Das finde ich einen sehr guten Vorschlag!
Genau so sehe ich es auch.
Es ist eben nicht so, dass beide - wie erwähnt wurde - "im Dunkeln kämpfen", und daher die Behinderung ignoriert wird.
Sobald einer der Kontrahenten eine Riggerkontrolle hat, und der andere nicht,
dann ist das so als ob "einer mit Ultraschallsicht gegen einen der blind und taub ist kämpfen würde".
Ja, in den Regeln (S. 98) steht eindeutig, dass eine Verfolgungsjagd eine vergleichende Probe ist.
Aber ich würde eine Verfolgungsjagd niemals nur mit einer einzigen Probe abhandeln,
denn für den Erfolg (abhängen vs einholen) ist eben nicht nur der gegnerische Fahrer entscheidend,
sondern auch das eigene Fahrzeug und auch das Umfeld (Strassenführung, Verkehr).
Von daher finde ich Ragharrâtz Vorschlag als "Minimalanforderung für Verfolgungsjagden" sehr gut.
Damit es aber nicht (so einfach) passieren kann, dass ein Mofa auf einer leeren Autobahn einen Supersportwagen abhängt,
sollte man auch mal beachten was dazu noch im Riggerkapitel steht:
Auf Seite 199f steht nämlich, dass bei so einer vergleichenden Probe der Malus durch das Geschwindigkeitsintervall berücksichtigt werden soll,
und auch, dass der SL danach eine einfache Probe (dann wohl gegen den Handlingwert) verlangen "kann" (ich würde sogar sagen "sollte"),
damit "sichergestellt wird, dass beide Fahrer auch das Nachspiel überstehen."
Von daher würde ich sagen, dass sich vergleichende und einfache Proben abwechseln sollten,
solange bis einer der Fahrer einen vorher definierten "Fluchtabstand" erreicht hat,
und somit seinen Gegner abgehängt bzw eingeholt (Abstand = -1* Fahrzeuglänge) hat.
Oder, falls es sich um ein klassisches Rennen handelt,
eben solange bis einer als erstes die Renndistanz zurückgelegt hat.