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  1. Ist teilweise imho auch ein wenig glaubwürdiges Setting. In genannter Mall würde weniger ARES einen Laden mieten als TOYS ARES mit einem Toys'Ares Store. Und Einrichtungen, bei denen ein Konzern die Sicherheit lieber selbst in der Hand hat, würden kaum auf exterritorialem Gebiet eines anderen Megakons erworben/errichtet oder gemietet werden.
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  2. Bei all dem nicht vergessen: Nicht alles, was man eigentlich unter maximaler Ausnutzung der Regeln DÜRFTE, wird auch GEMACHT. Sowohl seitens des Staates als auch des Megakonzerns. In der Praxis will keiner - auf beiden Seiten - Stress (Stress ist kein Geschäftsmodell, wenn er einen selbst betrifft). Wenn man Stress heraufbeschwört, dann nur mit sehr gutem Grund. Und wissend, dass nicht nur der direkte Gegner (der Staat / der konkrete Mega) sondern auch der prinzipielle Gegner (die anderen Staaten / die anderen Megas / der Konzerngerichtshof) hellhörig und womöglich AKTIV (Runner) werden kann. Was immer man tut oder lässt: Es muss sich im Erfolgsfall LOHNEN, und im Verlustfall darf es keine KATASTROPHE sein.
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  3. Das ist ja das Schicke daran, wenn man seine eigenen Gesetze macht. Wer hindert einen daran, die 234. Etage dem eigenen Staat für zugehörig zu erklären? Die Business Recognition Accords und die Verfassung des jeweiligen Staates. Daraus ergeben sich dann auch die Antworten auf deine Ausführungen. An deinem Tisch ist es natürlich dir überlassen, wie du Exterritorialität handelst. In SR, so wie es ist, reicht Mieten nicht aus. Also kannst du die 234. Etage eben nicht einfach zum "eigenen Staat zugehörig zu erklären", weil dir die 234. Etage gar nicht gehört. (Davon ab, sind Konzerne de jure keine Staaten, sondern werden aufgrund ihrer Exterritorialität nur de facto ähnlich behandelt. Aber auch exterritoriales Gebiet, gehört de jure weiterhin dem Staat, der es den Konzernen gegeben hat.) Du musst das ganze Grundstück dem Staat abkaufen - in der ADL geschieht dies etwa über die Treuhand. Dementsprechend kannst du einem Konzern, der etwas nur gemietet hat, es somit nicht exterritorial ist, auch einfach räumen. Exterritorial ist ein Gebiet nämlich nur, wenn es rechtmäßig erworben und als solches gekennzeichnet ist. Exterritorialität heißt nicht, dass Konzerne überall alles tun dürfen was sie wollen, sondern eben nur in fest definierten Bereichen - und auch innerhalb dieser gibt es gewisse Grenzen was sie dürfen, bzw. mit wem sie sich erwischen lassen dürfen. Jenseits der der Exterritorialitätsgrenze sind Konzernbürger ganz normale Menschen, die den selben Gesetzen des Staates unterliegen, wie alle anderen auch. Und natürlich ist Zerstückelung von Zugehörigkeiten und Befugnissen eine logische Folge der Exterritorialität und auch so vom Spiel gewollt. Der S-K-Werkschutz wird dich aber - zumindest juristisch gesehen - nur bis zur Grenze des exterritorialen Besitzes verfolgen. Abseits davon haben sie keinerlei Recht etwa ihre Waffen abzufeuern. Sie verstoßen dabei gegen das Gesetz, wie jeder andere auch, der unbefugt Waffen abfeuert und dabei Menschen verletzt oder gar tötet. Das heißt natürlich nicht, dass sie es manchmal dennoch tun, oder aber eben auch sehr eng mit der lokalen Polizei zusammenarbeiten (wie etwa in Essen), so dass sie dieser "Amtshilfe" leisten dürfen. Dennoch ist die Flucht von einem exterritorialem Konzern zum anderen natürlich eine valide Option - sofern dieser es zulässt und nicht womöglich ein Auslieferungsabkommen mit dem anderen Konzern, oder auch dem Staat hat. Nur innerhalb von einem Gebäude halte ich es zumindest für nicht gegeben so wie Exterritorialität in SR bisher ausgestaltet ist (your table may vary).
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