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Loki

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Posts posted by Loki

  1.  

    (Einschub: Das erinnert mich jetzt an die Lasselsberger-Diskussion davor. Das Stereotyp, "dass Chinesen alles essen", ist ja schon einem Dazulernen geschuldet. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht so lange her ist, dass sie nur als Liebhaber von Hunden und Katzen bekannt waren. [...])

     

    Kennt doch jeder: In China essen sie Hunde...

    Je mehr ich darüber nachdenke, ist "essen alles" überhaupt ein schon länger existierender Stereotyp über Chinesen? Oder "weiß" man das eigentlich erst seit der Berichterstattung über die Lebendtiermärkte in diesem Jahr?

     

    Hintergrund: Das ist Teil des Plans der BBC die Rundfunkgebühren wegzunehmen und öffentlich-rechtliche Medien zu vernichten. :angry:

    Leider macht das Projekt ja auch bei uns Fortschritte.

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  2.  

    Sind also eher potentielle Nebenwirkungen der wirkstoffreien Impfung.

    Vielleicht auch ein psychologischer Effekt. Wenn man denkt geimpft zu werden, rechnet man unterbewusst mit Nebenwirkungen. Vor allem mit den hinlänglich bekannten und üblichen/harmlosen Nebenwirkungen.

    Eine Auswirkung, die wie von slowcar erwähnt auf einen Nocebo-Effekt zurückgeht, also vermutlich psychosomatisch ist, würde ich dann auch als Nebenwirkung ansehen. Nur würde ich das eben unterscheiden von etwas, was auch ohne die Impfung auftreten würde und fälschlich damit in Zusammenhang gebracht wird.

  3. Nun man bekommt immer noch eine Nadel in den Arm und vielleicht ist Kochsalzlösung, oder was sie verwenden, fieser als man denkt. :ph34r: Allerdings sollte man nur dann von Nebenwirkungen sprechen, wenn sie auf die Verabreichung zurückgehen. Bei den meisten davon würde ich denken, dass sind Zustände, die die Probanden sowieso immer mal wieder haben. Sind also eher potentielle Nebenwirkungen der wirkstoffreien Impfung.
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  4.  

    Die Annahme, dass Deutsche übermäßig viel Kartoffeln essen.

    Was natürlich eine fiese Unterstellung der Froschesser ist.

    Zweifelhaft, die Kartoffel ist in ganz Europa ein wichtiges Grundnahrungsmittel gerade im historischen Kontext. Da ist die Idee schon naheliegender, dass der Name auf nicht-europäische Einwanderer zurückgeht, die sie für typisch für Deutschland gehalten haben.

     

    Ich dachte eigentlich, dass es eine Beleidigung ist und damit schon die (deutsche) Person unvorteilhaft mit dem, nun, nicht herausragend attraktiven Aussehen einer Kartoffel verglichen wird bzw. mit einem ihr entsprechend zugestandenen Charme.

     

    (Einschub: Das erinnert mich jetzt an die Lasselsberger-Diskussion davor. Das Stereotyp, "dass Chinesen alles essen", ist ja schon einem Dazulernen geschuldet. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht so lange her ist, dass sie nur als Liebhaber von Hunden und Katzen bekannt waren. Tiere, die bei uns natürlich als unantastbar gelten. Dass sie darüberhinaus Tiere, die hier nicht als nahrhaft oder verzehrbar angesehen werden, Wildtiere, was auch immer seltener ist, oder schlicht nicht lokal vorkommende Arten essen ist eine Erweiterung davon. Insofern ist zum Beispiel "Froschesser" deutlich rassistisch konnotiert und "Hundefresser" wäre es vermutlich auch, während "alles essen" im Bezug auf China eher einer Exotisierung entspricht, bisher zumindestens. Wenn diese Ernährungspraxis über die Pandemie in den Ruch unmoralischen Verhaltens kommt, kann das natürlich immer mehr negativ aufgeladen werden. Aber mit ein paar Einschränkungen ist das Stereotyp schon nah an der Wirklichkeit.)

     

    Jedenfalls Kartoffel hätte ich in diesem Spektrum gar nicht verortet. Aber kann natürlich sein, dass es etwas ist wie "so langweilig, wie das, was sie essen". Dem würde der Aspekt des Ekels fehlen, wäre also im Vergleich schwächer negativ aufgeladen.

     

    Was wären denn sonst so geeignete Begriffe für die "Leitkultur"?

    Für die "Leitkultur" oder die hier vorhandene Kultur? Je nachdem würde ich Leitkultur oder deutsche Kultur / Kultur in Deutschland vorschlagen.

  5. Nun, am Montag wird der Präsident gewählt, dann ist es im Prinzip vorbei. Allerdings gezählt werden die Stimmen erst im Kongress am 6. Januar und da können die Mitglieder wohl gegen jede einzelne Stimme Einwände vorbringen und es hängt soweit ich weiß vom "President of the Senate", also dem jetzigen Vizepräsidenten ab, wieviel Unfug man damit treiben kann.

     

    Aber da die Gerichtsprozesse und viele der anderen Manöver sowieso keine substantielle Grundlage haben, wüsste ich nicht, warum man damit aufhören muss. Solange die Basis mit Versprechen auf den bevorstehenden juristischen Durchbruch dazu gebracht werden kann, Geld auszuspucken (wie machen die das eigentlich? auf Kreditkarte?), sehe ich auch nicht, dass es an Anreizen fehlt.

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  6. Nö, wie gesagt, mir macht das nichts aus.

    Zur Ergänzung: Betrachten wir mal Ladenschließung gegen Tragepflicht, nur für einen Tag, bei einem anderen Zweck. Es gab doch gerade von dieser Kommission Empfehlungen zur nationalistischen Erziehung der Deutschen. Wenn man dazu einen weiteren Nationalfeiertag einführen würde, an dem dann auch viele Geschäfte geschlossen wären, würde man zwar über die Auswirkungen auf die Wirtschaft nachdenken, aber niemand würde das als Grundrechtseinschränkung debattieren. Dagegen dieser unsinnige Vorschlag für Vergünstigung beim Tragen der Nationalfarben mal zugespitzt: An einem besonderen Tag nationalen Bewusstseins muss jeder Bürger einen schwarz-weiß-roten Schal (oder was auch immer gerade die Farben sind) in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln tragen, sonst gibt es keinen Einlass/keine Beförderung. Da wäre landunter.

     

    Ich gehe nicht davon aus, dass ich vor dem Sommer geimpft werde.

    Ich hoffe doch, dass wir im Sommer genug Impfstoff haben, dass wir nicht mehr priorisieren müssen.

     

    Eben gesehen: Coronapandemie triff Nomaden: Auch ohne Infektion tödlich

    Die Coronapandemie vollendet, was der Klimawandel und politische Grenzziehungen (noch) nicht vermochten. Nomaden kämpfen ums Überleben.

     

    darunter stand (eben) ein eher skeptischer Leserkommentar.

    Ich kenne mich da zu wenig aus, um es als "stimmt" oder "stimmt nicht" zu beurtilen.

    Hat jemand mehr Hintergrundwissen?

    Nun Marokko hat offenbar Maßnahmen zur Kontakt- und Mobilitätsbeschränkung verhängt, warum soll sich das nicht wirtschaftlich auf die Nomaden auswirken?

  7. Im Gegensatz dazu sind Kinder erwiesener Maßen nicht nur viel schwächere Überträger [...]

    Wodurch erwiesen?

     

    Natürlich ist es wünschenswert, sobald wie möglich alle zu impfen. Aber solange es eingeteilt werden muss, sind die Erwachsenen halt die potentiell größeren Verbreiter des Virus in Schulen.

    Wobei Lehrer wohl zu den priorisierten Gruppen gehören werden, aber dann glaube ich doch keine ausreichend hohe Priorität haben, dass sich diese Frage im Moment stellt.

     

    Wenn du keinen geschlossennen Laden hast, wundert mich das nicht. ;)

    Ich habe auch keine religiösen Zeremonien, die ich besuche, um das zu ergänzen.

     

    Gefühlt mag Maske tragen nervig sein, ist aber eben nur ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, und die ist nicht besonders... wichtig und hochrangig, sag ich mal. ;)

    Na, vielleicht denkt man nochmal drüber nach, ob man die nicht höher schätzen sollte.

  8. Nun, die Schüler, je jünger sie sind, werden unter Umständen nicht symptomatisch krank. Das wird am ehesten der Lehrer. Im Zweifelsfall merkt man dann nichts mehr und die Quarantäne unterbleibt. ;)

     

    Okay eine ernsthaftere Antwort ist, dass die Lehrer Überträger zwischen Klassen und noch wichtiger Klassenstufen sein können, manche sogar zwischen Schulen. Mit der Impfung einer vergleichweise kleinen Zahl von Personen gegenüber der großen Anzahl Schüler kann man so durchaus bestimmte Übertragungswege innerhalb der Schule minimieren. Außerdem da die Erwachsenen im Schulbetrieb ein besonders hohes Risiko haben, höher wegen ihres Alters gegenüber den Kindern, höher, weil sie sehr vielen potentiellen Übertragungswegen ausgesetzt sind, höher, weil es ein besonderes gesellschaftliches Interesse gibt die Schulen offen zu halten und dann sind sie eben auch bei gefährlich hoher Inzidenz, wie jetzt gerade, offen, ergibt es auch aus der Sicht Sinn. Alle Schüler zu impfen ist dagegen denke ich erst eine Option, wenn man ausreichend Impfstoff für alle hat. Aber es ist ein Beispiel, wo man durch strategischen Einsatz des Impfstoffs eventuell die Wirkung maximieren kann. Deswegen arbeiten Empfehlungsgremien, wie in Deutschland eben die Ständige Impfkommission, unter anderem mit Modellierung.

     

    Der wichtigste Grund wäre allerdings, dass die Testung der Impfstoffe an Kindern jetzt erst wirklich beginnt. Die drei Kandidaten aus der Medienberichterstattung, die nehme ich an in der EU zugelassen werden, haben am Anfang vermutlich nur eine Zulassung ab 16.

     

    Ich glaube an sich nicht, dass man die Maskenpflicht explitiz und detailreich regeln müsste, weil sie gar keinen ernsthaften Grundrechtseingriff darstellt. Das sieht bei monatelangen Ladenschließungen (Art. 12) oder dem Verbot von größeren Versammlungen oder Gottesdiensten völlig anders aus.

    Also von den drei Sachen ist sie für mich persönlich der größte Grundrechtseingriff. Mir persönlich macht dieser nun zufällig auch nichts aus, aber ich habe auch seit Monaten keine Innenstadt (oder innere Innenstadt oder so) mehr gesehen. Gerade wenn man von der Arbeit her, ständig eine Maske tragen muss oder sie ständig auf- und absetzt, würde ich die Eingriffstiefe nicht als gering einschätzen.

  9. Also wenn es um Leitlinien geht, dann werden wohl welche mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz aufgestellt (gibt auch eine Festlegung der Rolle der Ständigen Impfkommission):

     

    Aus der verabschiedeten Fassung:

     

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf

     

    Artikel 4

     

    1. § 20i wird wie folgt geändert:

     

    a) In Absatz 3 werden die Sätze 2 bis 5 durch folgende Sätze ersetzt:

     

    "Das Bundesministerium für Gesundheit wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass

     

    1. Versicherte Anspruch auf

     

    a) bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben, im Fall einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere dann, wenn sie aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, wenn sie solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen oder wenn sie in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen,

     

    [...]

     

    2. [...] Sofern in der Rechtsverordnung nach Satz 2 ein Anspruch auf Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe festlegt wird, ist vor ihrem Erlass auch die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut anzuhören.

     

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  10. Genau. Und solche Entscheidungen sind durch ein Gesetz zu treffen. Denn sie berühren eindeutig Grundrechte: Der Staat muss das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) nämlich aktiv schützen, es ist nicht so, dass das Grundrecht nur davor schützt, vom Staat verprügelt und getötet zu werden. Wobei wohl bei staatlich kontrollierter Verteilung auch ein aktiver Eingriff in das Recht auf Leben dessen vorliegt, der hätte geimpft werden können, es aber nicht wurde.

    Andererseits ist der Impfstoff ein Instrument der Seuchenkontrolle. Wenn man die richtigen Leute impft, dann kann man die Überlebenschancen für alle maximieren. Sollte man sich eine strategische Impfstoffverteilung nicht als Maßnahme in die neue Form des Gesetzes geschrieben haben, ist das natürlich ein Versäumnis. Auch hier hätte ich ehrlich gesagt gedacht, dass das bereits davor der Fall war. Aber gut bei den meisten Impfungen wird jetzt schon so lange auf Freiwilligkeit gesetzt, dass man vielleicht keine Rationierungsprobleme kennt.

     

    So habe ich ihn nicht verstanden. Es ging ihm in dem Post doch eindeutig darum, dass es ohnehin Ländersache sei, hast du ja zitiert.

    Ohnehin Ländersache jetzt, wo die die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch ist. Diejenigen die sich beklagten, haben ja einen Mangel ihres Einflusses auf die Ausgestaltung der konkreten in Deutschland geltenden Vorschriften gesehen. Dieser Einfluss scheint nicht größer geworden zu sein. Die Bundestagsabgeordneten haben nur abgenickt, was vorher gemacht wurde und die Ausgestaltung liegt wieder bei denjenigen, die die Regeln auch schon vorher gemacht haben, in den Ländern eben. Am Ende ist es eine Formalie, wenn die auch mit Blick auf das Recht nötig gewesen sein mag, aber kein wirklich greifbarer Einflussgewinn der Parlamentarier.

     

    Was die neue Normalität angeht: Es ist ja immer noch ein "Ausnahmezustand", der rechtfertigungsbedürftig ist. Alles andere, also das wirklich zur Normalität zu machen, ginge höchstens mit Grundgesetzänderung.

    Mein Punkt wäre, es wurde eben als Eingriff in Normalität behandelt, aber ist eher eine fortgesetzte Ausnahmesituation, an die man sich immer wieder neu anpassen muss. Ich würde die jetzt im Gesetz stehende Liste als Vorschläge sehen, aber wenn sich durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine bessere Maßnahme ergibt, will man ja auch nicht auf die nächste Gesetzesänderung warten. Man könnte also argumentieren es ist eine dynamische Situation, die fortgesetzt die Flexibilität einer breiten Autorisierung erfordert. Die Exekutive hatte doch zeitweise die Rechtsposition es geht ohne Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Ich nehme an irgendeine Basis werden sie dafür gehabt haben.

     

    Demokratie. Die StiKo ist nicht gewählt und daher nicht legitimiert. Grundrechtseingriffe sind nur durch/aufgrund von Gesetzen erlaubt, also muss ein Gesetz her, das die Vorlagen umsetzt. In einer Technokratie wäre das anders. Gleichzeitig möchte die Demokratie zwar, dass das Parlament entscheidet, aber es soll von Fachleuten unterstützt und beraten werden.

    Wir hatten bisher kein Gesetz, dass die Verteilung einer begrenzten Ressource in einer Notlage reguliert? Dass sie nicht gewählt sind, ist ja egal, der Gesetzgeber kann der Exekutive erlauben auf der Grundlage der Empfehlungen von so einem Gremium zu handeln. Mich wundert, dass es keine rechtliche Grundlage dafür geben soll, deren Vorschläge zur Verteilung umzusetzen, da man das ja regelmäßig bei anderen Impfstoffen tut. Dass diese spezifische Situation nicht geregelt ist, kann ich in dem Fall sogar verstehen, denn diese Impfstoffentwicklung ist bisher einmalig.

     

    Es gab jedenfalls anscheinend keine, bei der die Regelungen des IfSG außerhalb von Einzelfällen hätten angewendet werden müssen. Das Gesetz gilt ja auch für alle Fälle von übertragbaren Krankheiten, auch weit unterhalb der Schwelle einer Epi- oder Pandemie.

    Für das Infektionsschutzgesetz wie gesagt sowieso nicht, beim Bundes-Seuchengesetz kommt die A/H3N2-Influenza-Pandemie von 1968-70 in Frage. Müsste man sich genau anschauen, wie das damals angewandt wurde. Meinem Verständnis nach war diese Pandemie schon ziemlich schlimm. Auch weil man die Interventionsmöglichkeiten nicht stark genutzt hat. "Bestattungsnotstand" ist da so ein Stichwort. Konnte man sich damals auch noch mehr leisten. Ich glaube mit der heutigen Bevölkerungsdichte und Kontaktintensität auch über große Distanzen wäre man da selbst mit der damaligen Einstellung nicht an tieferen Eingriffen vorbei gekommen. Aber wie gesagt müsste man nachlesen, was alles gemacht wurde.

     

    Aber auch das ist richtig: Der Westen war überheblich und hat die Erkenntnisse aus Asien nicht erst genommen. Das hat sich nun gerächt, als die Asiaten besser durchkamen als wir. Wer hätte gedacht, dass Masken was bewirken könnten? Wer hätte das vorhersehen können??? Antwort: China, Korea, Taiwan, ...

    Naja, die wissenschaftliche Evidenz war ehrlich gesagt nicht da. In Ostasien gab es einfach nur eine andere kulturelle Tradition. Es wäre interessant mal in deren Pandemiepläne zu schauen, inwiefern sie das bereits vorher vorgesehen hatten und was ihre Evidenz dafür war.

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  11. Übrigens übersiehst du hier einen wichtigen Teil. Die Länder dürfen Verordnungen nur erlassen, weil das im IfSG steht (§ 32 IfSG). Existenz und Umfang der Möglichkeit, diese Verordnungen zu erlassen, verdanken die Länder also dem Bundestag. :) Was nahtlos zu der Diskussion überleitet, ob es ok ist, monatelang nur mit diesen Verordnungen zu regieren, die auch nur auf die weit gefassten Regelungen der §§ 28 ff IfSG verweisen. Wenn man die Meinung vertritt, dass Verordnungen eher bäh sind, bleibt als Alternative die Regelung im Gesetz (BVerfG: eine Verlagerung auf Verordnungen ist nur erlaubt, wenn das Gesetz die wesentlichen Leitlinien vorgibt*)). Und das dürfte dann der Bundestag.

     

    Aber ja, sicher nur geltungssüchtige Idioten, die nichtmal ihre eigenen Kompetenzen kennen. ^^

     

    Ich habe sirdoom so verstanden, dass er auf das Missverhältnis hinaus will zwischen der Beschwerde nicht mitbestimmen zu dürfen und dem, was dann an Beteiligung rumgekommen ist:

     

    Leute, wenn da groß von Bundestagsabgeordneten rumgeheult wird, sie dürften nicht mitbestimmen: Das dürfen sie eh nicht,, weil Föderalismus / Ländersache, sprich nach dem Beschluss der letzten Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes war wieder Ende mit Mitbestimmung.

    Tatsächlich beschränkt sich die Beteiligung für die meisten Bundestagsabgeordneten auf die Absegnung oder Ablehnung des Regierungsentwurfs, jetzt dürfen die Gerichte wieder ran. Ich glaube sogar die Änderungen, die da noch zuletzt vorgenommen wurden, sind eher auf den Protest außerhalb des Bundestags zurückzugangen als auf die Debatte dort, wobei das natürlich nichts Neues ist. Zugegeben die Beteiligung hätte umfangreicher sein können, wenn man die Änderung nicht in Eile beschlossen hätte, wobei diese nun durchaus geboten war. Und da wäre ich wieder bei den Abgeordneten selbst. Man hätte dann eben früher Druck machen müssen, wenn einem das wirklich wichtig ist, die Opposition zum Beispiel mit einem eigenen Entwurf zur Änderung. Hätte ja nicht so umfangreich sein müssen, sondern nur den Kern des Problems regeln.

     

    Davon ab, einen Ansatzpunkt hätte ich noch einzubringen, nämlich ob wir uns nicht zu sehr an die neue Situation als Normalität gewöhnt haben und ob unter der Prämisse, dass es sich um einen fortgesetzten Ausnahmezustand handelt, der ja auch vom Bundestag erklärt und gleichzeitig mit den Änderungen erneuert wurde, nicht auch gerechtfertigt ist sich auf eine breite Reglung zu stützen?

     

    *) Das ignorieren Regierungen gerne. Auch die Impfstoffverteilung möchte man ja ohne Parlamentsbeteiligung in einer Verordnung regeln. Das wird schiefgehen, weil die Regelung extrem hohe Grundrechtsrelevanz hat und daher zumindest dem Grunde nach durch Gesetz geregelt werden muss.

    Echt? Also in einfachen Worten: Es gibt einen Impfstoff, der potenziell dein Leben retten kann und jeder hat einen Anspruch drauf - aber wir haben im Januar zB leider nur 4 Millionen Dosen. Du würdest dich gern impfen lassen. Siehst du das Problem?

    Siehst du, das wäre das nächste, was ich nicht verstehe. Wozu haben wir die Ständige Impfkommission, wenn deren Empfehlungen dann nochmal von Laien diskutiert werden müssen? Andererseits wenn wir die Leitlinien für die Verteilung eines rationierten Impfstoffs im Gesetz hätten, wozu dann das Gremium. Ich bin natürlich wieder für die simple Autorisierung, die Empfehlungen einer solchen Sachverständigenrunde umzusetzen, denn tatsächlich hängt es vom Profil des Impfstoffs ab, wie er am sinnvollsten eingesetzt werden kann.

     

    Denke ich auch. Ja, du hast recht, eine echte Pandemie ist nicht auf Köln begrenzt und dauert nicht zwei Wochen. Allerdings dürfte die Spanische Grippe fast schon die letzte gewesen sein.

    Pandemien gab es seit dem viele. Allein mit der Grippe gab es danach wirklich große mit A/H2N2 und A/H3N2, wo die Toten in der Größenordnung von einer Million liegen (bei halber Weltbevölkerung). Eine mittelschwere Grippewelle kommt heute vielleicht auf 300000 Tote für ein Jahr. Selbst A/H1N1 hatte man in den 1970ern nochmal. Das haben wir eigentlich nur durch die Verbesserung der Impfstoffe in den Griff bekommen. Das und genauso Verbesserungen bei Krankenversorgung und Hygiene mögen ein Grund sein, warum man vielleicht den Eindruck haben konnte, Pandemien seien eine Sache der Vergangenheit und von Hollywood-Filmen. Aber die Gefahr eines neuauftretenden Virus oder der Modifikation eines bekannten Virus in einem Reservoir war bekannt. Und man kann an Ostasien sehen, dass die das wesentlich ernster genommen haben, was natürlich viel mit SARS zu tun hat.

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  12. Hm, okay sie sehen das alles als importierte Fälle an, gut dann haben sie vielleicht keinen lokalen Ausbruch. Dann ist die Situation in dem Fall tatsächlich anders als bei Südkorea und Japan. Dennoch sieht man eine Häufung der Fälle. Und wenn ich das hier richtig verstehe, dann ist das eine lokale Übertragung:

     

    https://www.cdc.gov.tw/En/Bulletin/Detail/EwFf6_gl_WmyeZR_8eWaiw?typeid=158

     

    On December 6, the Central Epidemic Command Center (CECC) announced the test results of individuals who came into contact with Case #688, who is an Indonesian migrant worker. Among 47 migrant workers who stayed at the same dorm as Case #688, 46 tested negative for coronavirus disease 2019 (COVID-19) while one tested positive; the migrant worker who tested negative is Case #695 announced by the CECC on the evening of December 5.

    Ich sehe in der Pressemitteilung vom 5. Dezember nichts zu dem Fall. Müsste man mal gucken, wo man die Fallinformationen einsehen kann.

     

    Etwas auffällig finde ich auch den Kontakt Fall Nr. 688:

     

    https://www.cdc.gov.tw/En/Bulletin/Detail/-C9k-FWslUvDs7ECCNjoOQ?typeid=158

     

    Case #688 is an over 30-year-old female migrant worker from Indonesia. The female migrant worker traveled to Taiwan for work on November 13. She hasn't developed any symptoms since arrival. After completing the quarantine period, the Indonesian woman visited the hospital to take a self-paid COVID-19 test at the request of her employer. Infection with COVID-19 was laboratory-confirmed in the case on December 4, and the Ct value was 32.

    Wenn sie sich am Tag der Abreise infiziert hat, dann sind es bis zum Test, wenn das Ergebnis erst am 4. Dezember vorlag, so etwa drei Wochen. Sie ist offenbar asymptomatisch. Unklar wann die Virusausscheidung begonnen haben kann. Ein CT von 32 ist natürlich höher, immer abhängig von der technischen Implementierung, und die Ausscheidungsphase bei asymptomatischen Infizierten dauert länger. Möglich ist es glaube ich schon, dass es sich um eingeführte Infektion handelt, nur genauso gibt es die Chance, dass sie in der Einreisequarantäne Übertragungen haben, die sie sich als Importe schön interpretieren. Allerdings, wenn es in der Quarantäne bleibt, ist es natürlich trotzdem kontrolliert.

     

    Insofern wäre die Frage, ob sich Fall 695 außerhalb der Quarantäne bei ihr angesteckt hat. Dann wäre es wohl nur der Arbeitsstelle der Frau zu verdanken, dass dieser Fall gefunden wurde, denn es klingt nicht so, als ob ein Test zum Abschluss der Quarantäne verpflichtend wäre.

  13.  

    Naja, nicht in bestimmte, in jedes der Grundrechte. Meine zugegeben reine Vermutung wäre, dass es subtilere oder (aus juristischer Sicht) selbstverständliche Eingriffe in Grundrechte gibt, die man in der Gesetzeskonstruktion möglicherweise übersehen hat.

    Nein, nur in bestimmte. Und zwar Art. 2 Abs. 2, Art. 8 10, 11, 13 GG. Für alle anderen gilt das in Art. 19 Abs. 2 nicht, sagt das BVerfG (seit ewigen Zeiten). Vgl. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot

     

    Außerdem nimmt man Gesetze von vor dem GG in aller Regel aus, wobei das aufgrund der vielen Überarbeitungen kritisiert wird.

    Nun Artikel 11 betrifft ja die Freizügigkeit und es gibt auch immer mal neue Strafvorschriften. Gibt es also einen weiteren Grund, warum es für Gesetze, die eine Freiheitsstrafe vorsehen nicht gilt? Oder greift da dieser enge Anwendungsbereich? Gerade bei einer Strafverschärfung finde ich die interpretierte "Warnfunktion" eigentlich durchaus angebracht.

     

    Wobei das natürlich die Kodifizierung ist von nur nötig, "wenn [...] [man] das für erheblich oder für nicht selbstverständlich hält", damit dann formal korrekt. Also diese Art Auslegung mag ich gar nicht. Ich sehe keine Anhaltspunkte dafür im Gesetzestext. Man hätte den Artikel ändern sollen.

     

     

    aber erst mit der Neufassung hat man dann den Wesenskern in Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes, also die besagte "catch-all"-Reglung zusammengefasst. Wenn das also absehbar für eine Pandemielage ungenügend ist, dann gab es hier einen Erkenntnisrückschritt.

    Lies nochmal. Ich hab nicht gesagt, dass die Regelung nicht ausreichend wäre. Im Gegenteil ist sie es in aller Regel. Nur wenn, wie niemand erwartet hatte, Maßnahmen flächendeckend und monatelang ergriffen werden müssen, nur dann muss weiter ausdifferenziert werden. Wie schon gesagt: Der regionale Ebola-Ausbruch oder eine zweimonatige Masernepidemie im Bezirk Oberbayern kann man mit der Generalklausel problemlos bewältigen.

    Vgl. noch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Standardma%C3%9Fnahme

    Da bin ich dir dann wieder eins voraus, denn genau deshalb habe ich "Pandemielage" geschrieben. Eine Pandemie, die innerhalb von zwei Monaten vorbei ist, ist entweder relativ harmlos, bezogen auf den individuellen Verlauf oder auf die Zahl der Betroffenen, oder wir sind dann auch vorbei. Aber meinethalben hat man am Beginn des 120. Jahrhunderts gedacht, Pandemien gibt es nicht mehr, schmeißen wir den ganzen Detailkrempel raus.

     

    "Gebot der Normenklarheit" eh? Ja, gut da kann ich dann nichts mehr gegen sagen. Das ist das Totschlagargument gegen alle breit gehaltenen Befugnisse.

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