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Frage zu neuen Geisterkräften


Sunnysmile
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heyho.

ich bin gerade in einer hitzigen Diskussion, wie nun die neuen Geisterkräfte zu werten sind.
Im SG. S.224 Deutsch steht - alle Geister haben Zugriff auf diese neuen Geisterkräfte.

Jetzt kommt die Frage - haben alle Geister Zugriff auf diese neuen Geisterkräfte? Sprich zb Besessenheit?

Weil aktuell hat kein einziger Geist aus dem GW. Zugriff auf die neuen Geisterkräfte.
Einzig Traditionen, die nur Besessenheit beschwören, konnten das schon immer.

Aber ich bin dennoch verwirrt, heißt es, dass Auramaskierung, Anaphylaxe usw nicht von normalen Geistern aus dem GW gewählt werden kann, weil die Formulierung "zur Verfügung" ist und nicht "optionale Kraft"?!

Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Danke euch schon mal vorab dafür!
 

Edited by Sunnysmile
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