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Detailfragen ^^


Guest Der Wanderer

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Guest Der Wanderer

Hallo,

 

nach fast 2 Jahren Abwesenheit melde ich mich hiermit im, mittlerweile neuen, Forum zurück. :)

 

Nachdem wir uns erstmal wieder ins Spiel reinfuchsen mussten, und nach dem Studium von Glossar und FAQs bleiben aber immer noch ein paar Fragen offen.

Möglich das diese schon früher beantwortet wurden, aber zumindest zu einer habe ich beim Suchen nichts gefunden. Da diese Antworten auch für Neueinsteiger interessant sein könnten, stelle ich sie einfach nochmal und hoffe auf ein paar zufriedenstellende Antworten. :)

 

1. Zauberstab/Eibenstab und Kreuz.

 

Laut Regeln darf man nicht zwei Magiestäbe benutzen bzw. somit nicht zwei Boni auf seinen Magiewert bekommen.

Wie verhält es sich mit dem Kreuz ? Zählt dieses extra ?

 

2. Fertigkeitenwert

 

Zählt ihr Gegenstände die einen Boni auf eine Fertigkeit geben gleich zu dem Wert hinzu und rechnet sie in das ausliegende Plättchen ein, oder rechnet ihr vor einer Probe die Boni zu dem Grundwert hinzu ?

 

Vielleicht nochmal ein Beispiel: Ich habe einen Magiegrundwert von 7.

Durch üben beim Lehrer habe ich diesen auf 9 gesteigert. Also lege ich das 9er Plättchen über den Grundwert. Ich besitze noch einen Eibenstab der mir +2 auf Magie gibt. Damit habe ich 9+2 Magie. Ist damit mein Maximum von 11 Fertigkeitspunkten erreicht ?

 

3. Basar-Waffen

 

Gibt es einen Unterschied zum normalen Schwert und zum hochwertigen Schwert, außer das eines mehr kostet ? Oder anders gefragt, warum kostet eines mehr als das andere ? (Gilt natürlich ebenso bei Bögen und Stäben)

 

Gruss

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1. Zauberstab/Eibenstab und Kreuz.

Laut Regeln darf man nicht zwei Magiestäbe benutzen bzw. somit nicht zwei Boni auf seinen Magiewert bekommen.

Wie verhält es sich mit dem Kreuz ? Zählt dieses extra ?

Du darfst grundsätzlich nur einen Gegenstand benutzen, der dir einen Bonus auf einen bestimmten Fertigkeitswert gibt. Spielst du z.B. Rückkehr der Helden zusammen mit Im Schatten des Drachen, darfst du deine Nahkampffertigkeit nur entweder durch ein Schwert oder durch eine Axt erhöhen - nicht durch beides gleichzeitig. Analog darfst du deine Magiefertigkeit nur entweder durch einen Stab oder durch ein Kreuz erhöhen - nicht durch beides gleichzeitig.

 

Du darfst allerdings z.B. Stab und Kreuz gleichzeitig besitzen. Mitberechnen bei einer Probe darfst du aber nur eines von beiden.

2. Fertigkeitenwert

Zählt ihr Gegenstände die einen Boni auf eine Fertigkeit geben gleich zu dem Wert hinzu und rechnet sie in das ausliegende Plättchen ein, oder rechnet ihr vor einer Probe die Boni zu dem Grundwert hinzu ?

Die Summe aus Fertigkeitswert und Bonus kann maximal den rechnerischen Wert 11 erreichen - egal, in welcher Reihenfolge du die Rechenoperationen durchführst:

 

Fertigkeitswert Magie: 9. Eibenstab: Bonus von 2 auf Magie. Magiewert gesamt bei Magieproben: 11.

 

Fertigkeitswert Magie: 11. Eibenstab: Bonus von 2 auf Magie. Magiewert gesamt bei Magieproben: 11.

 

Du kannst also bei einem Fertigkeitswert von 9 und dem Besitz des Eibenstabes sehr wohl noch zur Lehrerin gehen und deinen Fertigkeitswert erhöhen: Insgesamt wird bei einer Magieprobe dein Magiewert nur 11 betragen. (Sinnvoll kann das trotzdem sein, weil es möglich ist, Gegenstände wieder zu verlieren.)

 

3. Basar-Waffen

Gibt es einen Unterschied zum normalen Schwert und zum hochwertigen Schwert, außer das eines mehr kostet ?

 

Nein.

 

Oder anders gefragt, warum kostet eines mehr als das andere ? (Gilt natürlich ebenso bei Bögen und Stäben)

 

Weil "Röde Orm von Eisenberg - exklusive Waffen und Ausrüstung für Kenner" traditionell auf seinem Markstand etwas teurer verkauft als "Der billige Wieland - Heldenausstattungs-Discount".

 

Man weiß ja z.B. durch die bei ALDI in geänderter Verpackung verkauften Markenartikel, dass das im Einzelhandel üblich ist.

 

Mit einem lieben Gruß

Gustav

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Guest Der Wanderer

Danke Dir.

Da ich iSdD nicht kenne, wusste ich nichts von der Axt.

Dennoch dachte ich, mir ist die "zwei Waffen" Regel ja bekannt, dass es bei dem Kreuz vielleicht eine Ausnahme gibt, das es ja keine Waffe ist.

Aber eigentlich ging ich auch davon aus, dass man nur einen Boni anrechnen darf.

 

gruss

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