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Basar / Ablegen von Gegenständen


Guest atefec

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Hallo allerseits!

 

Ich hätte als RdH-Neuling zum Thema "Gegenstände und Stauraum" noch eine Frage, die bei unserem ersten Spiel am letzten Wochenende aufgetaucht ist.

 

Folgende Situation: Ich eröffne einen Basar, erwerbe selber einige Gegenstände und biete die übrigen den anderen Spielern zum Kauf an. Der Krieger hätte furchtbar gerne das Schild gekauft, er hatte jedoch schon vier Gegenstände in seinem Inventar. Um das Schild zu kaufen, hätte er somit erst einen anderen Gegenstand ablegen müssen.

 

Wir haben die Spielregel nach einiger Diskussion so interpretiert, dass das Ablegen eines Gegenstandes eine Aktion und deshalb nur dann erlaubt ist, wenn man selbst am Zug ist. Ergo konnte der Krieger in diesem Moment (er war ja nicht am Zug) keinen Gegenstand ablegen und auch das Schild nicht kaufen.

 

Richtig oder falsch? Wie spielt ihr das? B)

 

Danke und Grüße,

 

Claus

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Guest IcyChris

Also ich denke, wenn ich meinen Rucksack voll habe und die Regel nunmal besagt "ablegen" = 1 Spielzug, dann hat der "vollbepackte" Knabe eben Pech gehabt B)

 

Weil andersrum wäre das "Ablegen" sinnlos, wenn man das immer beim Basar brechen würde.

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Guest Almightix
Nun ja, Gegenstände, welche vom Basar stammen, kehren ja automatisch zu diesem zurück, wenn man sie ablegt. Von der Logik her wäre es etwas seltsam, wenn man zu einem Zeitpunkt zwar Gegenstände vom Basar erwerben, sie jedoch nicht zurückgeben kann, oder? In diesem Fall handelt es sich doch eigentlich eher um einen Tausch mit dem Basar und weniger um ein Ablegen, weshalb ich dazu tendieren würde, diesen Tausch zu erlauben.
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Nun ja, Gegenstände, welche vom Basar stammen, kehren ja automatisch zu diesem zurück, wenn man sie ablegt. Von der Logik her wäre es etwas seltsam, wenn man zu einem Zeitpunkt zwar Gegenstände vom Basar erwerben, sie jedoch nicht zurückgeben kann, oder? In diesem Fall handelt es sich doch eigentlich eher um einen Tausch mit dem Basar und weniger um ein Ablegen, weshalb ich dazu tendieren würde, diesen Tausch zu erlauben.

Durchaus nachvollziehbar! Das würde dann aber in der Konsequenz heißen, dass das Ablegen von Gegenständen keine Aktion und somit jederzeit erlaubt ist, auch wenn man selbst gar nicht am Zug ist. B)

Nachdem die Spielregeln diese Situation offenbar nicht erfassen (oder habe ich es nur nicht gefunden?) einigt man sich am besten vor Spielbeginn darauf, wie man es handhaben will...

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Ich schließe mich meinen Vorrednern Almightix und tobrise an.

 

Nach meinem Regelverständnis ist nur das Aufnehmen eine Aktion, das Ablegen höchstens eine Konequenz, die sich bei vollen Rucksack- bzw. Aufgaben-Feldern daraus ergeben kann.

 

Da es beim Basar erlaubt ist, gekaufte Gegenstände aufzunehmen ohne selbst am Zug zu sein, muss auch die gegebenenfalls darauf folgenden Konsequenz des Ablegens eines anderen Gegenstandes erlaubt sein (es sei denn, die Regel würde das ausdrücklich ausschließen, was sie aber nicht tut).

 

Das bedeutet noch lange nicht, dass man in jeder beliebigen Situation auch außerhalb seines Zuges Gegenstände ablegen dürfte, sondern man darf es nur in genau den Situationen, in denen das Ablegen die Konsequenz eines erlaubten Aufnehmens ist - oder eines anderen Ereignisses, das das Ablegen von Gegenständen zur Folge haben kann (Es gibt da ja solche Dinge wie Überraschungsbesuche anderer Spieler in fremden Häusern, bei denen der Besucher sich sein Gastgeschenk gleich selbst abholt.).

 

Mit einem lieben Gruß

Gustav

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Danke für alle Antworten! Wir werden das dann künftig auch so spielen, dass man im Falle des Basars überflüssige Gegenstände einfach ablegen kann, wenn man neue angeboten bekommt. Ist sinnvoll und praxisgerecht B)
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