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Tearaven

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Posts posted by Tearaven

  1. Habe ich jetzt nicht ganz verstanden, in welchem Fall hast du das Nutzungsrecht nicht mit übertragen? Ich verstehe auch nicht, was du mit dem starken Indiz meinst. Kannst du das vielleicht nochmal genauer erklären?

     

    Hmm, ich kann es versuchen, zumindest für deutsches Recht :)

     

    1. Als Urheber eines (Schrift-)Werkes stehen mir grundsätzlich auch alle Nutzungsrechte an einem Werk zu. Eine der Nutzungen für einen Text ist die Veröffentlichung als Druckwerk (aka Buch, Zeitschrift). Eine andere Nutzung wären z.B. die Filmrechte, Hörbücher oder auch eben die Veröffentlichung per Internet. Das wesentliche ist da jeweils, dass das Medium, durch das der Text übermittelt wird, ein anderes ist.

     

    Das heißt: Wenn ich einen Auftrag bekomme, ein Buch zu verfassen, übertrage ich als Autor die Nutzungsrechte für die Veröffentlichungsform 'Buch' und nicht für weitere Nutzungsformen.

     

    (Tatsächlich wäre schon die Übersetzung meines Textes in eine andere Sprache eine weitere Nutzung).

     

    Bringt der Verlag eine pdf-Form dieses Buches heraus, tut er das, ohne dass ich ihm dieses (spezielle) Nutzungsrecht übertragen habe. Das wiederum heißt, dass ich - im Extremfall - die Verbreitung des pdf untersagen lassen kann, das pdf vernichten lassen kann und mir für jedes bereits vertriebene Exemplar eine Entschädigung zusteht. In der Praxis übersetzt sich das üblicherweise in einen (zusätzlichen) Zahlungsanspruch.

     

    In der Praxis sehen ordentliche Autorenverträge (z.B. http://vs.verdi.de/urheberrecht/mustervertraege) - neben etlichen anderen Regelungen - natürlich auch die Übertragung von weiteren Nutzungsrechten vor, aber die Grundregel ist schon, dass im Zweifelsfall nur die Nutzungsrechte für den konkreten Auftrag (Schreib mir ein Buch --> Nutzungsrechte für die Druckversion) übertragen werden.

     

    2. Ein Indiz ist eine Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt.

     

    In dem vorliegenden Fall lässt die Veröffentlichung als pdf darauf schließen, dass das entsprechende Druckwerk lektoriert und gelayoutet ist, also quasi zur Veröffentlichung bereit ist.

     

    Wenn aber ein Verlag die Zahlung eines Auftragshonorars von einer Bedingung abhängig macht, die (dann nur noch) durch den gleichen Verlag erfüllt werden kann und der Verlag den Eintriztt dieser Bedingung nicht herbeiführt (also das Buch veröffentlicht), verletzt der Verlag dadurch zumindest eine vertragliche Nebenleistung. In diesem Fall stehen mir in Deutschland juristische Mittel zur Verfügung, die Fälligkeit meiner Vergütung herbeizuführen.

     

    Na ja, in der Praxis ist das Ganze natürlich nicht ganz so einfach, aber ich hoffe, dass ich einige Grundlagen verdeutlichen konnte.

     

    Und ansonsten überlasse ich nähere Ausführungen und (ggfls. erforderliche) Ergänzungen und Verbesserungen denjenigen, die sich täglich mit solchen Themen beschäftigen :)

  2. Naja, mir kommt es komisch vor, dass jemand einen Vertrag unterschreibt, nach dem der Verlag schon lange Geld mit der Ebook-Version seines Werkes verdienen kann, bevor er bezahlt werden muss und dass zudem die Bedingung für das Eintreten der Notwendigkeit der Bezahlung völlig vom Verlag kontrolliert werden kann. Aber Leute unterschreiben alle möglichen Verträge, letztlich ist es wohl denkbar.

     

    Hmm, wenn ich Vertrag über Texterstellung für ein Druckwerk abschließe und es kommt dann anschließend online raus, freue ich mich erst einmal, dass ich dazuverdiene :blush:

     

    AFAIK wäre unter deutschen Urheberrecht der Punkt, dass ich das Nutzungsrecht für die Online-Nutzung nicht mit übertragen habe. Demnach würde das Nutzungsrecht noch bei mir liegen...

     

    Und die Online-Veröffentlichung ist schon ein starkes Indiz dafür, dass der Text als solches akzeptiert worden ist.

     

    Es kann natürlich in den USA anders sein.

  3. Urbaner Dschungel würde mMn nicht funktionieren, da es heutzutage ein geflügelter Ausdruck für ganz normale Großstädte (New York zB) ist. Deshalb funktioniert er nicht so wie andere... und für "Höllenstädte" fehlen mir die dampfenden Lavaströme, die durch die Gegend fließen.

     

    Hmm, da hast du nicht ganz unrecht ;)

  4. Hmm

     

    Höllenstädte gefällt mir.

     

    Wilde Städte gefällt mir auch, eben weil es den Charakter der Gesetzlosigkeit mit anspricht.

     

    Urbane Wildnis bzw. Urbaner Dschungel bzw. Urbane Höllen drückt es zwar IMHO noch besser aus, klingt aber vom Titel her ein bisschen abgehoben bzw. verwissenschaftlicht. Letzteres hat den Vorteil, dass durch den Plural ('höllen') klar wird, dass es um mehrere Orte geht.

     

    Verlorene Städte geht dann auch wieder in diese Richtung

  5. Hmm, gerade wenn du LowTech spielst (lesenwert IMHO übrigens http://www.eisparadies.org/index.php?id=17, auch wenn es noch für SR-3 geschrieben wurde): Überleg mal, ob du statt schöder NuYens als Belohnung den ein oder anderen Gegenstand/Kontakt springen lässt, der ansonsten nicht erreichbar ist. Oder so etwas wir einen - zumindest vorübergehend *eg* - sicheren Gruppenunterschlupf, den du dann mit späteren Ereignissen im Hinterkopf schon gestalten kannst.

     

    Na ja, das ist aber schon fast wieder OT, da du ja nach Regeln gefragt hattest :rolleyes:

  6. Hi allerseits,

     

    Tigerstädte

    Wolfsstädte

    allgemeiner: Raubtierstädte

     

    Verwilderte Städte

    Wilde Städte (den hatten wir IMHO schon)

     

    Rechtlose Städte

    Hobbesstädte (ok, das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint :rolleyes: )

     

    Urbaner Dschungel (hatten wir das nicht auch schon?)

    Urbane Wildnis

     

    Hungrige/Gefräßige Städte

    Kriegerstädte

    Gefallene Städte

    Asoziale Städte

     

    Ich entdecke gerade, dass 'Feral Cities' tatsächlich ein soziologisch diskutierter Begriff zu sein scheint. Nur gut, dass ich Urlaub habe...

     

    __________________

    Edit: Rechtschreibung

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