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(SR5) Ich erstelle aktuell einen Houngan und hätte ein paar Verständnisfragen zum Thema "Besessenheit". Bezüge auf SR5 wären dabei toll und keine Erfahrungswerte aus vorherigen Systemen, da sich die Regeln ja deutlich änderten. Wenn ich von Dualwesen rede, dann meine ich den Geist, der von einem Wirt besitz ergriffen hat.

 

 

Straßengrimoire "Besessenheit" S. 224ff
Verbotene Künste "Dunkelbeschwörung" S. 52

 

 

1. Schaden:
Geist 2 Körperlicher Schaden
Wirt 4 Körperlicher Schaden.
Beide zusammen als Dualwesen erhalten nochmal 6 Schaden, wobei der Geist dann 8 hätte und der Wirt 10.
- Der Geist kann im Wirt noch agieren, solange der Zustandsmonitor vom Geist nicht voll ist und damit verdrängt wird (Geister können auch besitz von unbelebten Objekten ergreifen. Was aber nicht heißt, dass der Wirt noch lebt, sobald der Geist ihn verlässt)
- Geistiger Schaden betrifft den Geist nicht, aber den Wirt, wenn sie als Dualwesen unterwegs sind (dafür haben sie aber auch nicht den Vorteil "Immunität gegen profane Waffen" wie materialisierte Geister.
Habe ich das soweit richtig verstanden?

 

 

2. Verbannen:
Einen Geist, der besitz von einem Wirt ergriffen hat, kann nicht direkt verbannt werden, da sie als Dualwesen zusammen unterwegs sind. Man müsste erst "verbannen" einsetzen um den Geist aus den Wirt zu drängen und sobald der Geist auf der Astralebene ist, kann dieser normal verbannt werden.
(ansonsten wüsste ich nicht, warum der passus verbannen aus dem Wirt überhaupt Sinn machen würde und dieses aufgeführt wurde)

 

 

3. Körperliche Attribute:
Beim Besitzergreifen werden die körperlichen Attribute vom Wirt verändert, wenn das körperliche Attribut kleiner ist als die Kraftstufe des Geistes.
Das bedeutet aber auch, dass (aus Sicht der Attribute) es egal ist, welche Art Geist man beschwört.
z.B. aus Sicht eines materialisierten Geistes hätte ein Beschützergeist eine Geschicklichkeit von KS+2 und ein Ratgebergeist KS-1
aus Sicht für Besessenheitsgeister wäre es jedoch egal (leider).
Ich "persönlich" denke/dachte immer, dass es vielleicht sinniger wäre, wenn das körperliche Attribut vom Wirt nicht mit der Kraftstufe verglichen werden würde, sondern mit dem äquivalent körperlichen Attribut des Geistes.
Diese Idee/Vermutung/Theorie wird seitdem unterstützt, seitdem ich "Verbotene Künste" gelesen habe.
Dort gibt es die Dunkelbeschwörung, wobei man Besessenheitsgeister über ein Ritual rufen kann. Dort habe ich keine "Ausnahmeregeln" zu den Werten gelesen, was daraus schließen lässt, dass diese Geister sich nach den Regeln der Besessenheit verhalten. Dann stellt sich mir aber auch die Frage:
Warum haben diese Geister überhaupt körperliche Attribute, wenn man sie NIEMALS verwendet?
Diese Geister können ausschließlich nur von etwas besitz ergreifen und nicht materialisieren, was bedeutet, dass die körperlichen Attribute sich gemäß der Kraftstufe ändern.
z.B. Leichengeist hat Konstitution KS+2. Wenn dieser Geist von einer Leiche besitz ergreift (materialisieren kann nicht), dann ändert sich die Konstitution um KS/2, wenn die KS > körperliche Attribut ist.
Also warum steht da überhaupt KS+2?
Falls jemand sagt: Das sind Leichen und dafür gelten andere Regeln, dann die Frage: Wo steht das?
Denn normale Geister (also nicht die speziellen aus der Dunkelbeschwörung) können auch von Leichen, Objekten etc. besitz ergreifen.

 

 

P.S.: Mir ist klar, dass Geister über Dunkelbeschwörung anders gerufen werden und halten etc. Aber der Passus bezieht sich halt auf die Regeln für Besessenheit und der Vergleich zu anderen Besessenheitstraditionen.

 

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