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Errata 2. Auflage Straßengrimoire


Namenlos

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Im Thread Exorzismus   kam die Frage auf, wie folgender Satz zu verstehen ist:

SG, S.173

Ein Zauberer, der die Metamagie Exorzismus und die Fertigkeit Verbannen beherrscht, kann seine Willenskraft
als Würfelpoolbonus zu der normalen Verbannen-Probe addieren.

Gilt erwähnter Willenkraftbonus für alle Verbannen-Proben (also gegen alle Geister) oder nur für die Durchführng eines Exorzismus (also die Verbannung eines Geistes aus einem Gefäß)?

Vorschlag für Fall 1: "...Würfelpoolbonus zu allen Verbannen-Proben..." 

Vorschlag für Fall 2"... Verbannen-Probe, um einen Geist aus einem Gefäß zu verbannen, addieren" .

 

EDIT: Die Frage habe ich in den korrekten Thread kopiert:

http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/28615-errata-3-auflage-stra%C3%9Fengrimoire/

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