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Rigger: Thema Sensoren


Guest illi_0815
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Frage zur Kapazität von Sensorfunktionen. Bei Funktionen die es als seperate Geräte wie Kamerea wird bei Kapazität wie Stufe angegeben. Welche Stufe ist hier gemeint? Sensorstufe? Weil die Stufe der Kamera ist ja variabel.
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Das ist nicht so leicht zu beantworten, vielleicht hilft dir das: Welche Funktionen werden mitgeliefert. Ich kann dir nicht versprechen, dass es die Antwort ist die du suchst, aber das ist alles was ich zu diesem Thread zusammensammeln konnte :( Sollte im Rigger V etwas neues dazu geschrieben worden sein, so habe ich das noch nicht inkludiert.

Edited by Wandler
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Aber ich versuche mich mal mit einer Antwort. Erst mal ganz allgemein zum Verständnis:

 

Es gibt 2 Arten von Sensoren: Einzelsensoren & Sensorarrays

 

Einzelsensoren haben Kapazitätsbedarf 1 und 1 Sensorfunktion

Sensorarrays haben Kapazitätsbedarf 6 und bis zu 8 Sensorfunktionen

 

Alle Sensoren müssen in Gehäuse eingebaut werden: Handgeräte & Wandgeräte sowie RFID Chips. Die Wahl des Gehäuses beeinflusst nicht nur die mögliche Art des Sensors (Kapazität vers. Kapazitätsbedarf) sondern auch die maximale Stufe der Sensorfunktionen (Tabelle: MAXIMALE SENSORENSTUFEN NACH GERÄTETYP).

Die Stufe des Sensorarray entspricht dabei der Stufe für JEDE enthaltenen Sensorfunktion.

 

Bsp:

Ein tragbarer Scanner mit Kapazität 3 kostet demnach 300 Nuyen. Die maximale Sensorstufe beträgt bei einem Handgerät 3.

Kapazität 3 reicht nicht für ein Sensorarray (dieses erfordert Kapazität 6), also bringe ich 3 Einzelsensoren darin unter. Zb....

1. Cyberwarescanner Stufe 3 (300 Nuyen)

2. Ultraschall Stufe 3 (300 Nuyen)

3. Richtmikrofon Stufe 3 (300 Nuyen)

 

Macht insgesamt 1.200 Nuyen.

 

So... langsam komme ich in Richtung Frage:

 

Ich denke das Problem ist, dass die Kamera als erhältliche Sensorfunktion im GRW zwar Angaben zu ihrer  Kapazität hat (und diese Stufenabhängig ist)... aber keine Angaben zu ihrem Kapazitätsbedarf. Dieser wird für die Kamera im Kreuzfeuer s. 87 nachgereicht... wobei hier vermutlich 2 Fehler enthalten sind:

 

1. In der Auflistung gibt es die Mikrokamera nicht... nur die Kamera. Aber vermutlich ist damit die Mikrokamera gemeint (mein GMV sträubt sich dagegen, eine normale Kamera in zb. einen RFID Sensor einbauen zu lassen).

2. Im einleitenden Text zur Tabelle werden die Angaben als Kapazität bezeichnet... gemeint muß jedoch Kapazitätsbedarf sein.

 

Dh. in der konkreten Frage hat die Kamera Kapazität entsprechend ihrer Stufe für Sichtverstärkungen. Und keine konkreten Angaben für den Kapazitätsbedarf. Hausregeln würde ich das so: Kapazitätsbedarf  = Stufe... je mehr reinpasst, umso größer wird das Ding.

Ähnlich für die Mikrokamera. Kapazität 1 für Sichtverstärkungen und Kapazitätsbedarf 1 lt. Kreuzfeuer.
 

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Der Wortlaut der Regeln sagt das allerdings so nicht. Kameras müssen auch nicht doppelt so groß werden, nur weil sie eine Extrafunktion haben.

Im GRW steht, man kann eine Kamera einbauen, anscheinend gilt die als Sensor im Sinne der Regeln von S. 450. Die Kapazität (der Kamera) beträgt Stufe. Der Kapazitätsbedarf ist aber in der Tabelle oben angegeben, er beträgt für einen Einzelsensor 1. Mein Handgerät mit Kapazität 3 hat also eine Kamera mit St. 3, dazu einen MAD- und einen Cyberwarescanner, je Stufe 3. Die Kamera hat Kapazität 3 und enthält Restlichverstärkung, Infrarotsicht und eine Bildverbindung.

Kosten: Gerät 300, Sensoren 3x300 (soviel, wie eine Kamera auch sonst kostet), 1025 (Sichtverstärkungen), macht 2225 Nuyen. So ist es RAW.

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Kameras müssen auch nicht doppelt so groß werden, nur weil sie eine Extrafunktion haben.

 

Ist ja nur eine Hausregel...

 

Hausregeln würde ich das so: Kapazitätsbedarf  = Stufe... je mehr reinpasst, umso größer wird das Ding.

 

 

 

 

Im GRW steht, man kann eine Kamera einbauen, anscheinend gilt die als Sensor im Sinne der Regeln von S. 450.

 

Eine Kamera ist kein Sensor, sondern eine Sensorfunktion:

 

"Alle Funktionen, die für Sensoren auswählbar sind, sind in der Tabelle Sensorfunktionen aufgeführt. Wenn eine Funktion denselben Namen wie ein Sicht- oder Audiogerät hat, gilt dessen Beschreibung im entsprechenden Abschnitt, mit einer Kapazität gleich seiner Stufe, und wird deshalb hier nicht beschrieben."

 

 

Der Kapazitätsbedarf ist aber in der Tabelle oben angegeben, er beträgt für einen Einzelsensor 1.

 

Damit setzt du aber was den Kapazitätsbedarf angeht die Kamera der Mikrokamera gleich. Beides sind je 1 auswählbare Sensorfunktion und bräuchten bei deiner Interpretation je 1 Kapazität. Mein GMV sagt mir, dass das nicht sein kann/sollte. Damit hätte die Mikrokamera keinerlei Existenzberechtigung.

 

 

Im GRW steht, man kann eine Kamera einbauen, anscheinend gilt die als Sensor im Sinne der Regeln von S. 450.

 

So ist es RAW.

 

Eine Interpretation mit der Vorraussetzung anscheinend kann ich nicht als RAW ansehen.

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Ich meinte Sensorfunktion, sorry. Eine Kamera ist eine Sensorfunktion lt. S. 450. Ohne anscheinend, denn es steht da ja.

 

Die Mikrokamera ist eigentlich doch auch nur eine Kamera. Sie kostet exakt so viel, wie eine Kamera der Kapazität 1. Der Beschreibungstext liest sich so, als wäre sie ein Spezialfalls. Sinnvoll wäre es wahrscheinlich, eine Kamera mit Kapazität 1 als Mikrokamera zu bezeichnen, dann bekommt man keine GMV-Probleme.

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