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Angriff aus dem Verborgenen


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Etweder ich bin zu dumm zum Suchen oder es hat noch keiner die Idee des Angriffs eines Ermittlers aus dem Verborgenen gehabt.

 

Die Spielanleitung selbst bringt mich mit folgender Zeile darauf:

 

"Wenn der Ermittler zuerst erfolgreich ausgewichen ist, muss nie eine Horrorprobe gemacht werden"

( Seite 14 1. Horrorprobe letzter Absatz letzter Satz)

 

Warum steht dort nicht: "Wenn der Ermittler zuerst erfolgreich ausgewichen ist, kommt es nicht zum Kampf"

?

 

Wir haben es daher so gespielt, dass wenn der Ermittler erfolgreich ausgewichen ist ( sich z.B. hinter ner Mülltonne versteckt hat) und dann entscheidet anzugreifen, er wie oben genannt keine Horrorprobe absolvieren muss, sondern den Kampf gegen das Monster quasi mit ?berraschungseffekt beginnt. Später kann er sich immer noch entscheiden zu flüchten wie gehabt.

 

Die Frage ist jedoch : ist das so richtig oder nicht?

 

Wenn nicht warum steht es dann so wie oben mit soviel Interpretationsspielraum?

 

Würde mich über Feedback freuen.

 

Lieben Gru?, Maddrax

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Im Kapitel Kampf ist für den Kampfablauf klar geschildert, dass ein Kampf mit einer Horrorprobe beginnt. Und unter Monstern ausweichen steht, dass man nach einer erfolgreichen Ausweichenprobe seinen Zug ganz normal fortsetzen kann - eine Ausweichenprobe lä?t einen Spieler also nicht die Horrorprobe eines Kampfes umgehen, sondern den kompletten Kampf.

 

Man kann aus einem Kampf mit einer erfolgreichen Ausweichenprobe fliehen, da hat man die Horrorprobe aber schon hinter sich. Bei dem von Dir zitierten Satz liegt die Betonung auf "zuerst" - d.h., wenn man die Ausweichenprobe schon vor dem Kampf macht und nicht erst mittendrin gibt es nicht nur kein Gefecht, es gibt auch keine Horrorprobe.

 

Das habt ihr also nicht regelgerecht gespielt, als Hausregel wäre es aber vielleicht ganz reizvoll.

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