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Ausdauer und g. Gesundheit auf null


Mansorox
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Hallo zusammen,

 

angenommen unser Ermittler hat 3 g. Gesundheit und 3 Ausdauer und begegnet einem Monster, welches jeweils 3 A und 3 gG abzieht.

Unser Ermittler will ausweichen, schafft dies aber nicht und das Monster teilt sofort seinen Kampfschaden aus.

 

Das bedeutet, dass er bewusstlos ist und ins Krankenhaus kommt. Er kann nach den Regeln in diesem Kampf nicht verschlungen werden, weil die Regel "bewusstlos in arkham" vor der Horrorprobe eintritt.

Stimmt das so?

Kann man in einem Monsterkampf verschlungen werden?

 

Ich stells mir komisch vor, das ein Monster mich in Ruhe lässt wenn ich bewusstlos oder wahnsinnig bin.

 

 

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Genau das ist der Punkt. Weil laut Regeltext kann man in Monsterbegegnungen nicht verschlungen werden.

 

Entweder die gG oder Ausdauer sinkt zuerst auf null und dann kommt man entweder ins Irrenhaus oder ins Krankenhaus.

Es sei denn ein Monster ist Alptraumhaft und ?berwältigend.

 

Ich frage mich nur ob ich das richtig verstanden habe.

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Wo soll denn das bitte stehen?

Also aus der englischen Regel wäre mir dieser Passus gänzlich unbekannt! Denn dann könnte man ja im Spiel fast überhaupt nicht sterben, nur im Endkampf. Und das ist definitiv NICHT der Fall...

 

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Also so wie ich es geschrieben habe, steht es wirklich nirgendwo.

Aber rein theoretisch kann man nicht verschlungen werden, wenn man der Mechanik des Spieles folgt.

 

XY hat 3 gG und 3 A. Er versagt die Ausweichprobe und wird bewusstlos. Nun müsste er doch ins Krankenhaus kommen.

 

Bewusstlos kann man ja keine Horrorprobe machen oder geht der Kampf solange, bis alles auf null gesetzt wurde oder das Monster tot ist?

Ob ich als wahnsinnger noch kämpfen kann, wei? ich auch nicht.

Aber meistens haben wir es so gespielt, dass wenn gG oder A als erstes auf null reduziert wurde, dass man den sofort aufgehalten im Krankenhaus oder Sanatorium landet.

 

Verschlungen kann man durch spezielle Monster. Alptraumhaft und ?berwältigend. Auch durch begenungskarten.

 

Aber i-wie habe ich das Gefühl, dass das doch nicht ganz regelkonform ist.

 

 

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Oh

JETZT sehe ich, was Du meinst.

 

Kampf ist in Phasen eingeteilt.

 

1.

ZUERST die Ausweichprobe (falls gewollt).

Schafft der Ermittler die NICHT, dann kriegt er von dem Monster sofort Schaden, und steigt in die Kampfrunde ein.

 

2.

DANN der Horror-Check (nur einmalig).

 

3.

DANN kann der Ermittler versuchen zu fliehen, wenn er will.

Schafft er es nicht, macht das Monster Schaden, und wir finden uns wieder bei der Entscheidung von 3.

 

4.

DANN der Fight-Check (falls nicht ein Fluchtversuch davor kam).

Falls nicht geschafft, sind wir wieder bei der Entscheidung von 3.

 

 

WENN der Ermittler durch irgendeine misslungene Probe in Ohnmacht fällt (gS ODER LP auf 0), kommt er ins Asylum ODER ins Krankenhaus. Der Kampf endet sofort.

Verliert der Ermittler aber gleichzeitig seine letzten gS UND LP, dann ist er verschlungen worden...

 

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Original von Dumon

Kampf ist in Phasen eingeteilt.

 

1.

ZUERST die Ausweichprobe (falls gewollt).

Schafft der Ermittler die NICHT, dann kriegt er von dem Monster sofort Schaden, und steigt in die Kampfrunde ein.

 

2.

DANN der Horror-Check (nur einmalig).

 

3.

DANN kann der Ermittler versuchen zu fliehen, wenn er will.

Schafft er es nicht, macht das Monster Schaden, und wir finden uns wieder bei der Entscheidung von 3.

 

4.

DANN der Fight-Check (falls nicht ein Fluchtversuch davor kam).

Falls nicht geschafft, sind wir wieder bei der Entscheidung von 3.

 

WENN der Ermittler durch irgendeine misslungene Probe in Ohnmacht fällt (gS ODER LP auf 0), kommt er ins Asylum ODER ins Krankenhaus. Der Kampf endet sofort.

Verliert der Ermittler aber gleichzeitig seine letzten gS UND LP, dann ist er verschlungen worden...

Sorry, aber diese Antwort hilft zumindest mir nicht wirklich weiter.

Ich hatte auch schon öfters mir diese Frage gestellt.

 

Bisher haben wir das so gespielt das ein misslungener Check, der einen Null Ausdauer oder Null gG zur Folge hatte, den Kampf sofort beendet und alle weiteren Aktionen oder Checks verworfen wurden.

 

Ich kann mich auch grade an kein Spiel erinnern indem ein Ermittler durch einen Kampf verschlungen wurde.

Vermutlich hatten sie Glück und hatten im Kampf mit Alptraumhaften Kreaturen noch genug gG auch wenn der Kampf check misslang und sie auf 0 Ausdauer gefallen sind...

 

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Ich habe mir diese Frage gestellt, weil es mir recht komisch vorkommt, dass mich das Monster einfach wahnsinnig ziehen lässt, obwohl es aufgrund seiner Boshaftigkeit 8) mich ja eigentlich töten will ?(

 

Aber ansonsten wäre das Spiel vllt. auch zu schwer. Andernfalls würde jeder Kampf entweder aus fliehen, Monster platt machen und verschlungen werden bedeuten.

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Das ist schon richtig so - in einem Kampf gegen ein Monster kann man nicht verschlungen werden, da der Kampf abgebrochen wird und man sofort ins Sanatorium kommt, wenn die gG auf 0 sinkt, oder ins Krankenhaus, wenn die Ausdauer aiuf 0 sinkt (bzw. in anderen Welten ist man stattdessen Verschollen in Zeit und Raum).

 

Ein paar Ausnahmen gibt es aber schon, z.B. sagt der Text auf der "Mondbestie", dass man Verschlungen wird, wenn man eine Gefechtsprobe versemmelt. Und bei manchen Begenungskarten kann man auch gleichzeitig bei der Ausdauer und gG auf 0 kommen, bzw. direkt beim Versemmeln einer Probe Verschlungen werden. Kommt aber insgesamt nicht oft vor.

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