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Unterlassungsurteil


batera
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ich meine, das schonmal gelesen zu haben, find den thread aber nicht wieder..

 

kartentext:

der gegner, auf den du diese karte spielst, darf für den rest des zuges keine karten mehr gegen dich spielen und muss alle karten, die er bereits gespielt hat, wieder zurück auf die hand nehmen

 

wie genau ist das zu verstehen, dürfen keine karten mehr gespielt werden oder bezieht sich das "gegen dich" auf karten die direkt auf den spieler gehen? also zb karten wie zb verliere stufe, gegenstand usw gehen ja gegen den spieler, aber monsterverstärker ja nicht, sondern für das monster..

 

dürfen solche karten gegen das monster weiterhin eingesetzt werden und nur gegen den spieler selbst karten nicht mehr eingesetzt werden, ober ist das gegen dich auf alle karten im kampf bezogen?

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Guest manschkinn

also bei uns gilt die karte allgemein, d.h. sowohl im kampf als auch in der normalen phase. sie besagt doch vom prinzip nichts weiter, als dass der andere seine karten wieder zurücknehmen muss und keine mehr gegen einen ausspielen darf -> Unterlassung...

 

ich spiele die karte zb. wenn mir jemand im kampf einen monsterverstärker nach dem anderen reindonnert oder wenn mir jemand einen blöden fluch reinknallen will.

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Guest Anarcho

grüße.

 

wir würden die karte so verstehen, dass nur direkt den spieler betreffende karten (nicht monster) verhindern lassen.

allerdinsg kann ich auch verstehhen die monsterverstärker mit dazu zuzählen, mal sehen was noch dazu geschrieben wird, ich lass mich überzeugen :)

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  • 2 weeks later...
Ich fasse es grob so auf, das alle ausgespielten Karten, die deine Situation verschlechtern, vom Ausspielverbot betroffen sind - also auch Monsterverstärker. Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass es jemand anders handhabt.
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vorgestern hatten wir den Fall, daß ein Waldläufer seine Handkarten opfern wollte, um Kali zu zähmen und als Roß zu nutzen. Ich wollte ihn kämpfen lassen und habe deshalb das Unterlassimgsurteil gespielt. Mit der Begründung, daß er ja die Karten nicht ausspiele, sondern ablege, brachte es mein Kumpel soweit, daß auch meine Freundin sich überzeugt zeigte, daß das Urteil in dem Falle nicht rechtskräfzig sei, und ich es nicht einsetzen könne. Wer hatte nun recht?
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Wir hatten noch einen kleineren Diskussionspunkt. Meine Freundin tritt ein Monster/sucht Ärger, kann aber das Monster nur mit Hilfe ihrer Trünke und diverser Verstärker besiegen, wir haben nichts auf der Hand, um sie zu stoppen, ich spiele das Unterlassungsurteil, will sie damit zwingen, ihre Karten zurückzunehmen und den Kampf zu verlieren. Ist das rechtens? Meiner Meinung nach schon, da ich die Unterlassung ja zu jedem Zeitpunkt spielen kann.
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Nein, auch dass ist auch nicht rechtens, da keine der Karten, die deine Freundin spielt, direkt gegen dich gespielt wird.

 

Um das Unterlassungsurteil spielen zu können müsstest du dich im Kampf befinden und jemand müsste etwas wie einen Fluch auf dich, einen One-Shot auf die Seite des Monsters oder meiner Meinung nach auch einen Monsterverstärker auf das Monster spielen. All das würde ich als "direkt gegen dich" interpretieren und als zulässig für das Unterlassungsurteil gelten lassen.

Zu jeder Zeit spielbar. Der Gegner, auf den du diese Karte spielst, darf für den Rest des Zuges keine Karten mehr gegen dich spielen und muss alle Karten, die er bereits gespielt hat, wieder zurück auf die Hand nehmen.
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