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Zusammenhang: die Karten "Stinkmauken" und "Ich! Ich!"


kaleostro
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Hallo an alle Munchkin Fans!

 

Eine Frage zum Karten "Stinkmauken" und "Ich! Ich!" (Beide aus "Munchkin 3" Erweiterung):

Wenn ich "Stinkmauken" (Aber kein anderer Spieler wird deine Hilfe annehmen...) schon bei mir ausliegen habe, kann ich trotzdem "Ich! Ich!"

(Wenn ein Spieler berechtigt ust, im Kampf um Hilfe zu bitten, kannst ihn mit diese Karte dazu zwingen, dich als Helfer zu akzeptieren.)

ausspielen, um doch dem Spieler zu helfen?

 

Munchkins Grüße an alle

Kaleostro

 

 

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Die Karte "Ich ich" besagt; Wenn ein Spieler berechtigt ist, deine Hilfe anzunehmen... Da du in diesem Fall Träger der "Stinkesocken" bist, ist dein Mitspieler nicht brechtigt deine Hilfe anzunehmen und du kannst ihn auch/trotz mit der Karte nicht dazu zwingen.

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Ok, verstanden, Danke! Aber wie sieht es mit folgender Kombination aus?:

 

1. "Stinkesocken" liegen bei Mitspieler vor - er darf mir nicht helfen.

2. Ich bin ein Barde (Während eines Kampfes im eigenen Zug darfst du 1 Karte ablegen un einen Mitspieler aussuchen. Jeder von euch würfelt;

    wenn dein Wurf höher als der Wurf deines Mitspieler ist, muss dieser dir helfen...)

 

Hilft er mir oder doch nicht?

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Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Munchkin explizit steht – aber prinzipiell gilt da dasselbe wie bei fast allen Spielen: Wenn sich zwei Karten widersprechen, wovon eine etwas erlaubt, die andere aber etwas verbietet, dann gewinnt die Karte, die etwas verbietet.

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