Search the Community
Showing results for tags 'Abhängigkeit'.
-
Hallo zusammen, da ich mir gerade einen Charakter mit Fokus auf Drogenkonsum gebastelt habe, kam ich natürlich nicht um die Frage nach der Abhängigkeit herum. Die Regeln laut GRW schmecken mir nicht so recht, daher habe ich mir mal Gedanken um eine entsprechende Hausregeln gemacht und hoff nun auf euren Input. Sinnvoll? Nicht sinnvoll? Was wäre sinnvoller? Laut Regeln S. 416 GRW wird eine Abhängigkeitsprobe erst notwendig, wenn der Charakter die Droge (11 – Abhängigkeitswert der Droge) aufeinanderfolgende Wochen benutzt. Bei der Droge „Cram“ bedeute dies z.B., das nach durchgehende Nutzung von (11 – 4 =) 8 Wochen eine Probe fällig wird. Probleme hierbei: Es spielt grundsätzlich keine Rolle ob Droge nur 1x je Woche, 1x je Tag, oder auch 10x je Tag genutzt wirdBeim Beispiel „Cram“ kann man bis zur 7. Woche täglich die Droge nehmen, setzt dann eine Woche aus und bei einer neuerlichen Nutzung beginnt der Timer wieder von vorn. Der Spieler entscheidet bewusst ob er zur Droge greift, oder nicht. Das ist bei einer Sucht unrealistisch.All das führt dazu, dass man nicht von einer Sucht (oder einer entstehenden Sucht) sprechen kann, da praktisch nie eine Abhängigkeitsprobe fällig wird und somit auch nie eine Abhängigkeit entstehen kann. Mögliche Hausregel als Lösung: Die Wochen wie im GRW (und oben) beschrieben bleiben als Prüfzeitraum erhaltenNach der ersten Einnahme wird aller (11 – Abhängigkeitswert der Droge) Tage eine Abhängigkeitsprobe fällig. Diese soll jedoch nur das sich aufbauende Verlangen darstellen, der Charakter muss die Droge nicht nehmen. Misslingt die Probe, so wird der Abhängigkeitsschwellenwert für die eigentliche Abhängigkeitsprobe (und die nächste Prüfprobe) nach Ablauf der (11 – Abhängigkeitswert der Droge) Wochen um 1 erhöht.Gelingt die Probe, so wird der Abhängigkeitsschwellenwert für die eigentliche Abhängigkeitsprobe (und die nächste Prüfprobe) nach Ablauf der (11 – Abhängigkeitswert der Droge) Wochen um 1 reduziert.Der Abhängigkeitsschwellenwert kann auf die Art nie unter 1 fallen.Wird nach einer misslungenen Prüfprobe zur Droge gegriffen, dann erhöht sich nur der Abhängigkeitsschwellenwert der eigentliche Abhängigkeitsprobe, NICHT jedoch der Schwellenwert der nächsten Prüfprobe.
- 9 replies
-
- Drogen
- Abhängigkeit
-
(and 1 more)
Tagged with: