Abschlie?end, weil ich meine Freizeit angenehmer verbringen kann, als mit juristischen Fachgesprächen. Das dtsch. Urheberrecht gilt nur für Inländer, also gilt für die Fu Manchu-Romane das Britische Recht nachdem die Romane, unabhängig von Vererbung und sonstigem Schnickschnack, frühestens 2029 Public Domain werden. Janni selbst räumt ein, dass die Figur unter den urheberrechtlichen Schutz fallen könnte. Dann verstehe ich trotzdem nicht die Anfangs von Janni getätigte Aussage: Das würde bedeuten, dass Deutschland das Urheberrecht Britaniens, welches in dem Fall noch bis 2029 läuft, nicht anerkennt? Wenn doch kein Markenrecht besteht, was hat das Ganze dann mit dem Alter zu tun, wenn das Urheberrecht sowie so nicht annerkant wird? Irgendwie scheint mir die Argumentation seitens Pegasus nicht ganz schlü?ig, aber ihr macht das schon!