Namenlos Posted June 29, 2017 Author Report Share Posted June 29, 2017 Im Thread Exorzismus kam die Frage auf, wie folgender Satz zu verstehen ist:SG, S.173Ein Zauberer, der die Metamagie Exorzismus und die Fertigkeit Verbannen beherrscht, kann seine Willenskraftals Würfelpoolbonus zu der normalen Verbannen-Probe addieren.Gilt erwähnter Willenkraftbonus für alle Verbannen-Proben (also gegen alle Geister) oder nur für die Durchführng eines Exorzismus (also die Verbannung eines Geistes aus einem Gefäß)?Vorschlag für Fall 1: "...Würfelpoolbonus zu allen Verbannen-Proben..." Vorschlag für Fall 2"... Verbannen-Probe, um einen Geist aus einem Gefäß zu verbannen, addieren" . EDIT: Die Frage habe ich in den korrekten Thread kopiert:http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/28615-errata-3-auflage-stra%C3%9Fengrimoire/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
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