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fu manchu


Dingo
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hallo forum.

 

die zwei erschienenen hexer abenteuer sind durchgespielt, das nächste wird hei? erwartet.

 

bei dem titel "todesplan des fu manchu" viel mir allerdings etwas ein. fu manchu wird ja in den nächsten abenteuern des hexers eine grö?ere rolle spielen.

 

jetzt erinnere ich mich allerdings an das bonusmaterial des films "liga der au?ergewöhnlichen gentlemen". dort wurde gesagt, die person des fu manchu könne nicht wie im comic als gegner auftauchen lassen, da die erben der rechte an der fiktiven person des fu manchu horrende gebühren verlangen.

beim lesen des comics fällt auf, dass fu manchu nur sehr selten und dann auch nur undeutlich dargestellt wird. (nur bis zum oberkörper, im schatten, gesicht nur im ausschnitt...)

auch der name "fu manchu" taucht nie auf, er wird immer nur "der chinese" oder "der doktor" genannt.

 

nun frage ich mich, wenn film und comic bereits so behutsam mit der figur des fu manchu umgehen, kann es sich pegasus erlauben, diese figur zu verwenden???

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nun frage ich mich, wenn film und comic bereits so behutsam mit der figur des fu manchu umgehen, kann es sich pegasus erlauben, diese figur zu verwenden???

 

Ja, wir haben das gecheckt und es ist möglich, die Figur zu benutzen. Fu-Manchu stammt von Sax Rohmer und ist so alt, dass man ihn frei verwenden kann.

 

Ich rede hier nur über ein Rollenspiel-Abenteuer, also Quasi-Literatur, nicht aber über Filme. Wie die Situation da ist und warum die Filmemacher in dem von dir genannten Beispiel Lizenzprobleme hatten, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Viele Grü?e

 

Janni

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So, wie du den Comic beschrieben hast:

 

beim lesen des comics fällt auf, dass fu manchu nur sehr selten und dann auch nur undeutlich dargestellt wird. (nur bis zum oberkörper, im schatten, gesicht nur im ausschnitt...)

 

hört sich das eher nach einem absichtlich eingefügten Atmosphäreelement an.

 

Gru?

Janni

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Ich bin mal wieder durch Zufall(Langeweile) hier und muss dann auch prompt solchen Blödsinn lesen.

Ja, wir haben das gecheckt und es ist möglich, die Figur zu benutzen. Fu-Manchu stammt von Sax Rohmer und ist so alt, dass man ihn frei verwenden kann.

 

1. Erlischt nach internationalem Recht das Copyright erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Im Falle der Fu Manchu-Romane also erst 2029.

2. Gibt es kein Copyright auf Namen. Namen werden mit einem Trademark geschützt. Und das erlischt NICHT solange der Inhaber(Rohmers Erben?) es verlängert und kommerziell nutzt.

Die Aussage: "Fu-Manchu ... ist so alt, dass man ihn frei verwenden kann." ist in dieser Form also totaler Blödsinn.

 

1. http://www.copyrightservice.co.uk/copyright/p01_uk_copyright_law

2. http://www.patent.gov.uk/tm/index.htm

3. http://en.wikipedia.org/wiki/Sax_Rohmer

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huh..., kloingt ja nach romers' anwalt höchstpersönlich!

 

nach überfliegen der oben genannten links schleicht sich mir der verdacht auf, dass urheberrechte von land zu land unterschiedlich gehandhabt werden. für die staaten und uk mag es also zutreffen, dass fu manchu geschützt ist.

 

wenn sich das auf dem deutschen markt aber anders darstellt und ein "offizielles" fu manchu-produkt auf dem deutschen markt erscheint, dann müssten sich die rechte nach deutschen vorschriften richten.

in dem fall dürften doch teorethisch deutsche autoren fu manchu in deutschen publikationen verwenden.

pegasus dürfte die entsprechenden produkte nur nicht in einem markt anbieten, der anderen urheberrechten unterliegt, also usa oder uk.

 

und andererseits, schlie?lich hat auch indy schon in deutschen publikationen sein unwesen getrieben. das hat mich damals schon gewundert.

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Ich hatte die britischen Seiten genommen, da Rhomer bekanntlich Brite ist. Wenn es national sein soll:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html

http://www.marken-recht.de/

 

Ich bin auch nur rechtlicher Laie, aber ich informiere mich und spekuliere nicht einfach in?s Blaue.

Die Jungs von Pegasus werden schon wissen, was sie tun schlie?lich sind es ja zum Gro?teil ausgebildete Juristen, aber die Begründung, die Janni gebraucht hat, erschien mir nach schon 15min im INet höchst suspekt.

 

...und andererseits, schlie?lich hat auch indy schon in deutschen publikationen sein unwesen getrieben. das hat mich damals schon gewundert.

Man kann ja mal bei Lukas Arts nachfragen, ob das so rechtens war.

 

[Edit] http://www.lucasfilm.com/divisions/licensing/

 

[Nachtrag] Unter Punkt 2 der Seite http://www.lucasfilm.com/terms.html findet man eine ziemlich deutliche Aussage, was man von LA ohne deren Zustimmung benutzen darf. Wie die genannten internationalen Konventionen aussehen kann ich nicht sagen.

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Karl Käfer,

 

ist in dieser Form also totaler Blödsinn.

 

du scheinst neu hier im Forum zu sein (oder dich vielleicht auch nur neu angemeldet haben - sei?s drum), deswegen wei?t du es vielleicht noch nicht, aber als höflicher Mensch sage ich es dir: Dein Ausdruck entspricht nicht dem Niveau, auf dem wir hier unsere Gespräche führen wollen.

 

Das deutsche Urheberrechtsgesetz, das grundsätzlich nur für Inländer gilt, gilt nur 70 Jahre, stimmt. Hier geht es aber nicht, wie du sagst, um einen blo?en Namen, sondern eine Figur - deswegen finde ich den urheberrechtlichen Nichtschutz nicht so eindeutig wie du.

 

Markenschutz besteht nicht, weder in Deutschland, noch Europa, noch international.

 

Und zu Indiana Jones: Als der Kleine Völker-Band vor vier Jahren erschien, fehlte uns ein bisschen die Sensibilität für diese Dinge.

 

Janni

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Abschlie?end, weil ich meine Freizeit angenehmer verbringen kann, als mit juristischen Fachgesprächen.

 

Das dtsch. Urheberrecht gilt nur für Inländer, also gilt für die Fu Manchu-Romane das Britische Recht nachdem die Romane, unabhängig von Vererbung und sonstigem Schnickschnack, frühestens 2029 Public Domain werden.

Janni selbst räumt ein, dass die Figur unter den urheberrechtlichen Schutz fallen könnte.

...finde ich den urheberrechtlichen Nichtschutz nicht so eindeutig...

Dann verstehe ich trotzdem nicht die Anfangs von Janni getätigte Aussage:

Fu-Manchu stammt von Sax Rohmer und ist so alt, dass man ihn frei verwenden kann.

Das würde bedeuten, dass Deutschland das Urheberrecht Britaniens, welches in dem Fall noch bis 2029 läuft, nicht anerkennt? Wenn doch kein Markenrecht besteht, was hat das Ganze dann mit dem Alter zu tun, wenn das Urheberrecht sowie so nicht annerkant wird?

 

Irgendwie scheint mir die Argumentation seitens Pegasus nicht ganz schlü?ig, aber ihr macht das schon! :rolleyes:

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