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Showing results for tags 'SINlos'.
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Hi liebes Forum, ich arbeite gerade den Hintergrund eines Charakters von mir weiter aus, und dabei sind Fragen zum Thema SIN aufgekommen. Regeltechnisch besitzt der Charakter nicht den Nachteil SIN-Mensch. Also ist sie SINlos. Ihre Eltern hatten ebenso keine SIN. Schon als Jugendliche war sie in Gaunereien, Taschendiebstähle etc. verwickelt. Also Kleinkriminalität und sogenannte Bagatelldelikte. Nun ist es aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich, dass sie irgendwann mal von den örtlichen Polizeidienstleistern aufgegriffen wurde. Man konnte ihr aber nichts nachweisen bzw. sie hat sich rausgeredet (es handelt sich um ein Face), und man konnte sie somit nicht verurteilen (daher keine kriminelle SIN). Diese Überlegungen führt nun zu der eigentlichen Frage: Was machen Polizisten in SR, wenn sie jemanden ohne SIN aufgreifen? Wird eine SIN zugeteilt, auch wenn es letztendlich nicht zu einer Anzeige und/oder Verurteilung kommt? Ignorieren sie die Personen? Nutzen sie sie vielleicht zum Aggressionsabbau/ Selbstjustiz und ziehen von dannen? (Sicherlich ein häufiges Schicksal, wenn man ein Ork oder Troll ist.) Man benötigt ja eine SIN, um im Rechtssystem existent zu sein. Eine SIN zu haben ist (aus Sicht der "normalen" Bürger und der Behörden) ein Privileg, SINlose werden ausgegrenzt. Gewährt das System einem dieses Privileg so einfach, weil man unbegründet verdächtigt wurde irgendwo einen Müsliriegel geklaut zu haben? Es ist doch sicherlich viel weniger Papierkram, jemanden einfach wieder auf die Straße zu setzen. Was ist z.B. mit psychisch Erkrankten ohne SIN, die "gute Bürger" mit SIN potenziell gefährden, ohne ein Verbrechen zu begehen? Eine Unterbringung in einer entsprechenden Hilfeeinrichtung würde ja eine SIN erfordern. Ihr seht, es handelt sich um Detailfragen. Aber ich wälze das im Kopf hin und her und finde es durchaus interessant. Die Linie zwischen SIN und SINlos spielt im SR-Setting ja schon eine große Rolle. Für Charaktere kann es sicherlich auch interessant sein zu wissen, wann der Staat einen mit einer SIN beglückt. Freu mich auf eure Gedanken dazu. Vielleicht hat ja auch jemand Infos die ich nicht habe.
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Meine Gruppe und ich (SL) sind neu bei Shadowrun und verfügen an Material nur über das GRW und München Noir. Nun sind Runner ja prinzipiell Verbrecher (mindestens zu Verbrechen bereit) und mir ist nicht klar, was passiert, wenn sie erwischt werden. evor sie sich alle umlegen lassen werden sie sich ja wohl ergeben. Entweder den Konzernwachen oder den Schwarzen Sheriffs. Und was machen die dann mit den Runnern? Ich vermute, sie werden normalerweise nicht gleich erschossen, oder? Geldstrafe, Gefängnis? Ist dann das Spiel für den Char erstmal vorbei, wenn er zu 1 Jahr Kanst verknackt wurde? Wer betreibt überhaupt die Gerichte und Gefängnisse? Auch die Schwarzen Sheriffs? Ähnliche Frage bezüglich der SIN (System IdentifikationsNummer). Ist ein SINloser automatisch kriminell? Was passiert, wenn ein solcher aufgefunden wird (bei einer Kontrolle)? Wird er bestraft? Erhält er dann den Nachteil SIN-Mensch (staatlich) und eine SIN? Wie kann er diese ggf. wieder loswerden? Was geschieht beim Entdecken einer gefälschten SIN? Eine Geldstrafe? Erhält man eine Kriminellen-SIN? Was ist überhaupt so schlimm daran eine legale SIN zu haben? Meine illegalen Geschäfte kann ich doch immer noch mit gefälschten SINs abwickeln? OK, ich muss vielleicht Steuern zahlen aber sonst? Führt man halt ein Doppelleben. Was ist, wenn ich eine SIN habe aber zu arm bin, um ein Kommlink zu haben. Wie sende ich die SIN (wozu man verpflichtet ist in bestimmten Bereichen)? Darf ich dann nie z.B. in die Innenstadt? Nichts einkaufen ("legales Geschäft") im Stuffer Shack? Danke schon mal! Wurm