Der Bundesgerichtshof hatte sich bei dem Facebook-Fall dazu letztens recht differenziert geäußert. Grundsätzlich kann ein Dienst, der essenziell wichtige Dinge vermittelt, fast wie der Staat selbst an Grundrechte gebunden sein. Das ist bei GB allerdings nicht der Fall, weil es am Ende nur ein Dienst im Internet ist, nicht der Zugang zum Internet überhaupt. Andererseits fällt ins Gewicht, dass ein Ausschluss von FB für den Betroffenen ein nicht ersetzbarer Schaden ist, weil man da eben sein Netzwerk hat. Man kann weder das alte Netz weiter nutzen, noch seine Kontakte von Alternativen überzeugen. Das finde ich überzeugend und wichtig, weil damit die Bedeutung eines gewachsenen Netzwerkes herausgestellt wird - auch wenn FB für junge Leute kaum mehr von Bedeutung ist.