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Waffenrecht - Grenzübertritte


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Hallo,

mein erstes Posting und ich hätte da eine Frage betreffend dem Waffenrecht.

 

Im Waffenhandbuch sind zwar die Waffenrechtslagen in D, UK und USA detailiert beschrieben, mir fehlt aber eine wichtige Info - die man eigentlich für fast jedes Abenteuer braucht:

Wie ist das mit Grenzübertritten? Gelten für Ausländer die gleichen Regeln, kann mir nicht vorstellen dass ein Deutscher in UK eine Firearms License bekommt.

 

Muss man das vorher anmelden? Stellt der Zoll eine Bescheinigung aus, wenn man aus dem Heimatstaat eine Zulassung hat?

 

Was passiert mit Ausländern, die unerlaubt Waffen haben: Botschaft zuständig oder "ins Loch"?

 

Fragen über Fragen, hab im Forum dazu leider nix gefunden - obwohl man ja sonst eigentlich fast alles findet - echt gutes Forum (lesen tu ich eh schon seit Anfang an, war aber bis jetzt zu faul zum registrieren ;) )

 

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  • 4 months later...

heutzutage benötigst Du einen europäischen Waffenpass, um eine Waffe in ein anderes EU-Land mitnehmen zu dürfen. Eine Waffe muss aber beim Zoll und bei der Mitnahme z.B. zu einer Schie?sportveranstaltung entsprechend angemeldet werden.

 

Die Taregberechtigung slebst wird in jedem Land anders geregelt, in Deutschland ist das der Waffenschein (nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzakrte WBK). D.h. wenn Du in Deutschland einen Waffenschein hast und einen Waffenpass zum mitnehmend er Waffe z.B. nach Frankreich, heisst das noch lange nicht, dass du sie in Frankreich auch tragen darfst.

 

Bei Beamten der Polizei z.B. ist dies anders. Hier gibt es internationale Abkommen, die allerdings auch den Schu?waffeneinsatz auf fremdem Territorium reglementieren. EU-Weit ist das mittlerweile wohl einheitlich geregelt, auch mit den USA gibt es abkommen, aber ob nun ein russischer FSB-Agent in Deutschland seine Waffe legal trägt wei? ich nicht. Das muss man in Einzelfällen prüfen.

 

Militär darf au?erhalb der militärisch genutzen Gebiete (z.B. Standort- oder Truppenübungsplätze) keine Waffen tragen, ausnahmen bilden hier Militärpolizei. Also ein Offizier darf nicht mit Dienstwaffe reisen. :-)

 

Wie das nun aber ind en 20er-Jahren war, dass wei? ich nicht.

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So, der ein oder andere mag sich sicherlich fragen was denn jetzt der Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte ist. Da meine Mutter in ihrer Freizeit gern auf Lebewesen schie?t (das darf sie nicht hören!) kann ich hier mal für Aufklärung sorgen.

 

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Menschen Waffen zu Sport. bzw. Hobbyzwecken mit sich zu führen. Also darf meine Mutter mit ihrer Flinte im Auto durch die Gegend gondeln und am Ort des sportlichen Geschehens damit schie?en. Allerdings muss sie sich dabei an die direkten Wege halten. Sie darf nicht mal kurz zum Aldi und schon gar nicht darf sie ihre Waffen unbeaufsichtigt oder ungesichert "herumliegen" lassen. Und Waffen sind mit einer ähnlichen Aufsichtspflicht belegt, wie Minderjährige: Als Führer einer Waffe darf man niemandem Schaden zufügen, muss aber auch dafür sorgen, dass Dritte keinen Schaden mit der eigenen Waffe anrichten können.

 

Kommen wir nun zum Umgang mit Waffen in den 20ern: Dazu fällt mir nur eins ein: WILLK?R! Wenn Werner Braun, kleiner Angestellter mit seiner Waffe auf einer Treibjagd belgisches Teretorium betritt und er von den dortigen Polizisten aufgegriffen wird, dann stecken die ihn erst mal ins Gefängniss, weil sei es können und den "Kaiserlichen Kartoffeln" zeigen wollen, wer der Herr im Land ist. Was sie mit Graf Ludier von Hohenzollern machen werden, der wahrscheinliche über ganz andere Kontackte verfügen dürfte steht doch ganz au?er Frage.

 

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Spieler mit seinem Charakter einen langwierigen Prozess anstrengt, in dem herauskommt, dass die belgischen Beamten laut ºº o8/15 so hätten nicht handeln dürfen.

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Ja, ich dachte mir auch schon, dass das eher eine individuelle oder gar politische als eine juristische Sache wird. Ideal um den Spielern, die es von anderen Systemem her anders gewohnt sind, die Härte der Realität vor Augen zu führen.

 

Wenn z. B. die Polizeikontrolle in Zagreb zusteigt und bei einer genaueren Untersuchung sich zeigt, dass 3 von 4 Leuten nebeneinander einen Revolver oder sonstiges mithaben, könnte es je nach Ansehen Bestechungsgelder, Gefängnisstrafen oder Zeitungsartikel sowie internationale Aufschreie hageln...

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