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SlashXVI

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  1. Auf S.264 wird ausgeführt, dass das Sprengstoff rating in dieser Edition eine Zusammenfassung aus Menge und Sprengkraft ist. Im Gegensatz dazu ist für Chemische Sensoren noch die Menge Sprengstoff relevant (S.243), hier sollte vermutlich eine Vereinheitlichung stattfinden.
  2. Rigger scheinen in der Tat ein leidiges Thema zu sein: Welche Handlung wird benötigt um ein Fahrzeug zu steuern? Einfachste Erklärung ist, dass es sich um eine Haupthandlung Fertigkeit einsetzen handelt. Hierbei könnte ein Vorteil des Hereinspringens sein, dies mit einer Nebenhandlung ähnlich zu Bewegung durchzuführen. Muss man nach wie vor jede Kampfrunde eine Probe zum steuern des Fahrzeuges ablegen (oder wenigstens eine Handlung dafür aufbringen). Hierzu gibt es keine Anmerkungen. Es wird lediglich beschrieben wie Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit über eine Kampfrunde ändern können, nicht jedoch welche Handlungen dies vom Fahrer benötigt. Vorschlag: Ein Fahrzeug benötigt jede Kampfrunde wenigstens eine Handlung zum steuern des Fahrzeugs, die entsprechend die Geschwindigkeitsänderung festlegen kann. Dies ist normalerweise eine Haupthandlung wird allerdings zu einer Nebenhandlung wenn der Fahrer in das Fahrzeug hineingesprungen ist. S. 198 Riggerprogramme: Panzerung hat hier eine andere Beschreibung als im Matrixkapitel und bietet zusätzlich zu den +2 auf Verteidigungswert auch ein +2 auf Schadenswiderstandsproben des Riggers in heißer SIM. Soweit ich es erkennen kann gibt es allerdings keinen Biofeedback Schaden für Rigger mehr, daher wäre dieser zweite Satz ohne Bedeutung (oder die Regeln für Biofeedback Schaden zählen) Tarnkappe: Die Handlung Verstecken ist laut Matrixkapitel mit dem Atribut Schleicher verbunden und kann daher von Riggern nicht ohne weiteres ausgeführt werden. Das Programm sollte daher hier nicht aufgelistet werden. Verschlüsselung: Hat hier einen völlig anderen Effekt als im Matrixkapitel (Effekt dort: "+2 Würfel für die Handlung Datei verschlüsseln"). Ein Programm, das einfach +1 Firewall gibt, existiert im Matrixkapitel nicht, sollte vermutlich dort hinzugefügt werden. S. 303 Nissan Samurai/Oni: Laut Beschreibung besitzen diese Drohnen "einziehbare Klingen an den Armen und Fersen". Allerdings gibt es keine Angaben was den Schadenswert für diese angeht. Angemessen wäre 3K/4K (dann vergleichbar mit Messer/Katana) für Angriffswerte müsste auch etwas festgelegt werden oder der Manövrieren+Pilot Wert könnte verwendet werden. S. 261 Tarnholster: Hier wird gesagt, dass lediglich Pistolen im Tarnholster transportiert werden können und während die Klammer ausdrücklich darauf hinweist, dass Automatikpistolen dazugehören, ist dies für Maschinenpistolen fraglich. Vom reinen Wortlaut wären sie gestattet (schließlich sind es Maschinenpistolen) und nach der Tarnbarkeitstabelle sind sie auf dem selben Level wie schwere Pistolen was ebenfalls dafür spricht, auch wenn die Vorstellung, dass teilweise Bullpup-SMGs dann auch in diesem Holster verstaut werden etwas merkwürdig klingt. Sollte dies beabsichtig sein, so wäre eine einfache Änderung der Klammer hilfreich.
  3. Unter diesen Umständen würde ich mich gerne für das errata unterforum freischalten lassen, habe ein paar Verbesserungsvorschläge für das GRW, die in dem Thread bisher noch nicht erwähnt waren.
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