mit Neurostun Einspritzung. Der Charakter machte nach anfänglicher Inhalation seine Resist-Wüfe und erhielt einige Kästchen geistigen Schaden. Um dem Verwundngsmodifikator zu entgehen argumentierte er mit seinem Schmerzeditor. Jetzt meine erste Frage: Schützt ein Schmerzeditor tatsächlich vor den Auswirkungen von Neurostun (von der zweitwirkung Desorientierung abgesehen)? Meiner Auffassung nach müsste Neurostun an den Synapsen ansetzten und dort die Reizübertragung hemmen, der Schmerzeditor lässt den Charakter ja nur Immun gegen reine Schmerzen (G-Schaden eben) werden. Dann weiter zur Spielsituation. Nachdem der geistige Schadensmonitor des Charakters voll war, las ich im regelbuch nach und fand auch keine passende Stelle, die dagegen sprach, dass Neurostun nach überzähligem G-Schaden auch K-Schaden erzeugt. Auch hier wehrte sich der Spieler, konnte sich wegen Mangels an Regelstellen allerdings nicht durchsetzten. Ist diese Handhabe des Überschadens auch regelkomform? Für ein nicht letales Kampfgas doch recht ungewöhnlich. Danke schonmal im Vorraus, Silex