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Unterschied "Kampf" - "beliebiger Kampf"


Guest Jazzman
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Nein, man kann nicht ALLE Schatzkarten, die nur einmal einsetzbar sind in jedem beliebigen Kampf spielen.

 

Auf der "Magischen Lampe" steht explizit drauf, dass man sie nur im eigenen Zug einsetzen kann. Und trotzdem ist dieser Gegenstand "Nur einmal einsetzbar".

Der "Doppelgänger" ist auch nur einmal einsetzbar, und kann eigentlich auch nur in deinem Zug gespielt werden, da du der einzige Kämpfer im Kampf sein musst (wobei es hier eventuell Kartenkombinationen geben könnte, die es dir als Helfer erlauben, den ursoprünglichen Spieler aus dem kampf zu werfen, aber da bin ich mir nicht zu 100% sicher).

 

Somit ist deine Aussage, das alle "Nur einmal einsetzbaren" Gegenstände in jedem beliebigen Kampf gespielt werden können, un abhängig davon, was auf der Karte steht, falsch.

 

Es müsste eher heißen:

"Nur einmal einsetzbare" Karte können grundsätzlich in jedem beliebigen Kampf gespielt werden, außer es steht etwas Gegeneiliges auf der Karte (und dann greift die Regel "Was auf der Karte steht kann die Regeln im Heft überschreiben").

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Guest Jazzman
ja, das ist ja schon klar, das der Text auf der Karte eine allgemeine Regel übertrifft. Aber dann hätten wir ja wieder das Problem, ob die Aussage auf der Karte "im Kampf spielbar" jetzt was anderes bedeutet als "in einem beliebigen Kampf spielbar"....
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ob die Aussage auf der Karte "im Kampf spielbar" jetzt was anderes bedeutet als "in einem beliebigen Kampf spielbar"....

 

Es heisst nicht "Im eigenen Kampf spielbar" oder "im fremden Kampf spielbar". Es heisst schlicht "Im Kampf....egal in welchem (unsichtbar dazugeschrieben)...spielbar.

 

So, basta!!!

 

*hehe*

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