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Showing results for tags 'Adeptenkraft'.
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Hallo zusammen, aufgrund einer "leicht" eskalierten Regeldiskussion hätte ich da einmal drei Fragen. 1) Braucht man einfach nur eine Lizenz die sagt, dass man Magieanwendet ist, als Adept? Gut, der Spieler ist Magieradept um genau zu sein, er hat eine Lizenz für Magieanwender, Lizenzen für alle möglichen Magieschulen, Rituale, Spruchzauberei... Beschwörung und für jeden Kampfzauber auch noch eine. Wie sieht es denn nun mit seinen Adeptenkräften aus? Braucht man da eigentlich auch noch was spezielles? Weiterhin, trotz Lizenz kann es noch immer Konsequenzen haben, wenn man ohne Erlaubnis Metas bezaubert, oder? Die Konsequenzen sind aber mit Lizenz nicht mehr so gravierend vermute ich einmal. 2) Wenn eine Adeptenkraft eingesetzt wird, wie auffällig ist das eigentlich? Gelten da die Regeln vom allgemeinen "Magieentdecken"? Nicht jede Adeptenkraft hat eine Stufe wenn man sie einsetzt. Also kann man nach der Magieentdeckenregel an und für sich Adeptenkräfte nicht bemerken. Bei manchen mag das ja noch über die optische Komponente funktionieren, doch wenn die keine hat, was dann? Welche Möglichkeiten hat der Meister da was zu würfeln, um zum Beispiel, wie in meinem konkreten Fall, die Kraft: Gebieterischer Ton, mitzubekommen. Im Astralraum Spuren askennen ist ja nicht möglich, da Adeptenkräfte keine Spuren hinterlassen. 3) Noch einmal zu den SINs, wie verhält sich das Ganze mit einer staatlichen SIN auf Konzerngelände mit Sonderrechten (exterritoriales Recht)? Angenommen der Chara hat alle nur erdenklichen Lizenzen die er braucht... fliegt aber beim Zaubern auf. Darf der das einfach? Bekommt er irgendwelche Konsequenzen deswegen, immerhin sagt seine Lizenz: "Ja, ich darf das." Also unter der Vorraussetzung, dass er niemanden damit umbringt, sondern zum Beispiel einen Illusionszauber anwendet. Bestimmt hilft ihm die Lizenz ein klein wenig mehr, oder ist die vollkommen egal? Ich freue mich über jede Antwort die mir weiter hilft diesen unnötigen Stress zu beenden.
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Nachdem in den englischen Büchern ja zwei Formen von Befehlstimme existierten: S. 191 Stolen Souls S. 170 Street Grimoire S. 4 Street Grimoire Errata Im deutschen Regelkanon ist davon geblieben:S. 207 Gestohlene Seelen, S. 199 Straßengrimoire Die erratierte Fassung des englischen Straßengrimoire und die eigentliche Befehlsstimme, die laut Errata des englischen Straßengrimoire die richtige Version ist, fehlt vollständig, ebenso wie die 0.5-Kraftpunkte-Version von Gebieterischer Ton. Hat jemand eine Ahnung, ob die noch nachgereicht werden?