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Wunschring, bzw bis zu welchem Zeitpunkt darf er eingesetzt werden?


Hugo
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Hallo!

 

Ich habe eine Frage bzgl. des Wunschringes und seiner Möglichkeit Flüchen entgegenzuwirken:

 

Folgende Spielsituation:

Als Türkarte wird der Fluch gezogen "Dich treffen die schlimmen Dinge des obersten Monsters im Ablagestapels". Die schlimmen Dinge des Monsters sind: "Der Mitspieler zu deiner linken darf sich einen Gegenstand von dir nehmen". (Die genauen Kartennamen habe ich grad nicht verfügbar).

 

Der betroffene Spieler hat einen Wunschring. Da er aber diesen Wunschring nicht einfach raushauen will und einige nutzlose Gegenstände im Rucksack liegen hat, bietet er dem Mitspieler zur Linken folgenden Deal an: "Ich gebe Dir Gegenstand X. Würdest Du auf diesen Deal eingehen, ansonsten benutze ich den Wunschring und Du gehst leer aus?"

 

Der Spieler hat sich auf den Deal eingelassen und den angebotenen Gegenstand genommen, aber im Nachhinein haben wir lang und breit darüber diskutiert:

 

Folgende Fragen wurden dabei aufgeworfen:

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Wunschring die Auswirkungen eines Fluches genau kontern?

 

a.) Direkt nachdem der Fluch gezogen wird, die Auswirkungen (=schlimme Dinge des Monsters) also noch gar nicht bekannt sind.

 

b.) Die schlimmen Dinge wurden ermittelt, es wurde noch kein Gegenstand ausgesucht.

 

c.) Nachdem der vorgeschlagene Deal angenommen oder abgeschlagen wurde.

 

d.) Der Mitspieler hat sich einen Gegenstand ausgesucht und nimmt sich diesen.

 

Und als zweite Frage:

Lasst ihr solche Deals zu und sind diese bindend?

Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass auch andere Deals gemacht werden (z.B. wenn Du mir einen +2 Bonus in diesen Kampf schmeisst, helfe ich in deinem nächsten Kampf den Monstern nicht) und wir machen das in seltenen Fällen auch.

Bisher hat sich da auch jeder artig dran gehalten (oder direkt abgelehnt). Aber tatsächlich als bindend haben wir diese Deals noch nie definiert. Nur Schatzverhandlungen sind bei uns als bindend definiert (und das zunächst auf den genauen Wortlaut, sprich "du bekommst 2 Schätze, heißt: 2 Schatzkarten, unabhängig davon, wieviele Schätze am Ende tatsächlich dabei rausspringen - Verliese von Vollderburner (Necronomicon) lässt grüßen. Allerdings wurde bei besonders schweren Umständen nochmal nachverhandelt, um die Motivation des Helfers etwas zu steigern).

 

Bin auf eure Interpretationen gespannt.

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Ich würde sagen "b" - in dem Fall des "abgeschlagenen Deals" aber auch "c".

 

Meiner Meinung nach ist eine solche "Drohgebärde" Munchkinmässig legitim.

Genauso legitim ist es aber auch zu sagen "Ich geh auf den Deal ein! Du spielst also den Wunschring nicht... (...) und nun nehme ich doch die Knieschoner der Verlockung. Pech gehabt! (Ich bin ein echter Munchkin, ich tue alles um zu gewinnen! Tralala-Tralala".

 

Ich hoffe, mein Tenor ist damit schon klar?

Absprachen sind absolut okay, aber man sollte auch mal den Mumm haben ein Versprechen nicht einzulösen und eben auch mal versuchen so seinen Profit rauszuschlagen.

Eigentlich ist genau das, das was Munchkin ausmacht - und man sollte vermutlich nur in einer Runde mit Spielern, die das nicht abkönnen darauf verzichten.

Letztendlich wird das Spiel doch etwas langweilig, wenn man sich immer nur gegenseitig hilft und nicht auch mal mit Trick 17 kämpft...

Man muss auch mal ein paar Karten opfern können - und es schadet auch nicht unbedingt, wenn Dein Gegner seine +10 auf die Monsterstufe in einem für Dich unwichtigen Kampf rauswirft und sich die Karte nicht für den Kampf um die 10. Stufe aufhebt... Oder aber er macht seine Androhung genau deswegen nicht wahr... ;)

Natürlich muss ich an der Stelle auch warnen... Wenn man sich unbeliebt macht bzw sich Feinde schafft wird ein Sieg immer noch schwerer als es eh schon ist...

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Freut mich, dass Du meine Sichtweise bestätigst. Ganz genauso habe ich an dem Abend auch argumentiert. (Ich war übrigens der Drohende ;-)). Und ich hatte den Dealbruch auch als mögliches Hintertürchen für den Mitspieler genannt. Woraufhin die Diskussion dann in Frage 2 überging.

 

Eines der Gegenargumente war, dass der Fluch ja einen Nachteil für mich bringen muss (mir quasi "weh tun" müsste), aber das trifft ja sowieso nicht auf jeden Fluch zu (Stichwort: Verliere deine Kopfbedeckung und Huhn auf dem Kopf).

Allerdings wollte die Gegenseite das nicht so sehen.

 

Wir haben uns jetzt aber darauf geeinigt, dass Absprachen grundsätzlich bindend sind, wobei hier der genaue Wortlaut des Deals(und die Interpretation desselbigen)entscheidend ist. Man darf also bei offen formulierten Bedingungen das Beste für sich rausholen, auch wenn es im ersten Moment anders gedacht war (ähnlich wie bei der Formulierung eines Wunsches bei einem Dschinn oder Kobolds.. zum Glück sind wir alle keine Juristen). Wahrscheinlich haben wir uns dadurch Tür und Tor für viele weitere hitzige Diskussionen geöffnet, aber ich persönlich finde das ja auch den Reiz des Spiels.

 

Beim Brettspiel Junta (das wird ja in der Zwischenzeit auch von Pegasus verlegt)lauten die Hausregeln übrigens: "Jeder Deal, der mit Handschlag besiegelt wurde ist bindend, mündliche Deals nicht. Wer vergisst, den Handschlag zu fordern, hat Pech gehabt." Und wir fassen uns auch tatsächlich zum Beginn jedes Spieleabends an den Händen und sagen dreimal "es ist nur ein Spiel!" :-D

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