Sunnysmile Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 (edited) heyho.ich bin gerade in einer hitzigen Diskussion, wie nun die neuen Geisterkräfte zu werten sind.Im SG. S.224 Deutsch steht - alle Geister haben Zugriff auf diese neuen Geisterkräfte.Jetzt kommt die Frage - haben alle Geister Zugriff auf diese neuen Geisterkräfte? Sprich zb Besessenheit?Weil aktuell hat kein einziger Geist aus dem GW. Zugriff auf die neuen Geisterkräfte.Einzig Traditionen, die nur Besessenheit beschwören, konnten das schon immer.Aber ich bin dennoch verwirrt, heißt es, dass Auramaskierung, Anaphylaxe usw nicht von normalen Geistern aus dem GW gewählt werden kann, weil die Formulierung "zur Verfügung" ist und nicht "optionale Kraft"?!Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Danke euch schon mal vorab dafür! Edited January 30, 2018 by Sunnysmile Link to comment Share on other sites More sharing options...
Corpheus Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Das gilt nur für die Geister, die diese Kräfte auch im ihrem Profil haben... also unter Kräfte oder zusätzliche Kräfte. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sunnysmile Posted January 30, 2018 Author Report Share Posted January 30, 2018 Also das Argument, dass SR nach GW erschienen ist, ist entkräftet und lediglich die Formulierung mies? ok danke dir Link to comment Share on other sites More sharing options...
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