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  1. Ich habe hier und in anderen Foren häufiger gelesen das Charaktere als Critterjäger tätig sind. Sei es als Tarnidentität oder "nebenberuflich". Teilweise auch als Hintergrund... Für mich stellt sich die Frage was für Rahmenbedingungen man braucht um als "Critterjäger" tätig zu sein und wer Kopfgelder/Abschußprämien vergibt. Nötig ist wahrscheinlich erstmal eine reguläre Jagdlizenz (vgl. SOTA ADL), natürlich Lizenzen für die verwendeten Waffen (und nein ich denke den Raketenwerfer kriegt man auch als Critterjäger nicht einfach so lizensiert) und etwaige andere Ausrüstung. Es wird ab und an erwähnt das Konzerne auch lebende Critter kaufen.. (Zuchtprogramme etc.). Da kann ich mir gut vorstellen das das über spezialisierte Schieber läuft. Aber abgesehen von Otto-Normalverbraucher der Firma XY ruft oder einen Aufruf in den sozialen Medien startet... Wie und wo können Kopfgelder auf Critter eingefordert werden... Damit meine ich explizit nicht einzelne Runs in denen ein spezieller Critter getötet wird sondern die Brot-und-Butter Variante. Den hart arbeitenden Kopfgeldjäger sozusagen... der seine Blagen durchbringen muss . Ich hab eine kleine Sammlung von Material zu Kopfgeldern bzw. Abschußprämien für Critter zusammen getragen. Vielleicht hab ihr weitere Quellen oder andere "inoffizielle" Ideen... Bin gespannt. Shadows of North America S. 112 Laut Wildwechsel/Running Wild sind die Preise scheinbar angepasst worden. Wildwechsel S.15/Running Wild S.15 Der franc war/ist nämlich nur halb soviel wert wie der Nuyen. Entweder sind die Kopfgelder ingame erhöht worden oder die Autoren haben das einfach übernommen und Nuyen hingeschrieben . KA. Running Wild S.151 Leider habe ich keine Angabe über die Höhe der Prämie gefunden. Brennpunkt ADL S.138 TABELLE DER KOPFGELDPRÄMIEN FÜR CRITTER IN DER ADL Rhein-Ruhr-Megaplex S.142 Wie findet da die Anwerbung statt? Gibt es fest angestellte Jäger? Im Datapuls habe ich in den "Bleeps" eine Anfrage/Suche nach einem "Kammerjäger" gesehen. Iirc beim RRP Kapitel. Muss ich nochmal suchen. Buch ist gerade verliehen. Der Vollständigkeit halber auch die Kopfgelder auf diverse Infizierte. Die fallen imho zwar aus dem Rahmen (in vielerlei Hinsicht)... Mir geht es mehr um die nicht vernunftbegabten Viecher. Aber ist ein dreckiges Geschäft... Running Wild S.61 Bounties on Infected
  2. Hallo zusammen, aufgrund einer "leicht" eskalierten Regeldiskussion hätte ich da einmal drei Fragen. 1) Braucht man einfach nur eine Lizenz die sagt, dass man Magieanwendet ist, als Adept? Gut, der Spieler ist Magieradept um genau zu sein, er hat eine Lizenz für Magieanwender, Lizenzen für alle möglichen Magieschulen, Rituale, Spruchzauberei... Beschwörung und für jeden Kampfzauber auch noch eine. Wie sieht es denn nun mit seinen Adeptenkräften aus? Braucht man da eigentlich auch noch was spezielles? Weiterhin, trotz Lizenz kann es noch immer Konsequenzen haben, wenn man ohne Erlaubnis Metas bezaubert, oder? Die Konsequenzen sind aber mit Lizenz nicht mehr so gravierend vermute ich einmal. 2) Wenn eine Adeptenkraft eingesetzt wird, wie auffällig ist das eigentlich? Gelten da die Regeln vom allgemeinen "Magieentdecken"? Nicht jede Adeptenkraft hat eine Stufe wenn man sie einsetzt. Also kann man nach der Magieentdeckenregel an und für sich Adeptenkräfte nicht bemerken. Bei manchen mag das ja noch über die optische Komponente funktionieren, doch wenn die keine hat, was dann? Welche Möglichkeiten hat der Meister da was zu würfeln, um zum Beispiel, wie in meinem konkreten Fall, die Kraft: Gebieterischer Ton, mitzubekommen. Im Astralraum Spuren askennen ist ja nicht möglich, da Adeptenkräfte keine Spuren hinterlassen. 3) Noch einmal zu den SINs, wie verhält sich das Ganze mit einer staatlichen SIN auf Konzerngelände mit Sonderrechten (exterritoriales Recht)? Angenommen der Chara hat alle nur erdenklichen Lizenzen die er braucht... fliegt aber beim Zaubern auf. Darf der das einfach? Bekommt er irgendwelche Konsequenzen deswegen, immerhin sagt seine Lizenz: "Ja, ich darf das." Also unter der Vorraussetzung, dass er niemanden damit umbringt, sondern zum Beispiel einen Illusionszauber anwendet. Bestimmt hilft ihm die Lizenz ein klein wenig mehr, oder ist die vollkommen egal? Ich freue mich über jede Antwort die mir weiter hilft diesen unnötigen Stress zu beenden.
  3. Moin zusammen. Grad bin ich mal wieder über den Scharfschützenthread gestolpert, in dem wir über die nötige Anzahl an Lizenzen geredet haben. In Nr. 20 war Corpheus der Meinung, King hätte zu wenig Lizenzen, weil RAW jeder illegale E-Gegenstand seine eigene Lizenz braucht. Das dürfte an sich wohl so sein. Mir ist aber aufgefallen, dass das System ziemlich kaputt ist, spätestens beim Kauf von Munition. Ähnliche Probleme stellen sich bei Waffenzubehör (braucht eine Waffe mit verbautem Zubehör mehr als eine Lizenz? Was ist mit Smartgunsystemen auf Vorrat?) Da der liebe Corpheus da leider nichts mehr zu gesagt hat, möchte ich meine Fragen noch mal wiederholen: Munition ist ein E-Gegenstand (idR). Wie bekommt man den "legal" per Lizenz? In der Waffe ist Munition eindeutig nicht enthalten, da das Regelwerk ja auf den jeweiligen Gegenstand abstellt. Mal angenommen, mein Waffenspezialist hat folgende Ausrüstung (in Auszügen, davon nur E-Gegenstände): Streetline Special - 50 Schuss Standardmunition Ares Predator V - Elektronisches Feuern - 100 Schuss Standardmunition - 50 Schuss Flechettemunition AK 97 - Smartgunsystem, extern - 200 Schuss Standardmunition - 100 Schuss Gelmunition Schwert Smartgunsystem, extern (noch nirgends verbaut) Schockgranaten (4) Smartlink-Retinamodifikation 1. Wie viele Lizenzen bräuchte er RAW, um alles legal* zu besitzen? (Interessant ist hierbei auch die Zahl der nötigen Lizenzen für die insgesamt 500 Schuss Munition in verschiedenen Typen und die Zahl der Lizenzen für die Granaten.) 2. Was muss er beachten, um nach dem Run legal an 30 Schuss Standardmunition zu kommen, um den Verbrauch zu ersetzen? Meinungen? * legal meint hier natürlich nicht wirklich legal, denn gefälschte Lizenzen machen etwas nicht legal. Aber ihr wisst, was gemeint ist, der Zweck der Lizenzen halt.
  4. Hey, ich habe einige meiner Freunde mit Shadowrun "infizieren" können und spiele nun ab und zu mit ihnen (5. Edition), allerdings habe ich noch kaum Erfahrung als SL und entsprechend unzählige offene Fragen - zum Beispiel bezüglich Strafen und Konsequenzen in der sechsten Welt. Ich habe keinen blassen Schimmer, was ich machen soll, wenn die Runner etwa in eine Routinekontrolle geraten und zum Beispiel herauskommt, dass einer von ihnen für seine mitgeführten Waffen keine Lizenz besitzt (oder wenn eine gefälschte Lizenz - schlimmstenfalls samt SIN - auffliegt). Oder was passiert, wenn die Polizei nach einer Schießerei vor Ort anrückt und die Runner noch anwesend sind - aber das ganze nicht mit Gewalt lösen wollen und nicht fliehen können - mit sozialer Interaktion ist da ja sicher wenig zu bewegen (Wenn um einen herum dutzende Leichen und Verletzte liegen, wird man sich ja wohl kaum mit einem "Ein wunderschöner Tag, nicht wahr Officer?" und einem Augenzwinkern vom Tatort entfernen können, egal wie charismatisch man ist ) Wie wird nach einer Straftat mit Verdächtigen verfahren? In welcher Höhe sind Geld- oder Gefängnisstrafen (oder was es sonst noch so gibt) zu bemessen? Oder sollte man das anders lösen? Ich habe dazu nichts gefunden, habt ihr Informationen? Oder wie macht ihr es in eurer Gruppe? Vielen Dank !
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