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HelfendeElfe
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Hey zusammen,

 

bei unseren letzten Munchkin-Gefechten sind einige Fragen aufgekommen und ich hoffe, dass ich auf die ein oder andere hier Antworten finden werde.

 

1. Zählt ein offen gezogener Fluch als "Kampf", so dass danach keine zweite, verdeckte Dungeon-Karte mehr gezogen bzw. gegen ein Monster von der eigenen Hand gekämpft werden darf?

 

2. Wie viele Supermunchkin und Halbblut Karten darf man ausgespielt haben? 

 

3. Darf man einem Monster, von dem man eigentlich (auf Grund der Charakterstufe) nicht verfolgt würde, kräftig vors Schienbein treten und es so zum Kampf herausfordern? :D

 

4. Zählen die Knieschoner der Verlockung als Rüstungsteil und gehen mit dem entsprechenden Fluch "Verliere Deine Rüstung" verloren, oder sehen die verdammten Teufelsdinger nur so aus, als seien sie Teil einer Rüstung?

 

5. Darf man während eines (dem eigenen sowie einem fremden) Kampfs Schenkungen machen? Bsp.: A ist im Kampf, B schenkt C ein Monster, damit C dieses mit dem wandernden Monster auf seiner Hand nutzen kann

 

6. "Der Anwalt - Stufe 6 - greift keine Diebe an" :ph34r:  - kann man einen Dieb, wenn man selbst gegen den Anwalt kämpfen muss, nicht um Hilfe im Kampf bitten, da der Anwalt gar keine Notiz von ihm nehmen würde, oder kann man den Anwalt durch die Hilfe eines Diebes sogar zum "Verschwinden" bringen?

 

Würde mich freuen, wenn ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen könntet : )

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1. Nein.
2. je eine
3. Ja, du kannst dagegen kämpfen. Es verfolgt dich dann auch immer noch nicht. Unterschieden werden muss aber zwischen "verfolgt nicht" und "kämpft nicht", da hilft dann auch kein noch so fester Tritt gegens Schienenbein.
4. Nein.
5. Nein, auch nicht außerhalb eines Kampfes solange es keine Gegenstände sind oder es sich um eine milde Gabe handelt.
6. Der Anwalt würde sich einfach verkrümeln sobald der Dieb dazukommt.

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