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Icicle

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  1. Frage 1: Frage zur Rüstungseigenschaft "Behindernd". Im Kreuzfeuer (S. 59) steht: "Panzerungen mit diesem Merkmal halbieren die Bewegungsrate und verlangen bereits ab der ersten Laufenprobe eine Erschöpfungsprobe." Im Grundregelwerk steht (S. 174) zu Erschöpfungsproben: "Wenn der Charakter nur läuft (ohne zu sprinten), wird dieser Schaden alle 3 Minuten verursacht." Werden (in irgendwelchen Errata etc.) diese 3 Minuten auch durch "Behindernd" modifiziert? Frage 2: Die Erschöpfungsprobe bei der ersten Laufenprobe, wird die gegen 1G oder 2G gewürfelt?
  2. Vielen Dank für die Antworten! Ich hätte das so verstanden, dass der Charakter, da die Kraft ja Melanin-Kontrolle heisst, sein Melanin kontrollieren kann. Sprich er kann eine Tätowierung, die "melaninfarben" (hautfarben bis schwarz) ist, verschwinden lassen, indem er seiner Haut um das Tatoo den gleichen Farbton gibt. Er kann aber nicht ein Tatoo selber "entfärben", da es ja nicht durch Melanin seine Farbe erhält. Klingt das für euch abwegig? Beides gälte dann auch für Hautkünstler, nur halt mit mehr Farben: Verschwinden lassen, indem man alles drumherum genauso einfärbt: ja - eintätowierte Farben, die nicht durch körpereigene Hautpigmente erzeugt wurden, entfärben: nein.
  3. 2 kurze Fragen zu Tätowierungsmagie: 1.) Gibt es für z.B. Tätowierungen, die als Qi-Fokus wirken sollen eine Mindestgröße oder kann so eine Tätowierung auch nur Reiskorngroß sein? 2.) Wenn ein Adept die Kraft Melaninkontrolle hat (SG S.203), kann er dann Tätowierungen "verschwinden lassen"?
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