OMG ... "Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. In einem Eilverfahren verpflichtete es den Landkreis dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf Vorgaben des Robert-Koch-Instituts beschränkt werde. Das Gericht betonte zugleich, dass die Entscheidung nur für den Kläger gelte. Es dürfe nicht selbst entscheiden, dass die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse." Diese Begründung könnte auch im Strategie-Workshop der AfD entstanden sein. https://www.deutschlandfunk.de/gericht-haelt-verkuerzung-von-genesenenstatus-fuer-verfassungswidrig-100.html