Hallo, ich hab auch noch ein paar Fragen zu diesem Thema. Um ehrlich zu sein irritiert es mich, dass es zum einen Tabellen gibt, auf die ich würfeln kann und zum anderen, dass dem SL die Möglichkeit besteht dem Spieler Phobien/Zwangsstörungen aufzutragen. Nun kurz gesagt: ich dachte die kommen nur ins Spiel, wenn ich auch tatsächlich drauf würfel. Nun, ein Beispiel: Spieler 1 verliert 5 Stabilitätspunkte, er hat Erfolg bei der IN Probe. Folge: Geistige Umnachtung Phase 1: Anfall von Wahnsinn im Spielverlauf (1W10 Runden) Nun würfel ich auf die Tabelle auf Seite 145 (1W10 = 6 = Ohnmacht) --> Ich habe also keine 9 und keine 10 gewürfelt, also keine Phobie und keine Zwangsstörung. In diesem Begleitheft vom Spielleiterschirm sind ja so Kurzregeln dabei. Da steht bei Anfall von Wahnsinn folgendes: Spielleiter verändert oder ergänzt eine Eintragung (Phobie, Zwangsstörung etc). Das klingt jetzt sehr fix, als würde der SL das machen sollen. Aber dabei hat mein Spieler in dem Beispiel hier ja keine 9 und keine 10 gewürfelt. Dann bildet das Regelbuch ja weitere Tabellen ab: Tabelle IX (S. 147), Tabelle X (S. 148) Ausgewählte Phobien und Ausgewählte Zwangsstörungen Nun meine Frage: Auf diese Tabelle würfel ich dann nur, wenn bei Phase 1 Anfall von Wahnsinn eine 9 oder 10 gewürfelt habe? Und zur Heilung von Geistiger Umnachtung: Da steht ja 1W10 Stunden, danach sei man geheilt. Wenn ich in der Phase aber eine Zwangsstörung oder eine Phobie erhalten habe, bleibt die dann für "immer", oder nur die 1W10 Stunden erhalten? Danke